Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 234. Sitzung am 18. Mai 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/12397 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften - Drucksachen 18/11239, 18/11938 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 09.06.17
Erster Durchgang: Drucksache. 061/17 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. In Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a werden in § 13 Absatz 1 Satz 5 nach den Wörtern "die keine Behältnisse" die Wörter "oder Räume" eingefügt.

3. Nach Artikel 3 wird folgender Artikel 4 eingefügt:

,Artikel 4
Änderung des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes

Das Nationale-Waffenregister-Gesetz vom 25. Juni 2012 (BGBl. I S. 1366) wird wie folgt geändert:

1. § 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

2. § 2 wird wie folgt geändert:

3. § 3 wird wie folgt geändert:

4. In § 4 Absatz 1 Nummer 3 wird im Satzteil vor Buchstabe a das Wort "Erlaubnisse" durch die Wörter "Anträge, Erlaubnisse, Versagungen" ersetzt.

5. § 10 wird wie folgt geändert:

6. § 11 Absatz 3 Satz 2 und 3 wird durch folgenden Satz ersetzt:

"In diesem Fall werden nur die Angaben nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 übermittelt."

7. § 18 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

4. Der bisherige Artikel 4 wird Artikel 5 und wie folgt gefasst:

"Artikel 5
Inkrafttreten