Das Bundesministerium des Innern hat mit Schreiben vom 5. Februar 2018 Folgendes mitgeteilt:
Mit Bezug auf die Beschlüsse vom 11. Juli 2014 Drucksache. 246/14(B) und 29. Januar 2016 Drucksache. 625/15(B) zur Stiftung für ehemalige politische Häftlinge wurden auf Vorschlag des Bundesrates für die Amtszeit vom 1. Mai 2014 bis zum 30. April 2018 des Stiftungsrates der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge als Mitglieder Herr Claus-Peter Ladner, Präsident des Verwaltungsgerichts a.D. Potsdam und Herr Lutz Rathenow Sächsischer Beauftragter für Stasi-Unterlagen Sächsisches Staatsministerium der Justiz Dresden sowie als stellvertretende Mitglieder Frau Ministerialrätin Sigrid Humpert Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf und Herr Regierungsdirektor Klaus Brockhoff Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Erfurt benannt.
Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie mir für die neue Amtszeit des Stiftungsrates der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge vom 1. Mai 2018 bis zum 30. April 2022 gemäß § 20 Abs. 1 Häftlingshilfegesetz erneut Vorschläge für zwei Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder des Stiftungsrates übermitteln könnten. Einen entsprechenden Vorschlag erbitte ich bis zum 2. März 2018. Die regelmäßige Teilnahme an den Stiftungsratssitzungen sollte sichergestellt sein.
Nach § 20 Abs. 3 Häftlingshilfegesetz ist eine wiederholte Benennung zulässig.