Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 114607 - vom 31. August 2005. Das Europäische Parlament hat die
Entschließung in der Sitzung am 23. Juni 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Sicherheitsforschung - die nächsten Schritte (2004/2171(INI))
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf den Vertrag über eine Verfassung für Europa, der am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnet wurde,
- - unter Hinweis auf die Europäische Sicherheitsstrategie "Ein sicheres Europa in einer besseren Welt", die am 12. Dezember 2003 vom Europäischen Rat angenommen wurde,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Sicherheitsforschung - Die nächsten Schritte" (KOM (2004) 0590) sowie die früheren Mitteilungen der Kommission (KOM (2003) 0113 und KOM (2004) 0072),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel "Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen - Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union 2007-2013" (KOM (2004) 0101) sowie die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Wissenschaft und Technologie: Schlüssel zur Zukunft Europas - Leitlinien für die Forschungsförderung der Europäischen Union" (KOM (2004) 0353),
- - unter Hinweis auf die Mitteilungen der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Prävention und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung mithilfe von Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsaustauschs und zur Förderung der Transparenz und der Rückverfolgbarkeit von Finanztransaktionen (KOM (2004) 0700), über Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung bei der Terrorismusbekämpfung (KOM (2004) 0701) und über Terroranschläge - Prävention, Vorsorge und Reaktion (KOM (2004) 0698),
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 15. Mai 19971, 28. Januar 19992 und 10. April 20023 zur europäischen Verteidigungsindustrie,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. November 2000 zur Verwirklichung einer gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik nach Köln und Helsinki4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2003 zu der neuen europäischen Sicherheits- und Verteidigungsarchitektur - Prioritäten und Schwachstellen5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. November 2003 zur Verteidigungsgüterpolitik der Europäischen Union6,
- - unter Hinweis auf den Vorschlag für ein Weißbuch über die Europäische Verteidigung, der im Mai 2004 vom Institut für Sicherheitsstudien der Europäischen Union vorgelegt wurde,
- - unter Hinweis auf den Bericht über eine Humane Sicherheitsstrategie für Europa, der dem Hohen Vertreter der Europäischen Union für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik am 15. September 2004 vorgelegt wurde,
- - unter Hinweis auf den Bericht der hochrangigen Gruppe von Persönlichkeiten im Bereich der Sicherheitsforschung vom 15. März 2004 mit dem Titel "Forschen für die Sicherheit Europas",
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0103/2005),
A. in der Erwägung, dass die Sicherheit nach den jüngsten geopolitischen, gesellschaftlichen und technologischen Veränderungen und den jüngsten internationalen Ereignissen, wie den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten und vom 11. März 2004 in Madrid, stärker in den Vordergrund gerückt ist und sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union somit stärker auf neue Sicherheitsbedrohungen vorbereiten müssen, indem sie Erkenntnisse besser nutzen,
B. in der Erwägung, dass mit der Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten neue sicherheitspolitische Herausforderungen für ein neues Europa entstanden sind, das jetzt direkt an weniger stabile Regionen angrenzt,
C. in der Erwägung, dass bei diesen neuen Bedrohungen neue Technologien eingesetzt werden und Staatsgrenzen keine Rolle spielen, insbesondere, wenn die den modernen hochtechnologischen und demokratischen europäischen Gesellschaften innewohnende Offenheit und Transparenz missbraucht wird und die Sicherheit der Mitgliedstaaten sowohl innerhalb als außerhalb des Hoheitsgebiet der Europäischen Union bedroht wird, und dass es dadurch schwieriger geworden ist, zwischen innerer und äußerer Sicherheit zu unterscheiden,
D. in der Erwägung, dass die Europäische Union in der Lage sein muss, den Schutz ihrer Bürger sicherzustellen, zur Stabilität des europäischen Kontinents und der angrenzenden Gebiete beizutragen sowie entsprechend den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und den Zielen der Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zur Erhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit beizutragen,
E. in der Erwägung, dass es schwierig ist, eine glaubwürdige Sicherheits- und Verteidigungspolitik und ein sicheres Europa ohne technologisch hochentwickelte Instrumente und Fähigkeiten zu gewährleisten, bei denen der Stand der Technologie genutzt wird, um die Sicherheitsrisiken auf ein Mindestmaß zu reduzieren,
F. in der Erwägung, dass das Fehlen eines spezifischen Rahmens für die Sicherheitsforschung auf EU-Ebene und die erhebliche Zersplitterung und Überschneidung im Bereich der Systeme und Infrastrukturen der Sicherheitsforschung trotz des Potenzials der Europäischen Union in den Bereichen Forschung und Entwicklung von Sicherheitstechnologien kostengünstigen Lösungen sehr im Wege stehen,
G. in der Erwägung, dass die Gesamtinvestitionen der Vereinigten Staaten in die innere Sicherheit durchschnittlich viermal höher sind als in Europa, und dass diese Investitionen, die nicht die Forschung in die vom amerikanischen Verteidigungsministerium finanzierten Technologien mit doppeltem Verwendungszweck beinhalten, sich auf eine Reihe von amerikanischen Ministerien verteilen und auf diese Weise einen umfassenden Ansatz im Bereich der Sicherheitsforschung darstellen,
H. in der Erwägung, dass der Betrag, der in den Mitgliedstaaten für Investitionen für Forschung und Entwicklung im Verteidigungssektor ausgegeben wird, ungefähr ein Fünftel des Betrags ausmacht, der in den Vereinigten Staaten dafür aufgewandt wird, sodass die Europäische Union Gefahr läuft, in diesem Bereich anfälliger und abhängiger zu werden,
I. in der Erwägung, dass kaum mehr zwischen ziviler und militärischer Forschung unterschieden werden kann,
J. in der Erwägung, dass die Sicherheitsforschung eine strategische Rolle zur Verbesserung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas sowie zur Stärkung seines wissenschaftlichen und technologischen Fundaments entsprechend den Zielen von Lissabon und Barcelona spielen könnte,
- 1. begrüßt den Vorschlag der Kommission für ein Europäisches Programm für Sicherheitsforschung (EPSF); betont die Notwendigkeit, auf Unionsebene ein gut strukturiertes und effizientes Sicherheitsforschungsprogramm zu entwickeln, um den derzeitigen und künftigen Herausforderungen und genau festgelegten Anliegen Europas in Sicherheitsfragen zu begegnen, die Sicherheit der europäischen Bürger zu verbessern und die Glaubwürdigkeit und Effizienz Europas bei Maßnahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu gewährleisten und gleichzeitig zum Wachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft beizutragen;
- 2. ist der Auffassung, das ein effizientes Sicherheitsforschungsprogramm sich auf einen koordinierten Bezugsrahmen stützen sollte, der die einschlägigen Akteure im Bereich der Sicherheitsforschung sowie eine angemessene und rationale Finanzierung mit einbezieht und auf der bestehenden Erfahrung der Gemeinschaft bei der Verwaltung gemeinsamer Forschungsprogramme aufgebaut werden sollte;
- 3. unterstreicht, dass sämtliche Aspekte der Sicherheitsforschung von öffentlichem Interesse sind, und fordert deshalb, dass die Programme und Vorhaben in diesem Bereich mit langen Laufzeiten konzipiert werden und dass die Mittelbereitstellung an die Entwicklung des BIP geknüpft wird, um eine höchstmögliche zeitliche Kontinuität und die besten Ergebnisse zu gewährleisten;
Zum Europäischen Programm für Sicherheitsforschung und dessen Finanzierung
- 4. nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, das Europäische Programm für Sicherheitsforschung als Teil des Siebten Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Union zu entwickeln; weist mit Nachdruck darauf hin, dass das EPSF der besonderen Art der Sicherheitsforschung Rechnung tragen sollte, unter Berücksichtigung spezifischer Aspekte wie der Vorschriften über Urheberrecht, der Verarbeitung klassifizierter Informationen, des Schutzes sicherer Informationen und des Technologietransfers; weist mit Nachdruck darauf hin, dass den Tätigkeiten des Europäischen Programms für Sicherheitsforschung (EPSF) das Verfahren der Mitentscheidung zugrundegelegt werden sollte;
- 5. legt der Kommission nahe, die Tatsache zu berücksichtigen, dass die Arbeitsgruppe Datenschutz (Artikel 29) eingesetzt wurde, um die Kommission bei Gemeinschaftsmaßnahmen zu beraten, die sich auf Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und auf die Privatsphäre auswirken;
- 6. spornt den Rat und die Kommission an, die zu verfolgenden Ziele und Prioritäten für das Gebiet der Sicherheitsforschung und die den Mitgliedstaaten und betreffenden europäischen Agenturen in den verschiedenen Phasen zuerkannte Rolle in ihren jeweiligen Organen und untereinander, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament, eindeutig festzulegen, bevor Forschungsmittel zugewiesen werden;
- 7. ersucht den Rat und die Kommission, die Prioritäten auf der Grundlage der operativen Programmgestaltung zur Umsetzung des Haager Programms über die Terrorismusbekämpfung für innere Sicherheit und der Europäischen Verteidigungsstrategie für äußere Sicherheit festzulegen;
- 8. empfiehlt, dass bei dem künftigen EPSF die Bekämpfung des Terrorismus, das Umweltmonitoring, der Zivilschutz, die Kontrolle an den Außengrenzen der Union und andere Bereiche, in denen die Gemeinschaftsaktion einen Mehrwert schaffen kann, ohne im Widerspruch zu den Kompetenzen der Mitgliedstaaten zu stehen, Vorrang haben sollten;
- 9. ist der Auffassung, dass der Schutz der Außengrenzen der Union und der Schutz der kritischen Infrastrukturen wie etwa der transeuropäischen Netze und der Atomkraftwerke zu den vorrangigsten Zielen des Programms gehören sollten;
- 10. fordert die Kommission auf, die Erfahrung zu nutzen, die im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen zur Bestätigung der vorrangigen Bereiche mit der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gesammelt wurde; ist der Auffassung, dass besondere Aufmerksamkeit der Erforschung der öffentlichen Akzeptanz der Sicherheitsforschung und der Behandlung von vertraulichen Daten geschenkt werden sollte, um einen weitergehenden Austausch dieser Daten zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen;
- 11. teilt die Auffassung, dass das EPSF konkret, aber nicht ausschließlich auf Forschungsaktivitäten und technologische Bereiche mit einem gemeinsamen Mehrwert ausgerichtet sein sollte, um neue Sicherheitsherausforderungen etwa im Zusammenhang mit Bioterrorismus, Cyber-Kriminalität und anderen Formen der modernen organisierten Kriminalität erfolgreich zu verhindern, zu überwachen und abzumildern, um die Sicherheitsmissionen der Europäischen Union angemessen durchzuführen und Verluste auf ein Mindestmaß zu begrenzen;
- 12. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Einführung eines Programms für Sicherheitsforschung mit einer regelmäßigen umfassenden Analyse der Erfordernisse im Bereich der Sicherheit einhergehen muss, um die wichtigsten technologischen und nicht technologischen Instrumente festzulegen, die notwendig sind, um in einem instabilen Sicherheitsumfeld nach dem Kalten Krieg angemessen vorgehen zu können;
- 13. befürwortet parallel zur technologiebezogenen Forschung eine besondere Ausrichtung auf die Entwicklung gemeinsamer Modellszenarien und nachrichtendienstlicher Fähigkeiten bei Bedrohungen, wobei stets die komparativen Vorteile der einzelnen Mitgliedstaaten zu nutzen sind;
- 14. weist mit Nachdruck darauf hin, dass einige Vorhaben duale Aspekte der Sicherheit und des Schutzes enthalten werden, die daher eng miteinander verknüpft werden sollten; unterstreicht, dass die Forderung, wonach die Forschung im Rahmen des europäischen Programms für Sicherheitsforschung sich ausschließlich mit Sicherheitsaspekten befassen soll, kontraproduktiv wäre; schlägt daher einen integrierteren Ansatz und eine engere Koordinierung zwischen dem EPSF und anderen Forschungsaktivitäten innerhalb des 7. Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Union vor; empfiehlt, dass im Rahmen des EPSF möglichst klar zwischen militärischer und nicht militärischer Forschung unterschieden werden sollte;
- 15. ist der Auffassung, dass der Schwerpunkt in der Mitteilung der Kommission auf Technologieforschung gelegt wird; fordert eine ausgewogenere Interaktion zwischen Forschung in den Naturwissenschaften, der Technologie und anderen Wissenschaften, insbesondere der Politik-, der Sozial- und der Geisteswissenschaften;
- 16. ist der Auffassung, dass der operativen Forschung, der Systemanalyse und der Simulation besondere und verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, um die Kluft zwischen Forschung und realen Anwendungen zu überbrücken und die technologischen Fortschritte zum Zwecke des alltäglichen Gebrauchs einsetzen zu können;
- 17. weist mit Nachdruck darauf hin, dass größere Fortschritte in den Bereichen Sensorsysteme, Biotechnologie, Raumfahrt und IT-Technologie angestrebt werden sollen, um die erheblichen Defizite und Versäumnisse der Mitgliedstaaten in den Bereichen der C41SR-Systeme (Führung, Kontrolle, Kommunikation, Computer, Nachrichtendienst, technische Überwachung und technische Aufklärung) anzugehen;
- 18. stellt fest, dass die weltraumspezifischen Anwendungen und Dienstleistungen in Bereichen wie globale Positionsbestimmung, weltweite Beobachtung und Datensammlung eine entscheidende Rolle spielen können und in dem EPSF betont werden sollten;
- 19. fordert die Kommission auf, auf dem von der Gruppe von Persönlichkeiten im Bereich der Sicherheitsforschung veröffentlichten Bericht "Forschen für ein sicheres Europa" und dem endgültigen Bericht des Panels der Experten für Weltraum und Sicherheit aufzubauen, die Zusammenarbeit in der Sicherheitsforschung, die notwendig ist, um die Kapazität der zivilen und militärischen Systeme und der Systeme mit doppeltem Verwendungszweck zu maximieren, auf die nationalen Satelliteninitiativen auszuweiten und den operationellen Erfordernissen und Anforderungen der Union gerecht zu werden;
- 20. erkennt an, das für ein kohärentes und effektives Sicherheitsforschungsprogramm zusätzliche und angemessenere Mittel notwendig sein werden; ist daher der Auffassung, dass das Finanzierungsniveau von einer Milliarde Euro, das die hochrangige Gruppe von Persönlichkeiten in ihrem Bericht vorgeschlagen hat, erreicht werden kann, wenn Mittel aus dem Forschungsrahmenprogramm und aus alternativen Quellen genutzt werden;
- 21. ist der Auffassung, dass die Union parallel zu einem solchen Finanzierungsniveau Rationalisierungsmaßnahmen ergreifen und die verfügbaren Mittel besser nutzen sowie der derzeitigen Zersplitterung der Ausgaben ein Ende setzen sollte;
- 22. weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass erhöhte Investitionen in die Sicherheitsforschung nicht zu Ausgabenkürzungen in der zivilen Forschung führen dürfen;
- 23. fordert den Rat und die Kommission dazu auf, ein ausgewogenes Verteilungssystem der zusätzlichen Mittel auszuarbeiten, die über die Mittel für den gemeinschaftlichen Forschungsplan hinaus bereitzustellen sind, um sicherzustellen, dass die Forschungskosten dem wirtschaftlichen Gewicht der Mitgliedstaaten entsprechend einem bestimmten Prozentsatz des BIP Rechnung tragen, ein System, durch das vorgesehen werden sollte, dass Mittel über einen Mehrjahreszeitraum gebunden werden, um eine zuverlässige Planung zu ermöglichen;
Konsultation und Zusammenarbeit mit den Beteiligten
- 24. begrüßt die vorgeschlagene Einrichtung eines Europäischen Beirats für Sicherheitsforschung; hält es angesichts des derzeitigen Fehlens eines Überbaus bei der Gestaltung der Politik für notwendig, genauer zu wissen, ob der Beirat sich als ausreichend erweisen und vorbereitet sein wird, effiziente Ratschläge zum Inhalt der Sicherheitsforschung zu erteilen und operationelle Probleme im Zusammenhang mit dem Programm anzugehen; unterstreicht, dass das Europäische Parlament im Europäischen Beirat für Sicherheitsforschung durch fünf Mitglieder vertreten sein sollte, zu denen die Vorsitzenden der zuständigen Ausschüsse (des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) bzw. ihre Stellvertreter gehören sollten;
- 25. weist mit Nachdruck auf den Mehrwert der Konsultation und der Kooperation mit Experten aus allen einschlägigen Kreisen im Bereich der Sicherheitsforschung innerhalb des Europäischen Beirats für Sicherheitsforschung hin; fordert jedoch mit Nachdruck eine ausgewogene Einbeziehung von Vertretern aus der Industrie, Sponsoren aus dem Bereich der Forschung und öffentlichen und privaten Kunden, wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen, öffentlichen Körperschaften und Vertretern von Bürgerrechtsorganisationen;
- 26. fordert, dass die Aktivitäten und Arbeitsmethoden des Europäischen Beirats für Sicherheitsforschung klargestellt und vom Europäischen Parlament überwacht werden;
- 27. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Einrichtung eines Europäischen Beirats für Sicherheitsforschung jegliche Doppelarbeit innerhalb der Struktur der Sicherheitsforschung vermeiden sollte;
- 28. teilt die Auffassung, dass eine verstärkte und engere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den europäischen Aktivitäten im Bereich der Sicherheitsforschung und den Anstrengungen der Mitgliedstaaten, anderen Forschungsaktivitäten der Europäischen Union und anderen internationalen Organisationen, die für globale oder regionale Sicherheitsfragen zuständig sind, gefördert werden sollten, um die hohen Kosten aufgrund von Überschneidung und Zersplitterung in den derzeitigen Sicherheitsstrukturen und -programmen zu vermeiden;
- 29. empfiehlt, dass die Europäische Sicherheitsforschung im Rahmen der transatlantischen Beziehungen die notwendigen Anstrengungen unternehmen sollte, um Überschneidung zu vermeiden und die Interoperabilität zu fördern, unter gleichzeitiger Achtung der Besonderheiten des Forschungsumfeldes der Union in diesem Bereich; betont jedoch, dass die Haushaltsmittel der Union für die Sicherheitsforschung zur Förderung der gemeinschaftlichen Interessen der Union genutzt werden sollten;
Institutionelles Umfeld
- 30. weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Europäische Parlament sich an der Entwicklung europäischer Sicherheitsforschungsaktivitäten beteiligen sollte, und zwar nicht nur, indem es regelmäßig über die Fortschritte informiert wird, sondern vor allem, indem es bereits vorher zur Umsetzung des geplanten Programms konsultiert wird;
- 31. fordert die Kommission auf, ihm unverzüglich die strategischen Aktionslinien sowie die ihr erteilte Beratung zu den Grundsätzen und Mechanismen der Umsetzung, die spezifischen Vorschläge über die Beteiligung, die verschiedenen Arten von Verträgen und Finanzinstrumenten für die Forschungsaktivitäten im Rahmen des EPSF und die notwendigen Bestimmungen über das geistige Eigentum und den Technologietransfer, die gemeinsam mit dem Beirat für Sicherheitsforschung ausgearbeitet wurden, vorzulegen;
- 32. fordert das zuständige Kommissionsmitglied auf, vor der Umsetzung des EPSF sowohl dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten als auch dem Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie Bericht zu erstatten.
- 33. betont die Notwendigkeit eines kohärenteren politischen und institutionellen Rahmens zur Förderung der Zusammenarbeit und einer effizienten Koordinierung zwischen dem EPSF, der neuen Europäischen Verteidigungsagentur und den einschlägigen sicherheits- und verteidigungspolitischen Maßnahmen der Unionsfragen;
- 34. ist der Auffassung, dass genauere Einzelheiten und Parameter der neuen Europäischen Verteidigungsagentur, insbesondere im Hinblick auf ihre Aktivitäten im Bereich der Sicherheitsforschung und ihre Arbeitsbeziehungen zum EPSF, genauer festgelegt werden sollten;
- 35. fordert den Rat und die Kommission auf, eine effiziente und rationelle Beziehung zwischen dem EPSF und der Europäischen Verteidigungsagentur zu gewährleisten, damit jegliche Doppelarbeit im Bereich Forschung und Technologie vermieden wird;
- 36. ersucht die Kommission, das Konzept des "öffentlichen Interesses" der Sicherheitsforschung sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Europäische Union zu berücksichtigen, um die Gefahr zu vermeiden, dass Projekte finanziert werden, die nicht im Einklang mit den politischen Prioritäten oder bestimmten Verpflichtungen gegenüber dem öffentlichen Interesse oder mit dem Schutz der Menschenrechte, der bürgerlichen Freiheiten oder der Privatsphäre stehen; betont, dass Transparenz bei der Vergabe von Aufträgen von ausschlaggebender Bedeutung ist;
- 37. fordert eine Optimierung der potenziellen Synergien zwischen Verteidigungs- und ziviler Forschung, und zwar durch die Integration von Anwendungen und Technologietransfers zwischen den beiden Sektoren; fordert darüber hinaus eine bessere Bestimmung spezifischer Instrumente, die einen Beitrag dazu leisten können, den Besonderheiten der Sicherheit im Zusammenhang mit Forschung gerecht zu werden;
Verwaltung des Europäischen Programms für Sicherheitsforschung
- 38. ist der Auffassung, dass die im Hinblick auf Finanzierungsmechanismen, Methoden und dem institutionellen Umfeld während der Vorbereitenden Maßnahme erworbene Erfahrung eine wesentliche Rolle spielen sollte, um eine wirksame Verwaltung des EPSF zu gewährleisten;
- 39. betont, dass die Verwaltung des EPSF den Mehrwert der Interoperabilität und der Konnektivität betonen sollte, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern, unnötige Doppelarbeit zu vermeiden und die Kohärenz der Anstrengungen der Union zu verbessern;
- 40. befürwortet entschieden die Entwicklung starker gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsstrukturen, die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Labors auf Unionsebene sowie die Entwicklung von Humanressourcen in Forschung und Technologie, wodurch Europa zu einem attraktiveren Raum für erfahrene Forscher in diesem Bereich werden soll;
- 41. betont die Notwendigkeit, eine systematische Zusammenarbeit zu fördern und die gemeinsamen Stärken der Industrie und der Forschungsgemeinschaft zu erkunden, um die europäische Innovationsrate auf das weltweit höchste Niveau anzuheben;
- 42. ist der Auffassung, dass das EPSF mit der Schaffung eines offenen, integrierten und wettbewerbsfähigen europäischen Verteidigungsmarktes vereinbar sein sollte sowie mit der Einführung innovativer Mechanismen, die für die europäische Industrie Möglichkeiten schaffen, auf dem Weltmarkt einen komparativen Vorteil zu erwerben; betont, dass Transparenz bei der Vergabe von Aufträgen von ausschlaggebender Bedeutung ist;
- 43. betont die Vorteile einer wettbewerbsfähigen europäischen Sicherheitsindustrie, die sich auf die derzeitigen Kapazitäten der Verteidigungsindustrie und anderer spezialisierter Wirtschaftszweige stützt, die eine Beziehung zu den Infrastrukturen der neuen Technologien aufweisen, und die das Wirtschaftswachstum und die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken kann, und betont außerdem, dass sich dies positiv auf die europäische Gesellschaft auswirken würde;
- 44. betont, dass Initiativen der Europäischen Union im Bereich der Sicherheitsforschung nicht dazu führen dürfen, dass die Grundsätze und Werte der Union in Bezug auf die Menschenrechte, die demokratischen Rechte, die politischen Freiheiten, die bürgerlichen Freiheiten und die Ethik geschwächt werden;
- 45. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Generalsekretär des Europarates zu übermitteln.
1 AB1. C 167 vom 2.6.1997, S. 137.
2 AB1. C 128 vom 7.5.1999, S. 86.
3 AB1. C 127 E vom 29.5.2003, S. 582.
4 AB1. C 228 vom 13.8.2001, S. 173.
5 AB1. C 64 E vom 12.3.2004, S. 599.
6 AB1. C 87 E vom 7.4.2004, S. 518.