Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bunderates "Treiwilligendienste stärker unterstützen und anerkennen"

Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 13. September 2016

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates "Freiwilligendienste stärker unterstützen und anerkennen" zuzuleiten.

Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 23. September 2016 aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Kraft

Entschließung des Bunderates "Freiwilligendienste stärker unterstützen und anerkennen"

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, ob zur stärkeren Unterstützung und Anerkennung von Freiwilligendiensten insbesondere zu folgenden Punkten eine Änderung herbeigeführt werden kann:

Begründung:

Die Freiwilligendienste ermöglichen jungen sowie älteren Menschen eine bessere gesellschaftliche Teilhabe, sie fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das demokratische Grundverständnis.

Beteiligte Akteure, die einen Freiwilligendienst anbieten, sollten nicht durch unnötige Bürokratie und nicht gerechtfertigte Regularien oder finanzielle Nachteile belastet werden, um die Trägervielfalt und das Subsidiaritätsprinzip weiterhin zu gewährleisten. Die bestehenden Förderrichtlinien zu den Freiwilligendiensten sollten auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden, um insbesondere kleine Träger nicht mit bürokratischen Hürden zu belasten. Darüber hinaus sollten die Träger bundesweit einheitlich von der Umsatzsteuer befreit werden. Vor dem Hintergrund, dass jährlich mehr Bewerber als Plätze im Freiwilligendienst zur Verfügung stehen, könnte mit den genannten Erleichterungen die Gewinnung neuer Träger vorangetrieben werden. Dabei sollen jedoch der Freiwilligendienst und vor allem der Bundesfreiwilligendienst für Unter-27-Jährige als Bildungsangebot ein Mindestmaß an Qualitätsstandards erhalten.

Freiwilligendienste haben sich in Deutschland unter jungen Menschen etabliert und erfreuen sich einer zunehmenden Beliebtheit. Freiwilligendienste bieten als Orte des informellen Lernens den Freiwilligen die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren und darüber hinaus sowohl soziale Kompetenzen zu erwerben als auch die eigene Persönlichkeitsentwicklung zu stärken.

Neben dem Bildungscharakter ist auch die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Freiwilligendienstes herauszustellen, denn die von den Freiwilligen während ihres Dienstes gemachten Erfahrungen haben das Potential, diese in ihrem weiteren Handeln und Denken zu prägen und somit Einfluss auf die gesamtgesellschaftliche Entwicklung zu nehmen.

Vor diesem Hintergrund sollte das Engagement der Freiwilligen stärker anerkannt und unterstützt werden. Denn zur Wertschätzung des freiwilligen Engagements gehört es auch, die finanzielle Situation der Freiwilligen zu berücksichtigen und ihnen Unterstützung zu gewähren. Deshalb sollte jungen Menschen aus finanzschwachen Familien das im Freiwilligendienst gewährte Taschengeld nicht als Einkommen auf Leistungen nach dem SGB II und SGB XII angerechnet werden und eine Wohngeldzahlung ermöglicht werden.

Bisher sind Menschen mit Behinderungen in den Freiwilligendiensten unterrepräsentiert. Um auch Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am Freiwilligendienst zu ermöglichen, müssen Barrieren abgebaut und die Förderrichtlinien des BMFSFJ angepasst werden. Durch Übernahme des Mehrbedarfs von Freiwilligen mit einer Behinderung könnte der Bund eine höhere Beteiligung der Menschen mit Behinderungen am Freiwilligendienst erreichen. Damit könnten in Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention der inklusive Gedanke auch im Freiwilligendienst vorangetrieben und unterstützt werden. Dabei ist auch die Möglichkeit zur Weiterentwicklung bzw. zum Ausbau gemeinsamer Freiwilligendienste von Menschen mit und ohne Behinderungen (Tandem-Projekte) zu prüfen.