Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen
(Familienleistungsgesetz - FamLeistG)

A.

Der Bundesrat hat in seiner 852. Sitzung am 5. Dezember 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 4. Dezember 2008 verabschiedeten Gesetz zu verlangen dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes aus folgendem Grund einberufen wird:

Zu Artikel 5a - neu - (Finanzausgleichsgesetz)

Nach Artikel 5 ist folgender Artikel 5a einzufügen:

"Artikel 5a
Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3956), das zuletzt durch Artikel 2 des Achten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes vom 31. Juli 2008 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

B.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst: