836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass Kommission und Rat unter Beteiligung des Europäischen Parlaments vorsorglich die legislativen Voraussetzungen für einen reibungslosen Weiterbetrieb des SIS I+ bzw. SISone4all schaffen soweit dies aufgrund einer ggf. eintretenden neuerlichen Verzögerung der Betriebsbereitschaft des SIS II erforderlich werden sollte.
Aus Gründen einer Vereinfachung der administrativen Abwicklung einer solchen Sondersituation erscheint auch die ausnahmsweise Finanzierung von ansonsten grundsätzlich durch die Mitgliedstaaten zu tragenden systembezogenen Betriebskosten aus Mitteln des Gemeinschaftshaushalts akzeptabel.
Gleichwohl ist darauf zu achten, dass diese Verfahrensweise nicht zu einem Verlust an budgettechnischer Klarheit oder zur Verwischung kompetenzspezifischer Abgrenzungen zwischen den Mitgliedstaaten einerseits und der EU andererseits führt.
- 2. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung gebeten, auf EU-Ebene in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, dass sich aus der ausnahmsweisen Kostenübernahme durch die EU hinsichtlich der zukünftig noch festzulegenden Abgrenzung der Zuständigkeiten von Mitgliedstaaten und EU betreffend die Einrichtung, den Betrieb und die Verwaltung einer Kommunikationsinfrastruktur des SIS II keine Präjudizwirkung ergibt.