Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 106852 - vom 7. Juni 2010.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 20. Mai 2010 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 335/09(B)
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 2. April 2009 "Eine neue Partnerschaft zur Modernisierung der Hochschulen: EU-Forum für den Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft" (KOM (2009) 0158),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 10. Mai 2006 "Das Modernisierungsprogramm für Universitäten umsetzen: Bildung, Forschung und Innovation" (KOM (2006) 0208),
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Lissabon vom 23. und 24. März 2000,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes in Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates vom 13. und 14. März 2008, insbesondere auf den Abschnitt "Investieren in Menschen und Modernisieren der Arbeitsmärkte",
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes in Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates vom 19. und 20. März 2009, insbesondere auf den Abschnitt "Vollen Nutzen aus der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung ziehen",
- - unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 15. November 2007 zu den neuen Kompetenzen für neue Beschäftigungen1,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2008 zum Thema "Erwachsenenbildung: Man lernt nie aus"3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. September 2008 zu dem Bologna-Prozess und der Mobilität der Studierenden4,
- - unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 4. Dezember 2009 zum Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft1 und die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. Dezember 20092,
- - unter Hinweis auf die vom Europäischen Parlament veröffentlichte Studie zur weiteren Entwicklung des Dialogs zwischen Hochschule und Wirtschaft,
- - gestützt auf die Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
- - gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung und der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0108/2010),
A. in der Erwägung, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 19. und 20. März 2009 die Mitgliedstaaten aufforderte, Partnerschaften zwischen Wirtschaft, Forschung sowie allgemeiner und beruflicher Bildung zu fördern,
B. in der Erwägung, dass das Kommuniqué der Konferenz der für die Hochschulbildung zuständigen europäischen Minister vom 28. bis 29. April 2009 die Politik dazu auffordert, dass "der Wert der verschiedenen Aufgaben der Hochschulbildung - von der Lehre und Forschung über Dienste zugunsten der Gemeinschaft bis hin zum Engagement für den sozialen Zusammenhalt und die kulturelle Entwicklung - vollumfänglich anerkannt wird";
C. in der Erwägung, dass die Hochschulen in Anbetracht ihrer dreifachen Funktion (Bildung, Forschung und Innovation) eine wesentliche Rolle für die Zukunft der Europäischen Union und die Bildung ihrer Bürger übernehmen müssen, und in der Erwägung, dass die Funktion der Hochschulbildung darin besteht, eine Lernumgebung anzubieten, die die Selbstständigkeit, Kreativität und Nutzung von Wissen fördert,
D. in der Erwägung, dass die Verantwortung für die Bildungspolitik Angelegenheit der Mitgliedstaaten bleibt, die für die Organisation, den Inhalt und die Reform ihrer Bildungssysteme verantwortlich sind,
E. in der Erwägung, dass die unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozialen Niveaus der Bürger in den verschiedenen Teilen Europas eine Angleichung der Bildungschancen aller Bürger der Europäischen Union sowie die Förderung mittelloser, begabter Jugendlicher erforderlich machen,
F. in der Erwägung, dass die andauernde Wirtschaftskrise, die den Verlust von Arbeitsplätzen mit sich bringt, die Bedeutung einer hocheffektiven Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und Wirtschaft erhöht,
G. in der Erwägung, dass die Umsetzung, Koordinierung und Förderung eines abgestimmten Vorgehens aller Länder, die den Bologna-Prozess unterzeichnet haben, dringend erforderlich ist, insbesondere in Bezug auf die Mobilität der Studierenden und die umfassende Anerkennung von Diplomen, und dass dafür eine geeignete Bestandsaufnahme dieses Prozesses erforderlich ist, die die Schwierigkeiten und Hemmnisse aufzeigt,
H. in der Erwägung, dass die Europäische Kommission eine wichtige Rolle bei der Erleichterung des Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten der EU und den Nachbarstaaten der EU übernehmen muss,
I. in der Erwägung, dass wegen des breiten Spektrums der Hochschuleinrichtungen, der Unternehmen und der Arten der Zusammenarbeit die Einigung auf ein ideales Kooperationsmodell, das den Profilen, Prioritäten und Anforderungen jeder Einrichtung in Europa entspricht, schwierig ist, in der Erwägung, dass die Autonomie der Hochschulen und die Möglichkeit der Auswahl des für ihre Zwecke bestgeeigneten Partnerschaftsmodells unter allen Umständen erhalten bleiben sollte,
J. in der Erwägung, dass Bildung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und sich daher der Staat seiner finanziellen Verantwortung nicht entziehen darf,
K. in der Erwägung, dass die Hochschulbildung eine öffentliche Aufgabe bleibt und deshalb öffentliche Mittel für Hochschulen benötigt werden, um die gleichmäßige Finanzierung aller Fachrichtungen, d. h. auch der Geisteswissenschaften, zu gewährleisten; in der Erwägung, dass es wichtig ist, die Hochschulen finanziell (zum Beispiel durch Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor) zu unterstützen, während gleichzeitig ihre Autonomie und Qualitätssicherung zu gewährleisten sind,
L. in der Erwägung, dass allgemeine und berufliche Bildung, die zum Erwerb der Grundlagen der allgemeinen und staatsbürgerlichen Kultur führen sollte, ein wichtiges Hilfsmittel der Heranführung strukturschwacher Regionen und über die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit hinaus wesentlich für die kulturelle und intellektuelle Vielfalt und staatsbürgerliches Leben ist,
M. in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft von vielen EU-Programmen unterstützt, aber nicht immer zwischen den beteiligten Organen abgestimmt wird,
- 1. begrüßt die oben genannte Mitteilung der Kommission "Eine neue Partnerschaft zur Modernisierung der Hochschulen Europas: EU-Forum für den Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft" und die Bereiche, die diese als Kern zukünftiger Zusammenarbeit vorschlägt;
- 2. begrüßt die Mitteilung der Kommission, in der diese eine Bilanz der ersten drei Jahre der Arbeit des EU-Forums Hochschule und Wirtschaft zieht und zukünftige Aufgaben wie die Förderung von Innovation, Forschung, Unternehmertum und Wissenstransfer und die Steigerung der Attraktivität des europäischen Arbeitsmarkts für Nachwuchswissenschaftler benennt;
- 3. räumt ein, dass die in der Mitteilung genannten Aufgaben nicht neu sind und dass sie bislang noch nicht erfolgreich angegangen wurden; glaubt jedoch, dass ein ständiger Dialog und eine fortgesetzte Zusammenarbeit auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene, die den Austausch bewährter Verfahren im Hinblick auf Programme und Instrumente einschließen, eine entscheidende Rolle spielen, um engere Beziehungen und Partnerschaften zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft herzustellen und auf diese Weise sowie mögliche Barrieren kultureller, institutioneller und funktionaler Art zu überwinden, eine wissensbasierte Gesellschaft aufzubauen, die angewandte Forschung zu entwickeln und Hochschulabsolventen besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren;
- 4. räumt ein, dass es große Unterschiede zwischen den europäischen Hochschulen hinsichtlich ihrer Größe, ihrer Ressourcen, ihrer Lehr- und Forschungsbereiche, ihrer Organisationsweise, ihrer nationalen Prägung und ihres Typus gibt; ist jedoch der Überzeugung, dass jede Hochschule auf ihre eigene Art und Weise von einer nationalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Wirtschaftskreisen profitieren kann, vorausgesetzt, es gibt ein klares Bewusstsein vom Entwicklungsstand der eigenen Kapazitäten in Forschung und Lehre; ist der Meinung, dass auch auf regionaler Ebene ein wichtiger Beitrag geleistet wird, um die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft zu fördern;
- 5. begrüßt das Kommuniqué der Konferenz der für die Hochschulbildung zuständigen europäischen Minister vom 28. bis 29. April 2009 und das darin bekundete Engagement, sich "für die Ziele des Europäischen Hochschulraums einzusetzen, in dem die Hochschulbildung als eine vom Staat wahrzunehmende Aufgabe betrachtet wird und in dem alle Hochschulen mit ihrem vielfältigen Angebot auf die breit gefächerten Bedürfnisse der Gesellschaft eingehen";
- 6. unterstützt die Ansicht, dass der Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Hochschuleinrichtungen ebenso wie der Dialog und die Zusammenarbeit mit allen anderen Bereichen der Gesellschaft eine der Prioritäten für die nahe Zukunft bleiben sollte, damit all diese Akteure von den kulturellen, wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen profitieren können, die von Hochschuleinrichtungen hervorgebracht und verbreitet werden; unterstreicht, dass die geistige und finanzielle Unabhängigkeit der Hochschulen gegenüber der Wirtschaft bestehen bleiben muss und kein Abhängigkeitsverhältnis der Hochschulen zur Wirtschaft entstehen darf; betont, dass die Hochschulen unter allen Umständen die Entscheidungshoheit über ihre Studienpläne und Leitungsstrukturen behalten sollten;
- 7. fordert Bewusstseinsschärfung und konkrete Maßnahmen der Mitgliedstaaten, in denen die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen die Bemühungen der Hochschulen um Zusammenarbeit mit der Wirtschaft noch immer nicht belohnen oder sogar hemmen;
- 8. betont, dass der Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft nicht nur auf den Bildungsbereich Mathematik, Wissenschaft und Technologie (MWT) ausgerichtet sein sollte, sondern alle Fachbereiche, beispielsweise die Geisteswissenschaften, umfassen sollte;
- 9. ist der Auffassung, dass die Interdisziplinarität und Transdisziplinarität der Bildungs- und Forschungsprogramme ebenso zu stärken sind wie die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und dass aus dieser Sicht die IKT ein wesentliches Instrument darstellen;
- 10. fordert eine Leistungssteigerung der europäischen Hochschulen durch die Umsetzung des Grundsatzes des Wissensdreiecks (Forschung - Bildung - Innovation) unter Berücksichtigung der Notwendigkeit besserer Verbindungen zwischen Wirtschaft und Hochschulen, wie das Beispiel der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) am Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT) verdeutlicht; fordert die Hochschulen gleichzeitig dazu auf, in ihren Forschungs- und Innovationsprogrammen die soziale und wirtschaftliche Umgebung innerhalb ihres Haupteinflussbereiches zu berücksichtigen;
- 11. betont, dass durch eine Vertiefung des Dialogs und eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen der potentielle Nutzen für beide Seiten steigt, da dies nicht nur das wirtschaftliche Wachstum anregt, sondern auch die ständige Weiterentwicklung der Wissensgesellschaft voranbringt und damit Mehrwert in einem umfassenderen gesellschaftlichen Sinn schafft;
- 12. betont, dass in diesem Zusammenhang die Ausweitung des Dialogs und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen gleichermaßen nützlich wäre sowohl für die Vertiefung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und nationalen, europäischen und internationalen Institutionen und zivilgesellschaftlichen Organisationen als auch für die Verbesserung der Interaktion zwischen Hochschulen und der Gesellschaft im Allgemeinen;
- 13. fordert nationale, regionale und lokale Behörden auf, in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor Verfahren zu testen und zu finanzieren, die die Interaktion zwischen Hochschulen und Unternehmen verstärken, und administrative Hindernisse, die dem entgegenstehen, zu beseitigen; weist darauf hin, dass in der Verordnung über die Strukturfonds vorgesehen ist, Fördersystemen für KMU finanzielle Unterstützung zu gewähren, ähnlich wie beim "Wissensgutscheinsystem", das in einigen Mitgliedstaaten angewendet wird;
- 14. schlägt vor, dass ein besonderer Schwerpunkt darauf gelegt werden sollte, durch mehr öffentliche Gelder und weniger Bürokratie sicherzustellen, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Zugang zur Hochschulbildung und -forschung haben;
- 15. betont die Notwendigkeit der Würdigung von und Anreizschaffung für Untersuchung und Forschung nicht nur in wissenschaftlichen und technischen Bereichen, sondern auch in gesellschafts- und geisteswissenschaftlichen Bereichen, in denen wertvolles Wissen für die moderne Wirtschaft bereitgestellt wird;
- 16. unterstützt die Rolle kleiner und mittlerer Forschungsprojekte gegenüber Exzellenznetzen auf der Grundlage integrierter Großprojekte;
- 17. ruft Unternehmen und Hochschulen auf, im gemeinsamen Handeln darauf hinzuwirken, dass die an einigen Hochschulfakultäten unausgewogene Geschlechterverteilung ausgeglichen wird;
Lebenslanges Lernen
- 18. erinnert an die Bedeutung der Definition des lebenslangen Lernens und die zahlreichen davon erfassten Konzepte, die von der allgemeinen Bildung bis hin zu nichtformalem und informellem Lernen sowie wirtschaftlicher, sozialer, kultureller, staatsbürgerlicher und beruflicher Aus- und Weiterbildung reichen;
- 19. betont, dass lebenslanges Lernen ein ständiger Kontakt nicht nur mit allgemeiner und beruflicher Bildung, sondern auch mit Kultur ist und dass es deshalb für die EU von zentraler Bedeutung ist, Sorge dafür zu tragen, dass die Einbeziehung der Geisteswissenschaften in die Bildungspläne von den Mitgliedstaaten unterstützt und von den öffentlichen Hochschulen beibehalten und gefördert wird;
- 20. erinnert daran, dass eine der Hauptaussagen die Erhöhung der Investitionen in die Humanressourcen Europas ist, um dem wichtigsten Gut der EU - den Menschen, die sich den ständig ändernden Bedingungen des Arbeitsmarktes anpassen können - Vorrang einzuräumen;
- 21. weist auf die Notwendigkeit hin, Angebote für lebenslanges Lernen so weit wie möglich an die Bedürfnisse des Einzelnen und benachteiligter sozialer Gruppen sowie des Arbeitsmarktes anzupassen, und betont, dass die sich beständig ändernde Art dieser Bedürfnisse ständige Weiterbildung zu einer unvermeidlichen Notwendigkeit macht, und legt dabei besonderes Augenmerk auf die damit zusammenhängenden sozialen und finanziellen Herausforderungen; erinnert daran, dass es keinen "Arbeitsplatz auf Lebenszeit" mehr gibt und dass Schulung und Umschulung von wesentlicher Bedeutung sind; bekräftigt, dass vorteilhafte Bedingungen geschaffen werden müssen, um eine positive Lernhaltung von Kindheit an zu begünstigen;
- 22. betont, dass lebenslanges Lernen, Information, Fort- und Weiterbildung nicht nur wichtige Qualifikationen für den Arbeitsmarkt liefern, sondern auch Voraussetzungen für geistige Entwicklung und Persönlichkeitsbildung darstellen;
- 23. betont die Bedeutung der Schaffung und Förderung fortschrittlicher Techniken lebenslangen Lernens durch das Internet, damit die Ausbildung hauptsächlich für Arbeitnehmer in Unternehmen direkter und weniger zeitraubend wird;
- 24. fordert die Hochschulen angesichts des demografischen Wandels in Europa (in eine alternde Gesellschaft) und angesichts der sich wandelnden Arbeitsmarktbedingungen infolge der Wirtschafts-, Gesellschafts- und Beschäftigungskrise auf, den Zugang zum Lernen zu verbreitern und die Studienpläne entsprechend den neuen Herausforderungen zu modernisieren, um die Befähigungen der europäischen Arbeitskräfte zu verbessern;
- 25. fordert angesichts der Tatsache, dass die Bildung eines der wichtigsten und wirksamsten Mittel für die soziale Eingliederung und den Kampf gegen Armut und Ungleichheit ist, die Hochschulen ferner auf, den Zugang zum Lernen und zu internationalen Austauschprogrammen auch für Menschen mit Behinderungen zu verbreitern;
- 26. bekräftigt die Bedeutung der Übermittlung und des Austausches von Wissen, Fähigkeiten und Erfahrungen der Erwachsenen als ein Mittel der Begleitung jüngerer Generationen in den Arbeitsmarkt (beispielsweise durch Mentor-Systeme);
- 27. schlägt die weitergehende Verwendung neuer Bildungsmethoden mit vorrangiger Ausrichtung auf experimentelles Lernen, Fernlernen, e-Learning und Mischformen des Lernens vor;
- 28. betont, dass eine bessere Lernkultur geschaffen, gefördert und verstärkt werden muss und dass Weiterbildung und Umschulung in allen Lebensphasen wichtig für die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Europa ist;
- 29. betont die Notwendigkeit, der Förderung der Anpassungsfähigkeit an den sich ändernden Arbeitsmarkt als einem vorrangigen Ziel der Europäischen Union, insbesondere angesichts der gegenwärtigen Rezession, mehr Raum einzuräumen, indem lebenslanges Lernen gefördert wird, insbesondere durch die Entwicklung von Fernlehrgängen, die in erster Linie zugeschnitten sind auf neue Technologien und auf Personen, die älter als 45 Jahre sind, da diese in einer schwächeren Position und am ehesten durch soziale Ausgrenzung gefährdet sind;
- 30. ermutigt die Unternehmen, ihren Angestellten mehr Anreize für Weiterbildungen zu bieten, zum Beispiel durch ständige Seminare und Beihilfen für Aufbaustudien;
- 31. schlägt einen neuen Ansatz für die Begleitung durch das Leben vor, mit der die Hochschulen, die Studierenden und die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise in ihrer ganzen Vielfalt von der persönlicheren Betreuung junger Hochschulabsolventen zur Bewertung des sozialen und wirtschaftlichen Nutzens von Bildungsprogrammen profitieren würden;
- 32. erinnert an die Notwendigkeit einer weiteren Erhöhung der Attraktivität und Verfügbarkeit virtueller Lernangebote;
Mobilität, Partnerschaften und Lehrpläne
- 33. bekräftigt, dass Mobilität ein Eckstein des Europäischen Hochschulraumes ist, in dem europäische Hochschulen aufgefordert sind, innovative, weit reichende und methodische Studienplanreformen durchzuführen; bekräftigt, dass dies im Zusammenhang mit der Neubestimmung der wichtigsten Ziele des Bologna-Prozesses nach 2010 politisch vorrangig sein sollte;
- 34. betont, dass die Mobilität zwischen Ländern sowie zwischen Hochschulen und Wirtschaft ein Schlüssel zur engeren Zusammenarbeit zwischen den beiden Welten ist;
- 35. ersucht die Kommission, einen Rechtsrahmen vorzuschlagen, der die Mobilität zwischen Hochschule und Wirtschaft sowie zwischen Studierenden und Dozenten unterstützt und vereinfacht sowie die Notwendigkeit der Anerkennung und Zertifizierung dieser Art des Lernens und Lehrens unterstreicht;
- 36. setzt sich nicht nur für den Ausbau und die Ausweitung von Programmen zur Förderung der individuellen Mobilität, wie zum Beispiel "Erasmus für junge Unternehmer" und "Erasmus für Auszubildende", ein, sondern auch für die Organisation von "European Master of Excellence"-Aufbaustudiengängen, an denen sich sowohl verschiedene Hochschulen als auch Unternehmen aktiv beteiligen und im Rahmen derer Stipendien für Studenten und materielle Anreize für Wissenschaftler vorgesehen werden; ist davon überzeugt, dass solche Programme auch die Mobilität, das Erlernen von Fremdsprachen und den Erwerb multikultureller und unternehmerischer Erfahrungen fördern können;
- 37. betont die Notwendigkeit, dass von Hochschuleinrichtungen angesichts der überragenden Bedeutung des Erwerbs neuer Sprachen für die Förderung und Unterstützung der Mobilität und des Austauschs von Studierenden, Forschern, Lehrern und Angehörigen der Wirtschaft mehr Möglichkeiten zum Erlernen anderer Sprachen außerhalb der Studienpläne vorzusehen sind;
- 38. fordert die Hochschulen zur Auslotung neuer Methoden der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Institutionen und der Privatwirtschaft auf, insbesondere durch gemeinsame öffentlichprivate Innovationsfonds, um die Mobilität in allen Bereichen zu verbessern;
- 39. unterstreicht die Notwendigkeit, dass Studenten Fähigkeiten im Bereich neuer Technologien erwerben, damit sich ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz erhöhen;
- 40. schlägt unter Hinweis auf bewährte Methoden anderer Länder im Bereich des Schulwesens vor, die nicht zur Europäischen Union gehörenden Länder zur Teilnahme am EU-Forum einzuladen, um ihre Erfahrungen und Bedenken zu teilen und zu diskutieren, wobei diese Diskussionen sich auf bestimmte Ziele, Terminologie und Konzepte stützen sowie auf bestimmte Tätigkeitsbereiche konzentrieren sollten;
- 41. betont die Notwendigkeit einer angemessenen Aus- und Weiterbildung von Lehrern, die im Rahmen des Unterrichts Wissen über unternehmerische Initiative vermitteln; unterstützt die Idee, Unternehmenskultur in die Lehrpläne einzubeziehen (bereits früh mit Lehrplänen für die Grundschulbildung beginnend);
- 42. ermutigt die Wirtschaft, aktiv an der Erarbeitung von Unterrichtsmaterial zur Funktionsweise unternehmerischen Handelns, das auf allen Bildungsstufen zur Verfügung gestellt werden sollte, teilzunehmen, wobei die Bildungseinrichtungen autonom über deren Einsatz entscheiden können, und regelmäßig die Beschäftigungsmöglichkeiten, die sie Studierenden anbieten können, vorzustellen;
- 43. ermutigt die Wirtschaft, sich an der Anpassung von Studienplänen durch die Initiierung und Finanzierung von spezifischen Kursen zu beteiligen, um die Studenten mit unternehmerischen Anforderungen vertraut zu machen;
- 44. fordert, die Mitarbeit von Hochschullehrern in den Unternehmen und ebenso die Mitarbeit von Unternehmern in den Universitäten zu erproben und zu fördern;
- 45. betont die Bedeutung der neuen Technologien, die die Mobilität und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Studierenden, Lehrkräften und Forschern erleichtern;
- 46. erinnert daran, dass für junge Hochschulabsolventen das Unternehmertum mit Erwerbszweck in seinen verschiedenen Formen als eine der beruflichen Alternativen zu erwägen ist und dass es zwingend notwendig ist, dass Hochschuleinrichtungen ihren Studierenden vertiefte Kenntnisse über alle unternehmerischen Formen einschließlich Sozial- und Solidarwirtschaft vermitteln, indem sie die Studierenden beispielsweise ermutigen, ihre eigenen ausgegliederten Unternehmen zu gründen;
- 47. betont, dass der Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft auf Gegenseitigkeit, Vertrauen, wechselseitigem Respekt und Transparenz beruhen und den Unternehmergeist an Hochschulen und wissensbasiertes Handeln in Unternehmen stärken soll; betont erneut, dass dies beispielsweise durch die Einführung eines "Wissensgutscheinsystems", das in einigen Mitgliedstaaten gegenwärtig angewendet wird und wodurch vor allem die KMU ihre Forschungskapazitäten erweitern können, erreicht werden kann, ohne die Unabhängigkeit, Autonomie und den Charakter der Hochschulen als öffentliche Einrichtungen zu beeinträchtigen;
- 48. erkennt an, dass die multidisziplinäre Herangehensweise an Wissen in Lehre und Forschung verstärkt werden muss; ist daher der Ansicht, dass sowohl Hochschulen als auch Unternehmen von der gemeinsamen Entwicklung multi- und interdisziplinärer sowie unternehmerischer Fähigkeiten profitieren würden, wenn man bei der Konzeption von Studiengängen, Fachgebieten und Spezialisierungen flexibel auf die Bedürfnisse der Wirtschaft, darunter auch auf die kleiner und mittlerer Unternehmen, eingehen würde; hebt erfolgreiche Initiativen wie Praktika für Studierende und Angestellte, Gastprofessuren für Unternehmer, duale Kurse und gemeinsames Personal hervor;
- 49. betont, dass es für die Entwicklung des Unternehmergeists von Studenten von Bedeutung ist, dass alle beteiligten Personen (wissenschaftliche Mitarbeiter, Studierende und Geschäftsleute) gut über die Instrumente und Mechanismen informiert sind, die sie nützen können, um die Zusammenarbeit effizienter, effektiver und zu beiderseitigem Nutzen auszubauen; ist der Überzeugung, dass es von grundlegender Bedeutung ist, dass einerseits die Ausbildung der Hochschullehrer in diesem Bereich durch Maßnahmen wie lebenslanges Lernen verbessert wird und dass andererseits die Universitäten ihre Türen für Unternehmen und Arbeitgeber öffnen, damit diese Empfehlungen zu Lehrinhalten und der Ausbildung, den Kenntnissen und den Fähigkeiten geben können, die Studierende besitzen sollten;
- 50. empfiehlt die vollständige institutionelle Konsolidierung der universitären Berufsberatungsbüros, ihren weiteren Ausbau und eine engere Verknüpfung mit dem Arbeitsmarkt;
- 51. betont, dass es wichtig ist, Möglichkeiten für betriebliche Praktika in Unternehmen als Teil des Studienplans - insbesondere für Studierenden an Hochschulen - umfassend bereitzustellen und diese finanziell oder im Rahmen des "Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen" zu vergüten;
- 52. fordert die Kommission auf, ein Europäisches "Doktoren in der Industrie-Programm" vergleichbar mit den in Europa bestehenden Programmen als Teil der Marie-Curie-Maßnahmen innerhalb des Rahmenprogramms ins Leben zu rufen, um gezielte und bezahlbare Forschung für europäische Unternehmen sowie Zuarbeiten aus der Wirtschaft für europäische Hochschulen zu unterstützen;
- 53. schlägt vor, dass die Unternehmensverbände mit den Hochschulen zusammenarbeiten, um Studienpläne aufzustellen, die eine rasche Anpassung der Studierenden an die Unternehmenswelt ermöglichen;
- 54. betont, dass es wichtig ist, dass Unternehmen Hochschulen finanziell unterstützen, und ermutigt Unternehmen, Stipendien zu gewähren, die es den Studierenden ermöglichen, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, die auf dem Arbeitsmarkt besonders wertvoll sind;
- 55. unterstreicht den grundlegenden Wert, den die Weitergabe des aus der Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft gewonnenen Wissens sowie der Ergebnisse dieser Zusammenarbeit an die Gesellschaft hat;
- 56. fordert Unternehmen auf, ihre Unterstützung für junge Talente über Stipendien zu verstärken;
Forschung
- 57. betont die Notwendigkeit, dass Unternehmen ihre Aufnahmefähigkeit für die Nutzung und Umwandlung wissenschaftlicher Erkenntnisse, die von Hochschulen hervorgebracht werden, vergrößern, indem sie interne Forschung, lebenslanges Lernen und Weiterbildung fördern, der Wissenschaftswelt gegenüber eine aktive Informationspolitik hinsichtlich ihrer Bedürfnisse betreiben sowie promovierte und habilitierte Wissenschaftler aktiv einstellen;
- 58. betont den Bedarf von Forschungseinrichtungen an qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, Wissensressourcen mit kommerziellem Potenzial zu identifizieren und zu verwalten;
- 59. misst dem Wissenstransfer in einem offenen Umfeld große Bedeutung bei; erkennt an, dass es verschiedene Instrumente gibt, um dies zu erreichen, z. B. Publikationen und Seminare, Technologietransferstellen, regionale Zusammenarbeit, Förderung von Unternehmensneugründungen und Neugründungen aus Forschungsinstituten, Zusammenarbeit in der Forschung und Mobilität von Wissenschaftlern; ist jedoch der Überzeugung, dass die soziale und menschliche Seite der Zusammenarbeit außerordentlich wichtig ist, und unterstützt daher nachdrücklich Initiativen, die persönliche Kontakte zwischen Hochschulen und Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, fördern;
- 60. begrüßt die Schaffung eines einheitlichen Europäischen Netzwerks von Gründer- und Innovationszentren, das die Dienstleistungen bündelt, die gegenwärtig die Euro-Info-Zentren (EIC) und Innovationszentren (IRC) anbieten;
- 61. sieht sowohl kurz- als auch langfristig eine größere Mobilität der Wissenschaftler über nationale Grenzen hinweg sowie zwischen Wissenschaft und Wirtschaft - unter angemessener Berücksichtigung des Nichtdiskriminierungsgrundsatzes - als erforderlich an, um den Wissenstransfer zu verstärken; fordert daher die Mitgliedstaaten und die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die vorhandenen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sorgfältig zu überprüfen und unnötige Mobilitätsbarrieren zu beseitigen, wobei besonderes Augenmerk auf die Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und den Abbau von Bürokratie gelegt werden sollte; fordert die Hochschulen auf, flexiblere und parallele Laufbahnen für ihr Personal einzuführen;
- 62. fordert die Kommission auf, Anreize für die Entwicklung eines wettbewerbsfähigen EU-Marktes für die Rechte am geistigen Eigentum zu schaffen, der es Hochschulen, öffentlichen Forschungseinrichtungen und KMU ermöglichen würde, Partner und Investoren für ihre Rechte am geistigem Eigentum, ihre Fähigkeiten und ihr Wissen zu finden; weist darauf hin, dass die Verwaltung von Rechten am geistigem Eigentum an den meisten Hochschulen professioneller gehandhabt werden könnte;
- 63. betont die Notwendigkeit, die Bemühungen um die Schaffung eines Einheitlichen Europäischen Patents, das insbesondere KMU kostengünstigen, effizienten, wirksamen und qualitativ hochwertigen Rechtsschutz für innovative Produkte und Dienstleistungen bietet, und eines einheitlichen europäischen Systems für die Beilegung von Streitigkeiten in Patentfragen zu intensivieren;
- 64. weist darauf hin, dass die gemeinsame Teilnahme von Hochschulen und Unternehmen an öffentlichprivaten Partnerschaften, wie den Europäischen Technologieplattformen, gemeinsamen Technologieinitiativen und Wissens- und Innovationsgemeinschaften, die Nutzung von Wissen verstärken und der EU helfen kann, die großen Herausforderungen zu bewältigen; verweist in diesem Zusammenhang auf den Leitfaden der Initiative "Responsible Partnering" (Verantwortungspartnerschaften);
- 65. erkennt zwar an, dass jede Zusammenarbeit eine individuelle Herangehensweise erforderlich macht und verschiedene Arten von Kooperationsmechanismen existieren, ist jedoch der Auffassung, dass man von erfolgreichen Strukturen, Beispielen, Vorzeigeprojekten und Modellen lernen kann und dass die Verbreitung von Beispielen für bewährte Verfahren und Erfolgsgeschichten verstärkt und der Zugang dazu verbessert werden sollten; betont besonders die Notwendigkeit, bewährte Verfahren, die von innovativen Unternehmen umgesetzt wurden, sowie Wissen, das im Rahmen des Sechsten Rahmenprogramms für Forschung hinsichtlich der Zusammenarbeit in der Doktorandenausbildung erlangt wurde, zu berücksichtigen;
- 66. ist der Ansicht, dass - wenn die Beziehungen zwischen Unternehmen, Forschung und Hochschulen gefördert werden sollen - die Mitgliedstaaten ebenso wie die Kommission günstigere Bedingungen für Stiftungen, Kliniken, öffentliche und private Universitäten schaffen müssen, damit diese sich in den Ausbildungsprozess und in die der Forschungsförderung einbringen können.
Bewährte Verfahren
- 67. stellt fest und begrüßt Beispiele bewährter Verfahren innerhalb und außerhalb der EU, die den Wert dieser Art von Zusammenarbeit für alle Beteiligten zeigen, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Beispiele benötigt werden, um zur Entwicklung angemessener Bedingungen für den Dialog und zur Verbesserung der Erfolgsaussichten beizutragen;
- 68. begrüßt die Initiative der Kommission, ein Verzeichnis bewährter Verfahren anzulegen, und ersucht die Kommission, dieses Verzeichnis allen interessierten Parteien durch Verbreitung aller neuartigen Verfahren zur Verfügung zu stellen;
- 69. fordert die Kommission auf, neue Formen einer strukturierten Partnerschaft zwischen Unternehmen, Hochschulen und anderen Bildungs- und Ausbildungsbereichen, insbesondere weiterführende Schulen und Einrichtungen für berufliche Bildung, zu fördern, auch mit dem Ziel der Fortbildung der Dozenten, wobei auch Branchenorganisationen diese Partnerschaften einbezogen werden können;
- 70. schlägt die Einrichtung einer Website zum Austausch und zur Verbreitung von Erfahrungen und für die Kommunikation vor, die sich auf den Austausch bewährter Verfahren konzentriert und den Besuchern Ideen, konkrete Instrumente und Mechanismen für die Ausarbeitung und die Umsetzung von Kooperationsprojekten an die Hand gibt, und weist darauf hin, welche wichtige Rolle die Nutzung neuer Technologien bei der Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen spielt;
- 71. schlägt auf der Grundlage der bereits in einigen Mitgliedstaaten existierenden bewährten Verfahren die Einrichtung eines Europäischen Tags der jungen Erfinder, d. h. für Innovationen, Erfindungen oder Patente junger Europäer, vor;
- 72. ermutigt die Kommission, die Förderung des Dialogs auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene mit einem Schwerpunkt auf bewährten Verfahren fortzusetzen, wobei sicherzustellen ist, dass an diesem Dialog alle interessierten Parteien (zum Beispiel die Sozialpartner) und alle Unternehmensformen (KMU, sozial- und solidarwirtschaftliche Unternehmen usw.), aber auch Vertreter von Drittländern (NRO usw.) beteiligt sind, um den wirtschaftlichen und sozialen Mehrwert der Zusammenarbeit zwischen den beiden Welten Hochschule und Wirtschaft hervorzuheben;
- 73. fordert die Kommission auf, zur Gewährleistung der Konsistenz der Maßnahmen der EU und zur Vermeidung von Doppelarbeit eine GD-übergreifende "Task Force" einzurichten und Synergien zwischen diesem Dialog und anderen Initiativen zu entwickeln, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Diskussionen sowohl politische Prioritäten als auch Finanzierungsmöglichkeiten beinhalten sollten;
- 74. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. C 290 vom 4.12.2007, S. 1.
- 2 ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.
- 3 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0013.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0423.
- 1 CdR 157/2009 endg.
- 2 SOC/347.