Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 101114 - vom 22. Januar 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. Dezember 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Sicherheit im Seeverkehr und insbesondere seine Entschließung vom 21. November 2002 zur Katastrophe des Öltankers "Prestige" vor der Küste von Galicien1 und seine Entschließung vom 23. September 2003 zur Erhöhung der Sicherheit im Seeverkehr nach dem Untergang des Öltankschiffs "Prestige"2,
- - unter Hinweis auf das erste und zweite Paket Seeverkehrssicherheit "Erika I und II",
- - unter Hinweis auf die sieben Legislativvorschläge zur Sicherheit im Seeverkehr (drittes Paket "Seeverkehrssicherheit"), die die Kommission dem Parlament im November 2005 unterbreitet hat (KOM (2005) 0586 - 0593),
- - unter Hinweis auf seine am 29. März 20073 und am 25. April 20074 in erster Lesung angenommene Standpunkte zum dritten Paket Seeverkehrssicherheit,
- - in Kenntnis des im Jahre 2005 von der Hochrangigen Arbeitsgruppe "Verkehr" festgelegten Pakets prioritärer Maßnahmen, mit dem der Schwerpunkt auf fünf wesentliche grenzüberschreitende Achsen gelegt wurde, die die EU mit den Nachbarländern im Norden, im Osten und im Südosten sowie mit den Regionen um das Mittelmeer und um das Schwarze Meer verbinden,
- - unter Hinweis auf die jüngste Serie von Schiffsunglücken, die sich am 11. November 2007 in der Meeresenge von Kertsch im Schwarzen Meer ereignet hat,
- - unter Hinweis auf Artikel 71, 80 und 251 des EG-Vertrags,
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass bei einem heftigen Sturm zehn Schiffe (Tanker und Frachter in der Meeresenge von Kertsch und im nördlichen Küstengebiet des Schwarzen Meeres kenterten oder auf Grund liefen, darunter der russische Tanker Wolgoneft-139, der für extreme Wetterbedingungen auf hoher See nicht ausgerüstet war,
B. in der Erwägung, dass ersten Meldungen zufolge sechs Besatzungsmitglieder ums Leben kamen und mehr als 2000 Tonnen Heizöl und Schwefel ins Meer liefen, was eine Umweltkatastrophe auslöste, bei der mehr als 15 000 Vögel verendeten,
C. in der Erwägung, dass heftige Stürme zur Ausbreitung des ausgelaufenen Öls und zur Verseuchung der Küstengemeinden und der Umgebung geführt haben, und die Verschmutzung durch Öl und Schwefel nicht nur Menschenleben gefordert hat, sondern auch direkte Auswirkungen auf die Fauna und Flora hatte, mit möglichen langfristigen Folgen für die ökologische Qualität der betroffenen natürlichen Lebensräume,
D. in der Erwägung, dass das Schwarze Meer zu einem Hauptverkehrsweg für die zunehmenden Ölausfuhren in der Region wird,
E. in der Erwägung, dass diese Verluste an Menschenleben und die Umweltkatastrophe im Schwarzen Meer mehr als deutlich machen, dass der Rat seine Beratungen über die noch anhängigen Rechtsakte des dritten Pakets zur Seeverkehrssicherheit zu einem raschen Abschluss bringen muss,
F. in der Erwägung, dass die Europäische Union mit dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien zu einem wichtigen Akteur in der Schwarzmeerregion geworden ist, die aufgrund ihrer Nähe zum Kaspischen Meer, zum Nahen Osten und zu Zentralasien für die Energiesicherheit und die Diversifizierung der Energieversorgungswege der Europäischen Union geostrategische Bedeutung hat;
- 1. bekundet sein Mitgefühl und seine Bereitschaft zur Unterstützung der Opfer dieses Unglücks;
- 2. fordert den Rat und die Kommission auf, die Situation im Schwarzen Meer aufmerksam zu verfolgen und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um zur Verringerung der ökologischen Auswirkungen der Katastrophe beizutragen;
- 3. fordert die Mitgliedstaaten auf, die strikte Anwendung der bestehenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und vor allem der Vorschriften betreffend die Normen für die Sicherheit an Bord von Schiffen wie beispielsweise betreffend die Hafenstaatkontrolle zu gewährleisten;
- 4. stellt fest, dass die russischen Behörden eine Reihe von Maßnahmen, wie ein zeitweiliges Verbot des Einsatzes von Zubringerschiffen auf hoher See, als Reaktion auf die jüngsten Schiffsunglücke in der Meerenge von Kertsch ergriffen haben, und betont dass diese Maßnahmen erst aufgehoben werden sollten, nachdem eingehende Untersuchungen durchgeführt und eine Bewertung der derzeitigen Lage abgeschlossen wurde
- 5. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Grundsätze der Integrierten Meerespolitik für die Europäische Union im Schwarzmeergebiet zu fördern, wie dies mit der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einer integrierten Meerespolitik für die Europäische Union vorgeschlagen wird;
- 6. betont, dass die strenge Einhaltung der Vorschriften zur Seeverkehrssicherheit ein wesentliches Element der Seeverkehrssicherheitspolitik darstellt, und fordert die Mitgliedstaaten und die Nachbarländer der Europäischen Union mit Nachdruck auf, sicherzustellen dass Schiffsbesatzungen und Seeverkehrsbehörden unter keinen Umständen Alarmsignale oder Sturmwarnungen ignorieren;
- 7. betont, dass die Schiffsunglücke im Schwarzen Meer für die Nachbarländer der Europäischen Union und insbesondere Russland, das seine Pläne angekündigt hat, die Öllieferungen und Ausfuhrkapazitäten über die Schwarzmeerküste um ein Vielfaches zu erhöhen, Grund sein sollten, sich verstärkt um die Modernisierung ihrer Schiffsflotten zu bemühen und den Einsatz veralteter Einhüllentanker zu verbieten;
- 8. erkennt die aktive Rolle an, die die Kommission bereits im November 2005 übernommen hat, als sie das dritte Paket Seeverkehrssicherheit zur Stärkung der europäischen Rechtsvorschriften im Bereich der Seeverkehrssicherheit vorlegte, ohne ein weiteres Schiffsunglück abzuwarten und weiteren Umweltkatastrophen und der damit einhergehenden Meeresverschmutzung vorzubeugen;
- 9. weist darauf hin, dass das Europäische Parlament seine erste Lesung der sieben Vorschläge des dritten Pakets zur Seeverkehrssicherheit bereits im April 2007 abgeschlossen hat und vertritt die Ansicht, dass die sieben Legislativvorschläge eng mit einander zusammenhängen und deshalb als Paket angenommen werden müssen;
- 10. betont, dass Unglücke wie die in der Schwarzmeerregion Grund dafür sein sollten, dass der Rat seine diesbezüglichen Beratungen rascher zu einem Abschluss bringt, und fordert den Rat auf, unverzüglich gemeinsame Standpunkte zu allen sieben Legislativvorschlägen anzunehmen;
- 11. weist auf die Bedeutung des Memorandum of Understanding von Paris und des Schwarzmeer-Memorandum of Understanding hin und fordert den Rat und die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Küstenstaaten bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Gefahr von Umweltverschmutzungen durch Schiffsunglücke zu verstärken, u.a. durch Maßnahmen, die im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO und des Memorandum of Understanding von Paris ergriffen werden;
- 12. weist auf die Schlüsselrolle hin, die regionalen Organisationen und insbesondere der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum BSEC bei der Gewährleistung einer optimierten Lenkung und Zusammenarbeit bei der Seefahrt im Schwarzen Meer zukommen kann;
- 13. weist darauf hin, dass die Umweltverschmutzung wie bei diesem Ölunfall im Schwarzmeerbereich zunehmend zu einem Problem wird, das nur durch gemeinsame Anstrengungen aller Staaten der Region gelöst werden kann; fordert deshalb die Staaten der Region auf, die vorhandenen Modelle der Zusammenarbeit zu prüfen und neue Kooperationsmechanismen wie die Zusammenarbeit im Bereich der Bereinigung von Vorfällen wie dem jüngsten Ölunfall auszuarbeiten;
- 14. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, so weit wie möglich das neue europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument einzusetzen, um die Umweltprobleme im Schwarzmeergebiet anzugehen, und das neue Instrument für Heranführungshilfe einzusetzen, um in den Ländern der Schwarzmeerregion umweltbezogene Themen anzusprechen;
- 15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- 1 ABl. C 25 E vom 29.1.2004, S. 415.
- 2 ABl. C 77 E vom 26.3.2004, S. 76.
- 3 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0093-0094.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0146 - 0150.