Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 320124 - vom 19. Dezember 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 29. November 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft - Vorschlag für eine kontinentweite und regionale Zusammenarbeit im Bereich der landwirtschaftlichen Entwicklung in Afrika" vom 24. Juli 2007 (KOM (2007) 0440),
- - unter Hinweis auf die Verpflichtungen, die sich aus dem Zweiten Europäischen Forum für Nachhaltige Entwicklung in Berlin vom 18.-21. Juni 2007 ergeben,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 27. Juni 2007 "Von Kairo nach Lissabon - Die strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Afrika" (KOM (2007) 0357),
- - unter Hinweis auf das Gemeinsame Papier von Kommission und Ratssekretariat vom 27. Juni 2007 "Über Lissabon hinaus für eine funktionierende strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Afrika" (SEK(2007)0856),
- - unter Hinweis auf die Entschließung zur Bekämpfung der Armut von Kleinbauern in den AKP-Staaten, die von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU am 29. Juni 2007 in Wiesbaden angenommen wurde (AKP-EU/100.011/07/endg.),
- - unter Hinweis auf den Strategieplan 2006-2010 "Ein Afrika, Eine Stimme" des Panafrikanischen Parlaments (PAP) vom November 2005,
- - unter Hinweis auf die EU-Strategie "Die EU und Afrika: Auf dem Weg zu einer strategischen Partnerschaft" (Die europäische Afrikastrategie), die der Europäische Rat auf seiner Sitzung am 15. und 16. Dezember 2005 angenommen hat,
- - unter Hinweis auf die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Konsultation der Organisationen der afrikanischen Zivilgesellschaft zur Gemeinsamen Strategie AU-EU für die Entwicklung Afrikas, die von der Kommission der Afrikanischen Union (AUC) in Accra, Ghana, am 26.- 28. März 2007 organisiert wurde,
- - unter Hinweis auf die Abschlusserklärung "Eine Einschätzung der Bedeutung der Landwirtschaft für die NEPAD durch die Landwirte", die von Vertretern von vier afrikanischen Regionalnetzwerken der Landwirte am 25. April 2004 in Pretoria angenommen wurde,
- - unter Hinweis auf die Erklärung des Gipfels zur Nahrungsmittelsicherheit in Abuja im Dezember 2006,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. November 2005 zu einer Entwicklungsstrategie für Afrika1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zu den Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) auf die Entwicklung2,
- - unter Hinweis auf den Bericht des UN-Sonderbeauftragten an die UN-Menschenrechtskommission vom März 2002 über Ernährungssicherheit in den Entwicklungsländern,
- - unter Hinweis auf die im September 2000 beim UN-Millenniumsgipfel in New York angenommenen Millenniums-Entwicklungsziele, insbesondere auf das Millenniums-Entwicklungsziel, extreme Armut und Hungersnot durch Halbierung des Anteils der Menschen, die an Hunger leiden, bis 2015 zu beseitigen,
- - unter Hinweis auf die Jahresberichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die Umsetzung der UN-Millenniumserklärung, dessen letzter Bericht im Juli 2006 veröffentlicht wurde,
- - unter Hinweis auf das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen, das am 13. April 1999 in London unterzeichnet wurde und auf einen Beitrag zur weltweiten Nahrungsmittelsicherheit sowie die Verbesserung der Fähigkeit der internationalen Gemeinschaft abzielt, auf Fälle von Nahrungsmittelknappheit oder andere Ernährungsbedürfnisse von Entwicklungsländern besser zu reagieren,
- - unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die "Millennium-Entwicklungsziele 2000-2004" (SEK(2004)1379),
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 12. April 2005 zu der Rolle der Europäischen Union bei der Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele3 sowie vom 20. Juni 2007 zu den Millenniumsentwicklungszielen - Halbzeitstand4,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates auf seiner Tagung vom 16. und 17. Dezember 2004 in Brüssel, in denen die uneingeschränkte Unterstützung der Europäischen Union für die Millennium-Entwicklungsziele und die Kohärenz der Politiken bekräftigt wurde,
- - unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: "Der Europäische Konsens" (der Europäische Konsens über die Entwicklung), die am 20. Dezember 2005 unterzeichnet wurde5,
- - unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und deren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet am 23. Juni 2000 in Cotonou6, in der durch das am 25. Juni 2005 in Luxemburg unterzeichnete Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens geänderten Fassung ("Abkommen von Cotonou")7,
- - unter Hinweis auf die im Anschluss an das Hochrangige Forum zur Harmonisierung am 25. Februar 2003 angenommene Erklärung von Rom sowie auf die zur Durchführung, Angleichung und Wirksamkeit der Entwicklungshilfe am 2. März 2005 angenommene Erklärung von Paris,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (nachstehend DCI - "Development Cooperation Instrument")8,
- - unter Hinweis auf die 2005 auf dem G8-Gipfel in Gleneagles eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf den Umfang der Hilfe, die Hilfe für das südlich der Sahara gelegene Afrika und die Qualität der Hilfe,
- - unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW),
- - unter Hinweis auf die internationale Konferenz über Entwicklungsfinanzierung im März 2002 in Monterrey sowie auf den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im September 2002 in Johannesburg,
- - unter Hinweis auf die New Yorker Erklärung über Maßnahmen zur Bekämpfung von Hunger und Armut vom 20. September 2004, die von 111 nationalen Regierungen, einschließlich aller EU-Mitgliedstaaten, unterzeichnet wurde,
- - unter Hinweis auf das auf dem Welternährungsgipfel im Jahre 1996 gegebene Versprechen, die Zahl der Hunger leidenden Menschen bis zum Jahr 2015 auf die Hälfte zu reduzieren,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "EU-Entwicklungszusammenarbeit: Mehr, besser und schneller helfen" (KOM (2006) 0087),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel "Stärkeres Engagement für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele - Entwicklungsfinanzierung und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit" (KOM (2005) 0133),
- - unter Hinweis auf die am 10. Dezember 2006 veröffentlichten Halbzeitbewertung der WPAs durch das regionale AKP-Netzwerk der Landwirtschaftsverbände und der laufenden WPA-Verhandlungen,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A6-0432/2007),
A. in der Erwägung, dass die Landwirtschaft der beschäftigungsintensivste Sektor für die Mehrheit der afrikanischen Staaten ist und dass die Haupteinnahmequelle von der landwirtschaftlichen Produktion und damit einhergehender Tätigkeit abhängt,
B. in der Erwägung, dass der Hauptzweck der Mitteilung der Kommission über "Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft" darin besteht, Grundsätze und Kernbereiche einer regional und kontinentweit ausgerichteten Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der AU (Afrikanische Union) vorzuschlagen,
C. in der Erwägung, dass sowohl vom Europäischen Konsens als auch der EU-Strategie für Afrika bekräftigt wird, dass Landwirtschaft und ländliche Entwicklung eine entscheidende Rolle bei der Armutsverringerung spielen,
D. in der Erwägung, dass allein in Afrika südlich der Sahara mehr als 200 Millionen Menschen unterernährt sind, das sind 30 Millionen mehr als vor einem Jahrzehnt, und in der Erwägung, dass die meisten dieser Menschen in ländlichen Gebieten leben und für ihre Einkünfte und die Nahrungsmittelsicherheit von der Landwirtschaft abhängen,
E. in der Erwägung, dass der Zugang zu gesunder, sicherer und nahrhafter Nahrung das Recht jedes Einzelnen ist sowie jedem Einzelnen das Grundrecht zusteht, keinen Hunger zu leiden,
F. in der Erwägung, dass die Beseitigung extremer Armut und des Hungers das erste der UN-Millennium-Entwicklungsziele ist,
G. in der Erwägung, dass auf dem im Dezember 2007 in Lissabon stattfindenden zweiten EU-Afrika-Gipfel die Staats- und Regierungschefs eine gemeinsame Strategie EU-Afrika verabschieden sollen,
H. in der Erwägung, dass in der Erklärung "Welternährungsgipfel: Fünf Jahre danach" die Verpflichtungen erneuert werden, Nahrungsmittelsicherheit für alle zu erlangen, sowie in Kenntnis der Bemühungen zur Beseitigung des Hungers in allen Ländern mit dem Sofortziel der Reduzierung der Anzahl unterernährter Menschen auf die Hälfte bis spätestens 2015,
I. in der Erwägung, dass in Afrika bis zu 80 % der Bevölkerung in ländlichen Regionen leben und 73 % der Landbevölkerung Afrikas Subsistenzlandwirte sind, die ihren Lebensunterhalt größtenteils aus der Erzeugung von Nahrungsmittel durch Pflanzenanbau oder Viehhaltung bestreiten,
J. in der Erwägung, dass die Landwirtschaft Beschäftigung und Einkommen für mehr als 60 % der Erwerbsbevölkerung in den Entwicklungsländern bietet und Politiken der ländlichen Entwicklung für die Bekämpfung von Armut und Hunger unerlässlich sind,
K. in der Erwägung, dass ländliche Gemeinden durch Konflikte, Naturkatastrophen und andere Katastrophen besonders gefährdet sind,
L. in der Erwägung, dass 70 % der 1,3 Milliarden Menschen, die in extremer Armut leben, Frauen sind und dass Frauen weltweit die notwendigen Möglichkeiten vorenthalten werden, ihre wirtschaftliche und soziale Stellung zu verbessern, beispielsweise Eigentums- oder Erbrechte bzw. Zugang zu Bildung oder Beschäftigung,
M. in der Erwägung, dass die traditionellen Finanzinstitute in ländlichen Regionen wegen hoher Kosten und Risiken sowie wegen fehlender offizieller Grundbucheintragungen keine Kredite vergeben,
N. in der Erwägung, dass der zweiten Ausgabe des UN-Weltwasserentwicklungsberichts (2006) zufolge 75 % der afrikanischen Bevölkerung in Trocken- oder Halbtrockengebieten sowie ca. 20 % in Regionen mit starken jährlichen Klimaschwankungen leben,
O. in der Erwägung, dass abgelegene ländliche Gebiete besonders stark unter fehlender physischer Infrastruktur für Energieversorgung, Verkehr und Telekommunikation leiden und oftmals über nur unzureichende oder unzuverlässige Wasserversorgung verfügen,
P. in der Erwägung, dass armutsbedingte Krankheiten, insbesondere HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria, Hauptursache und zugleich Folge der beträchtlichen Armut in vielen afrikanischen Ländern sind,
Q. in der Erwägung, dass europäische NRO im Laufe der Jahre Partnerschaftsbeziehungen zu Organisationen der Landbevölkerung in Afrika aufgebaut haben und in diesem Prozess den Dialog und das gegenseitige Verständnis mit der europäischen Zivilgesellschaft ermöglicht und wichtige Erfahrungen bei der Förderung der kleinbäuerlichen Landwirtschaft gesammelt haben,
R. in der Erwägung, dass es in seiner Entschließung vom 6. Juli 2006 zu fairem Handel und zu Entwicklungsfragen9 die Rolle des fairen Handels bei der Verbesserung des Lebensstandards von Kleinbauern und Erzeugern in den Entwicklungsländern anerkennt, da er ein nachhaltiges Produktionsmodell mit garantierten Einkommen für die Erzeuger ermöglicht,
S. in der Erwägung, dass der derzeitige WPA-Verhandlungsprozess sowohl Chancen als auch Herausforderungen für die AKP-Staaten bereithält, insbesondere für den Agrarsektor in vielen afrikanischen Ländern,
T. in der Erwägung, dass sich die Parlamente als Hauptakteure im Entwicklungsprozess an den Strategien und Aktionsplänen für die Bevölkerungen, die sie vertreten, aktiv beteiligen müssen,
- 1. begrüßt die vorstehend genannte Mitteilung der Kommission über "Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft", insbesondere die Aussage, dass "Landwirtschaft und ländliche Entwicklung eine entscheidende Rolle bei Armutsverringerung und Wachstum spielen"; teilt die Auffassung, dass Wachstum nur dann eine armutverringernde Wirkung hat, wenn es breit angelegt ist, die Kleinbauern erfasst und Arbeitsmöglichkeiten eröffnet; bedauert jedoch, dass diese Aussage nicht im Wortlaut der Mitteilung, sondern nur im Arbeitsdokument enthalten ist;
- 2. begrüßt die Anerkennung der Unterschiede zwischen den afrikanischen Ländern, da es von grundlegender Bedeutung ist, die Abweichungen und Ungleichgewichte, die nicht allein auf regionaler Ebene in Afrika, sondern auch innerhalb der afrikanischen Länder existieren, zu berücksichtigen;
- 3. teilt die in dem von der Kommission im Januar 2007 veröffentlichten Diskussionspapier noch vor der oben genannten Mitteilung über "Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft" geäußerte Ansicht, dass "Afrika zwar auf eine lange Geschichte oftmals kostspieliger staatlicher Eingriffe in die Landwirtschaft zurückblickt, die mit unterschiedlicher Effektivität durchgeführt wurden, dass aber die nachfolgenden Liberalisierungsprozesse ebenfalls nicht umfassend, überzeugend und/oder erfolgreich waren";
- 4. teilt die Auffassung, dass Wettbewerbsfähigkeit auf regionalen und internationalen Märkten vor diesem Hintergrund ein Hauptschwerpunkt ist, betont, wie wichtig es ist, Kleinerzeuger zu unterstützen und ihnen zu helfen sowie ihnen ausreichenden Zugang zu diesen Märkten zu ermöglichen;
- 5. betont, wie wichtig es ist, die regionalen Märkte Afrikas zu integrieren und die Hemmnisse zwischen afrikanischen Ländern schrittweise abzubauen, um die Märkte für die Erzeuger zu vergrößern;
- 6. betont die wichtige Rolle, die die Europäische Union in internationalen Institutionen wie der Welthandelsorganisation, dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank spielen sollte, indem sie nachdrücklich für das Recht der afrikanischen Staaten, die nationalen und regionalen Märkte auf dem afrikanischen Kontinent gegen Importe zu schützen, die das Überleben der lokalen Erzeuger von wichtigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen bedrohen, eintritt;
- 7. begrüßt den breit angelegten Beratungsansatz, den die Kommission für die Verabschiedung ihrer Mitteilung gewählt hat;
- 8. hofft, dass dieser Ansatz kein Einzelfall bleibt, sondern Teil eines Mechanismus wird, der die Beteiligung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Einrichtungen in Europa und Afrika ermöglicht, wie es im vorstehend genannten Gemeinsamen Papier von Kommission und Ratssekretariat "Über Lissabon hinaus: für eine funktionierende strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Afrika" gefordert wird wünscht, dass die Kommission einen Prozess in Gang setzt, um mit den Parlamenten und Akteuren der Zivilgesellschaft über deren Rolle bei der Umsetzung und Überwachung der gemeinsamen Strategie EU-Afrika zu verhandeln;
- 9. fordert die Afrikanische Union auf, ihr Engagement für die in der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker verankerten Werte, die die Vorgängerin der AU, die Organisation für Afrikanische Einheit, als Pionierin ausgearbeitet hat und die auch Simbabwe unterzeichnet hat, mit neuem Elan erneut aufzugreifen;
- 10. verweist auf die Bedeutung der Förderung einer stärkeren Beteiligung der Regierungen, einzelstaatlichen Behörden und sowohl nationaler als auch regionaler Parlamente an Entscheidungsfindungsprozessen in Bezug auf Agrarpolitik und Nahrungsmittelsicherheit, aber auch die Ermöglichung einer intensiveren Einbeziehung der Zivilgesellschaft; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Formulierung und die Umsetzung einer gemeinsamen Regionalpolitik für die Landwirtschaft unter wirksamer Einbeziehung der Marktteilnehmer zu unterstützen;
- 11. ist besorgt über die mangelnde Klarheit im Zusammenhang mit dem Entscheidungsprozess zur Mitteilung sowohl in der Europäischen Union als auch außerhalb davon (sofern es um Verhandlungen mit afrikanischen Regierungen geht); ruft zu mehr Transparenz in den Verhandlungen auf, die die Kommission mit den afrikanischen Regierungen zum Zwecke der Aufnahme der Zusammenarbeit zwischen Europäischen Union und AU hinsichtlich der landwirtschaftlichen Entwicklung in Afrika führt;
- 12. weist darauf hin, dass in dem Vorschlag, der sich vorrangig der Zusammenarbeit mit kontinentweit und regional tätigen afrikanischen Organisationen widmet, insbesondere der AU-Kommission, NEPAD (Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas) und den regionalen Wirtschaftsgemeinschaften (REC), auch Mechanismen enthalten sein sollten die Interessengruppen, Basisgemeinschaften und die Zivilgesellschaft einbeziehen damit die verarmten Landwirte besser in der Lage sind, politische Prozesse wirksam zu beeinflussen;
- 13. bedauert die Tatsache, dass in der Gemeinsamen Strategie EU-Afrika die Probleme im Zusammenhang mit der ländlichen Entwicklung und der Nahrungsmittelsicherheit in Afrika nur kurz angerissen werden; hofft, dass dies durch mehr Substanz in dem Aktionsplan, der zur Flankierung der gemeinsamen Strategie vorgesehen ist, kompensiert werden wird;
- 14. verweist auf die Notwendigkeit, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission sicherstellen dass die Entwicklungshilfe in stärkerem Maße koordiniert und harmonisiert wird, und dass sie allgemein alle anderen Ziele, die im Rahmen des Prozesses zur Verbesserung der Wirksamkeit der europäischen Entwicklungshilfe festgelegt wurden, unverzüglich in Angriff nehmen;
- 15. betont, wie wichtig es für die Kommission und die Mitgliedstaaten ist, klar und deutlich aufzuzeigen, auf welche Art und Weise die Empfängerländer und die Zivilgesellschaft die vollständige Kontrolle über ihre Entwicklungspolitiken sichern sollen und Ergebnisindikatoren festzulegen, sodass die nationalen und regionalen Parlamente sowie die Zivilgesellschaft die Auswirkungen der Entwicklungshilfe nachvollziehen können;
- 16. betont wie wichtig es ist, dass bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene strittige Themen behandelt werden, die Verbraucher, Erzeuger und sektorspezifische Organisationen auch aus den Entwicklungsländern einbeziehen, sodass die agroindustriellen Unternehmen und die verarbeitende Industrie eingebunden werden und keine untergeordnete Rolle spielen;
- 17. hält es für besonders notwendig, eine wissensbasierte afrikanische Bioökonomie zu stärken und fordert daher die Mitgliedstaaten auf, ihr agronomisches Knowhow mit den afrikanischen Forschern und Landwirten zu teilen sowie Technologie und andere innovative Methoden in der Landwirtschaft mit den afrikanischen Ländern zu teilen, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und den Mehrwert der Landwirtschaft auf dem Kontinent zu vergrößern;
- 18. hält es für besonders notwendig, die Rechte des geistigen Eigentums der afrikanischen Forschung und des afrikanischen Wissens zu respektieren; fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die europäischen Rechtsvorschriften zu verbessern sodass die Vorteile von manchmal altem Wissen um das (z.B. pharmazeutische) Potenzial von Pflanzen zu denjenigen zurückfließen, die es ursprünglich entdeckt haben;
- 19. fordert die Mitgliedstaaten auf, in jedem Jahr und mit größtmöglicher Transparenz ihre finanziellen Zusagen für Entwicklungshilfe anzugeben, und verlangt, dass Finanzbeträge für Initiativen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Entwicklung stehen (z.B. Schuldenerlass), ausdrücklich nicht in die Berechnung der Gesamtausgaben für Entwicklungshilfe aufgenommen werden, die gemäß den Bestimmungen des Entwicklungshilfeausschusses der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OEDC/DAC) als staatliche Entwicklungshilfe (ODA) klassifiziert werden können; erinnert diesbezüglich daran, dass es die Entwicklung der Debatten zu dieser Thematik innerhalb des OECD/DAC aufmerksam verfolgen wird;
- 20. spricht sich ausdrücklich dafür aus, dass Nahrungsmittelhilfepolitiken und -programme weder den Ausbau lokaler und innerstaatlicher Nahrungsmittelproduktionskapazitäten verhindern noch zu Abhängigkeit, Verzerrung lokaler und nationaler Märkte, Korruption oder zur Verwendung gesundheitsschädlicher Nahrungsmittel (GVO) beitragen dürfen;
- 21. ruft die internationalen Gremien zu einer Politik auf, die zur allmählichen Ablösung der Nahrungsmittelhilfe durch die Förderung und Entwicklung der lokalen Landwirtschaft führt; sollte Nahrungsmittelhilfe die einzige Alternative sein, so fordert es dass dem Einkauf auf lokaler Ebene und/oder dem Einkauf in Gebieten, die an das in Schwierigkeiten befindliche Land angrenzen, oder in der Region Vorrang eingeräumt wird;
- 22. betont die Bedeutung der Aufstockung der von den Geberländern für die Entwicklung des ländlichen Raums und die Nahrungsmittelsicherheit bereitgestellten Finanzmittel und beharrt auf der Notwendigkeit, dass die afrikanischen Regierungen den Landwirtschaftssektor in die eigenen politischen Prioritäten aufnehmen, sodass sie Unterstützung im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds erhalten;
- 23. betont, dass die EU-Politik in verschiedenen Bereichen ihren umfassenden Zielen gerecht werden sollte; beharrt darauf, dass die EU-Handelspolitik und die Gemeinsame Agrarpolitik mit der EU-Entwicklungspolitik kohärent sein sollte; betont deshalb die Notwendigkeit, die Zölle auf allen landwirtschaftlichen Erzeugnissen - nicht verarbeitete und verarbeitete Erzeugnisse - aufzuheben, um den europäischen Markt unverzüglich für alle Agrarerzeugnisse vom afrikanischen Kontinent zu öffnen;
- 24. fordert die Europäische Union auf, einen Zeitplan aufzustellen, der auf die Abschaffung von Agrarexportpolitiken abzielt, mit denen wirtschaftlich schwachen landwirtschaftlichen Betrieben in den Entwicklungsländern Schaden zugefügt wird, und auf andere internationale Akteure Druck auszuüben, genauso so zu handeln;
- 25. sieht die Chancen, die sich durch WPA bieten, um den Agrarhandel zu erleichtern; erinnert aber die Kommission in diesem Zusammenhang daran, dass diese Abkommen noch nicht unterzeichnet wurden und immer noch eine Reihe strittiger Fragen zu lösen sind
- 26. erkennt an, dass die WPA zu einem wichtigen Instrument für den afrikanischen Handel und die regionale Integration werden können, aber nur unter der Voraussetzung, dass sie "entwicklungsfreundlich" sind und Ausnahmeregelungen sowie gegebenenfalls lange Übergangsfristen zulassen, wenn diese für einheimische Erzeuger und"junge" Industriezweige erforderlich sind, um sich an neue Marktsituationen anzupassen;
- 27. betont die Notwendigkeit von Maßnahmen gegen die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen/Nahrungsmitteln, die sich für die lokalen Erzeuger nachteilig auswirken, wobei bei diesen Maßnahmen der geografischen, geschichtlichen und kulturellen Vielfalt der Länder Afrikas dadurch Rechnung getragen wird, dass der Beitrag, den die ländlichen und einheimischen Gemeinschaften zur Sicherung einer nachhaltigen Ressourcennutzung leisten, stärker zur Geltung gebracht wird;
- 28. bedauert, dass in der Mitteilung "Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft" der Markt für Biokraftstoffe mit anderen Nischenmärkten zusammengelegt wird, da der Wachstumskurs der aufstrebenden Biokraftstoffbranche auch eine nachteilige Wirkung auf die Nahrungsmittelversorgung haben kann, weil durch den Anbau von Biomasse der landwirtschaftlichen Produktion Bodenfläche, Wasser und andere Ressourcen entzogen werden; teilt jedoch die Auffassung, dass es wichtig ist, die Märkte für ökologische Erzeugnisse sowie den fairen und auf Gegenseitigkeit beruhenden Handel zu unterstützen;
- 29. bekräftigt erneut, dass Entwicklungshilfepolitiken und -programme erforderlich sind, bei denen das Recht jedes einzelnen Volkes, eigene Nahrungsmittelstrategien festzulegen und die nationale Agrarproduktion und den lokalen Markt zu schützen und zu regeln, unterstützt wird;
- 30. macht auf die Inkonsequenz in der Mitteilung "Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft" aufmerksam, in der die Bedeutung der Rolle hervorgehoben wird, die Frauen in der afrikanischen Agrarproduktion spielen, diese Frauen allerdings nicht in dem Kapitel erwähnt werden, in dem es um Bereiche der Zusammenarbeit geht; verweist aber darauf, dass Maßnahmen zur Entwicklung der Landwirtschaft in Afrika zuallererst auf Frauen ausgerichtet sein sollten und dazu spezifische Maßnahmen eingeführt werden sollten, um den Zugang zu den Produktivressourcen und deren Kontrolle, insbesondere Landrechte, Kapazitätsaufbau, Finanzierung von Mikrounternehmen, Verbesserung der Lebensbedingungen, Wohlergehen in Bezug auf Ernährung und Gesundheit, Bildung und eine aktivere Teilhabe am sozialen und politischen Leben zu gewährleisten;
- 31. betont, wie notwendig es ist, die Gründung, Organisation und Stärkung von Gruppen von Landwirten, insbesondere Bäuerinnen, auf nationaler und regionaler Ebene zu unterstützen
- 32. hebt die Tatsache hervor, dass in der Mitteilung ein scheinbar klar auf der Hand liegender Punkt fehlt, dass die Hilfe vorrangig für die benachteiligten Bevölkerungsgruppen und die benachteiligten Gebiete (abgelegene ländliche Gebiete) geleistet werden sollte, in denen die isolierte geografische Lage und physische Grenzen der Produktivität der landwirtschaftlichen Erzeugung den Grad der chronischen Armut noch verschärfen
- 33. bekräftigt erneut, dass die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen erfüllen müssen, als Voraussetzung für Nahrungsmittelsicherheit dauerhaften Frieden zu sichern und sie daher der Friedensförderung besonderen Vorrang einräumen müssen; fordert die Regierungen sowohl im Norden als auch im Süden auf, friedliche Konfliktlösungen anzustreben und wiederholt, dass dem illegalen Waffen- und Antipersonenminenhandel Einhalt geboten werden muss;
- 34. betont die Bedeutung (um einen gewichtigen und wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der Armut zu leisten) der Förderung von Mikrofinanzinstrumenten und insbesondere von Mikrokreditprogrammen als maßgeblichem Bestandteil der Politik zur wirtschaftlichen Entwicklung im Agrarsektor;
- 35. bekräftigt, dass die Landwirtschaft gewährleisten muss, dass die verarmten Bevölkerungsschichten auf dem Lande gleichberechtigten Zugang zu Grund und Boden, Wasser und den Ressourcen haben, die notwendig sind, damit sie ihren Lebensunterhalt nachhaltig bestreiten können. wobei dies auch die entsprechende Kontrolle darüber einschließt;
- 36. fordert, dass das Recht auf Wasser für alle auf internationaler Ebene bestehen bleibt, da die Wasservorräte ein öffentliches Gut sind, das vor allem für die Versorgung zukünftiger Generationen erhalten werden muss;
- 37. fordert die afrikanischen Regierungen auf, sich in ihren Ländern für Agrarreformen einzusetzen um der Landbevölkerung sicheren Zugang zu Grund und Boden sowie zu Produktionsressourcen zu gestatten, vor allem Familien auf dem Lande, die keinen Eigentumstitel besitzen; fordert in diesem Zusammenhang, dass der Aktionsplan, der die gemeinsame Strategie EU-Afrika flankiert, der Einrichtung und der Verbesserung von Katastern sowie der Stärkung der Rechtssysteme, damit die Gerichte Eigentumsrechte wirksam durchsetzen können, hohe Priorität einräumt;
- 38. macht erneut auf das Schlüsselthema Landbesitzrechte für die Ausschöpfung des Entwicklungspotenzials aufmerksam und erkennt an, dass Eigentumstitel die Kreditaufnahme zu vernünftigen Zinssätzen ermöglichen, Geld, das dann verwendet werden kann, um ein Unternehmen zu gründen und zu erweitern; drängt deshalb auf die vorrangige Einrichtung und/oder Verbesserung von Kataster und die Bereitstellung von Ressourcen für die Kartierung und Registrierung von Grund und Boden und von Gerichten, um Eigentumsrechte durchzusetzen;
- 39. fordert die afrikanischen Regierungen auf, die stärkere Diversifizierung von Produktionsmodellen zu unterstützen (um zu vermeiden, dass intensive Monokultursysteme eingeführt werden) und sich für nachhaltige Produktionsmodelle einzusetzen die an ihr Umfeld besser angepasst sind;
- 40. beharrt darauf, dass die Herstellung von Biokraftstoffen für die Landwirtschaft in afrikanischen Ländern potenziell sehr wichtig ist, dass jedoch die ökologischen Vorteile weitgehend von der Art der Energiepflanzen wie auch von der Energie abhängen die in der gesamten Produktionskette verbraucht wird, während die tatsächlichen Vorteile im Sinne einer CO₂-Verringerung noch überprüft werden müssen ist der Auffassung, dass mögliche Schäden an Natur und Umwelt aufgrund einer unkontrollierten Produktionssteigerung von Biokraftstoffen unbedingt zu vermeiden sind;
- 41. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wirksamere Entwicklungsstrategien auszuarbeiten, die es ermöglichen, die Infrastrukturbasis im Dienste des Agrarsektors (Bewässerungs-, Elektrizitäts-, Verkehrs- und Straßennetz usw.) auszuweiten und die für grundlegende öffentliche Dienstleistungen dieser Art eingestellten Mittel besser zu verteilen;
- 42. ist der Auffassung, dass zugängliche und zielgerichtete Informationen Kleinbauern verfügbar und in den lokalen Sprachen überall verbreitet werden sollten, beispielsweise durch Radiosender auf dem Land; hält es für besonders notwendig, Informations- und Kommunikationstechnologien zu entwickeln, um die digitale Spaltung in ländlichen Gebieten zu verringern;
- 43. mahnt die Umsetzung von Politiken zur Förderung von Methoden und Verfahren an, die umweltverträglich und mit der (für eine harmonische und nachhaltige Entwicklung) unverzichtbaren Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen vereinbar sind, wobei ein weiteres Ziel darin bestehen muss, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen und Agrarökosysteme besser gepflegt werden, um ein weiteres Voranschreiten der sich gegenwärtig vollziehenden Wüstenbildungsprozesse zu verhindern;
- 44. fordert die Europäische Union auf, die wirksamere Integration der nationalen Pläne zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD) in die nationalen Entwicklungsstrategien der afrikanischen Partner zu unterstützen
- 45. fordert die Kommission auf, eine wirksame Zusammenarbeit mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und dem Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) aufzubauen, die sich auf die komparativen Vorteile dieser Institutionen auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen und ländlichen Entwicklung stützt;
- 46. fordert die internationale Gemeinschaft und die afrikanischen Regierungen auf, sich gemeinsam für die Bekämpfung der HIV-/AIDS-Epidemie zu engagieren;
- 47. unterstützt Bemühungen auf nationaler und regionaler Ebene, um ländliche Interessengruppen und ihre repräsentativen Organisationen in den Konsultationsprozess zu sie betreffenden politischen Themen einzubeziehen; stellt fest, dass der Aufbau von Kapazitäten innerhalb einer Interessenvertretung für die Landbevölkerung, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht, für diesen Prozess von entscheidender Bedeutung ist; betont dass die Unterstützung von kleinen landwirtschaftlichen Familienbetrieben sowie agroökologische Verfahren Schlüsselstrategien darstellen, um die Verringerung der Armut und Nahrungsmittelsicherheit zu erreichen;
- 48. betont, dass der missbräuchliche Einsatz von Kindern bei Arbeit in der Landwirtschaft in Afrika weit verbreitet und nicht geregelt ist, und fordert die Kommission auf, internationale Bemühungen, insbesondere der FAO und der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), zu unterstützen, um dieses wichtige Problem zu bekämpfen
- 49. fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung, um junge Menschen in die Lage zu versetzen, eine höhere agrarwissenschaftliche und -technische Bildung zu erlangen und Arbeitsmöglichkeiten für Absolventen landwirtschaftlicher Hochschulen zu schaffen deren Hauptziel darin besteht, die Abwanderung aus ländlichen in städtische Gebiete und in der Tat auch aus Entwicklungsländern in Industrieländer zu verringern, und betont, dass dies mit der Stärkung der lokalen Regierungen und Behörden verknüpft sein muss, damit von den Kommunen gestaltete Raumordnung Realität wird;
- 50. fordert, dass die gemeinsame Strategie die eigentliche Ursache der Migration an der Wurzel anpackt und dem Thema Braindrain besonderes Augenmerk widmet; betont, dass zwar die Hilfe nicht von einer Beschränkung der Zuwanderung in die Europäische Union abhängig gemacht werden sollte, fordert aber mehr Bewusstsein für den enormen Schaden, den Migration am Sozialgefüge in Afrika anrichtet, und für ihre negativen Auswirkungen, indem sie Fortschritte verhindert, um Afrikas ganzes Entwicklungspotenzial auszuschöpfen;
- 51. macht darauf aufmerksam, dass auf dem Gebiet der Migrationspolitik ein umfassendes Konzept dringend erforderlich ist, das auf dem Grundsatz der Solidarität mit den Ländern Afrikas und der gemeinsamen Entwicklung beruhen sollte, und fordert eine stärkere Partnerschaft zwischen lokalen Einrichtungen und Einrichtungen mit Sitz in den Mitglied staaten;
- 52. unterstützt den Kommissionsvorschlag zur Förderung der zirkulären Migration, um den Umlauf erworbener Kenntnisse und Erfahrungen zu ermöglichen, und unterstützt Initiativen zur partnerschaftlichen Entwicklung mit dem Ziel, den von den Migrantengemeinschaften geleisteten Beitrag zur Entwicklung ihrer Herkunftsländer stärker zur Geltung zu bringen;
- 53. empfiehlt, genaue Informationen darüber zu veröffentlichen, was zur Unterstützung des Agrarsektors, der ländlichen Entwicklung und der Nahrungsmittelsicherheit in Afrika getan wird, um eine stärkere Sensibilisierung zu bewirken und infolgedessen die Geber zu einem weiter reichenden Engagement zu veranlassen;
- 54. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Kommission der Afrikanischen Union, dem Exekutivrat der Afrikanischen Union, dem Panafrikanischen Parlament, dem AKP-Ministerrat und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.
- 1 ABl. C 280 E vom 18.11.2006, S. 475.
- 2 ABl. C 292 E vom 1.12.2006, S. 121.
- 3 ABl. C 33 E vom 9.2.2006, S. 311.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0274.
- 5 ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
- 6 ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
- 7 ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27.
- 8 ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41.
- 9 ABl. C 303 E vom 13.12.2006, S. 865