Stellungnahme der Bundesregierung
Punkt 43 a und b der 881. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2011
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Zur Einleitung
- a) Der Bundesrat begrüßt, dass die Monopolkommission die bei einem essentiellen Lebensmittel besonders hohen Anforderungen an die Qualität beim Verbraucher und die Versorgungssicherheit beachtet (Einleitung Abschnitt 1.2 Nummer 4 des Gutachtens).
- b) Die Trinkwasserversorgung ist als Bestandteil der Daseinsvorsorge grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden. Sie entscheiden darüber, in welcher Form sie dieser Verpflichtung nachkommen.
- c) Der Bundesrat weist zur Empfehlung der Monopolkommission, vermehrt Ausschreibungswettbewerbe durchzuführen, auf Folgendes hin: Wenn die Aufgabe der Trinkwasserversorgung nach einer landesrechtlichen Regelung den Gemeinden obliegt, entscheiden diese nach Abwägung autonom, ob sie Private einbeziehen oder nicht. Die Gemeinden haben dabei nicht nur die Gewährleistung der qualitativen und quantitativen Aspekte der Versorgungssicherheit, sondern auch die Wirtschaftlichkeit der Wasserversorgung zu beachten. Der Bundesrat ist deshalb wie die Bundesregierung der Auffassung, dass die Wasserversorgung der Endkunden als natürliches Monopol einer effektiven Kontrolle bedarf. Er begrüßt es daher, dass die Bundesregierung dafür unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 2010 (wasserueber.htmpreise Wetzlar) die verstärkte Anwendung des Kartellrechts derzeit als ausreichend ansieht.
- d) Der Bundesrat stimmt den ordnungsrechtlichen und fachlichen Überlegungen der Bundesregierung zur Einführung einer sektorspezifischen Anreizregulierung zu (Abschnitt II. Buchstabe A. Nummern 12 und 13 der Stellungnahme der Bundesregierung zum Achtzehnten Hauptgutachten der Monopolkommission 2008/2009, BR-Drucksache 864/10 (PDF) , BT-Drucksache 17/4305). Der Bundesrat hält es für unbefriedigend, dass für Gebühren und Preise derzeit unterschiedliche rechtliche und ökonomische Maßstäbe existieren. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, Vorschläge zur Vereinheitlichung der materiellen Rechtsgrundlagen zu unterbreiten.
Begründung (nur gegenüber Plenum):
Der Antrag soll Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen ersetzen; dabei ist der Buchstabe a) mit Buchstabe a) der Ausschussempfehlungen identisch. Die Buchstaben b) bis d) sind neu gefasst.
Der Antrag betont ebenso wie Ziffer 1 der Ausschussempfehlung -, dass die Gewährleistung der Wasserversorgung ein wichtiges Gut darstellt. Darauf achten die Aufsichtsbehörden der Umwelt- und der Gesundheitsverwaltung. Wie sich aber zunehmend zeigt, mangelt es in nicht wenigen Fällen an ernsthaften Bestrebungen zur Gewährleistung wirtschaftlicher Effizienz. Das belegen die von Kartellbehörden der Länder betriebenen Kartellverfahren. Es erscheint deshalb besonders erwünscht, über geeignete Verfahren und Ausschreibungen den Wirtschaftlichkeitsgedanken in der Wasserwirtschaft zu stärken.