Punkt 52 der 853. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2008
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sich auf EU-Ebene anlässlich der Beratungen zur Änderung der Verordnung 1/2005 für höhere Tierschutzstandards insbesondere in den folgenden Punkten einzusetzen:
- 1. Aus veterinärmedizinischen und Tierschutzgründen sollten Kälber erst in einem Alter von mindestens 14 Tagen transportiert werden dürfen. Eine EU-einheitliche Regelung ist notwendig, weil bei innergemeinschaftlichen Transporten Kälber unter gewissen Einschränkungen bereits im Alter von 10 Tagen transportiert werden dürfen. Ein EU-weites Verbot des Transportes von weniger als 14 Tage alten Kälbern ist deshalb angebracht.
- 2. Der Einsatz elektrischer Treibhilfen wird durch EU- und nationales Recht beschränkt. Eine Festlegung der zulässigen Höchststromstärke bzw. Energie fehlt im EU-Recht. Zu hohe Stromstärken können zu erheblichen Leiden, Schmerzen oder Schäden führen. Deshalb ist unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Bauartzulassung oder Typprüfung für elektrische Treibhilfen vorzusehen, um sicherzustellen, dass nur geeignete Geräte eingesetzt werden können.
- 3. Die Vorschriften der EU-Verordnung für Transportbehältnisse sind nicht geeignet, den Tieren angemessenen Raum zur Ausübung artspezifischer Verhaltensweisen wie z.B. das Aufrichten zu bieten. Höhenvorgaben fehlen in der EU-Verordnung. Die Forderung der EU-Transportverordnung nach einer ausreichenden Fläche und Standhöhe ist durch tierart- und gewichtsspezifische Mindestangaben unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu verbessern und zu konkretisieren.