Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 15. April 2009 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:
Der Bundesrat verweist in seiner Entschließung*) unter anderem auf seine Entschließung zum Befähigungsnachweis beim Tiertransport (BR-Drucksache 574/07(B) Anlage 2 Ziffer 4) vom 12.10.2007 und bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Tierhalter für den Transport von eigenen Tieren über 65 Kilometer ebenfalls nur den Bestimmungen der Artikel 3 und 27 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 unterfallen sollen.
Daneben spricht sich der Bundesrat dafür aus, Kälbertransporte gemeinschaftsweit erst ab einem Alter von 14 Tagen zuzulassen, für Treibhilfen eine Bauartzulassung oder Typprüfung vorzusehen und die Vorschriften zu Transportbehältnissen durch tierart- und gewichtsspezifische Mindestangaben für Flächen und Höhen zu konkretisieren.
Die Bundesregierung kann die Forderungen des Bundesrates grundsätzlich unterstützen, sie entsprechen teilweise den in Deutschland geltenden und bewährten Regelungen. Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission gegenüber wiederholt festgestellt, dass die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 überarbeitungsbedürftig ist und die Kommission gebeten, entsprechende Änderungsvorschläge vorzulegen. Bislang liegt jedoch noch kein Vorschlag vor. Die endgültige Verhandlungsposition der Bundesregierung kann erst in Kenntnis des Änderungsentwurfes und im Gesamtkontext der Verhandlungssituation festgelegt werden.