Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern KOM (2006) 76 endg.; Ratsdok. 6746/06
Der Bundesrat hat in seiner 821. Sitzung am 7. April 2006 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat weist darauf hin, dass Touristen auf Helgoland die bisherigen Reisefreimengen in erheblichem Umfang zum preisgünstigen Erwerb von Tabakwaren (insbesondere Zigaretten) nutzen. Die fakultative Reduzierung der Reisefreimenge von 200 auf 40 Zigaretten in Artikel 9 des Richtlinienvorschlags hätte für Helgoland Umsatzverluste und Mindereinnahmen bei der Gemeindeeinfuhrsteuer zur Folge, die weder der örtliche Handel noch der Gemeindehaushalt verkraften könnten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, bei den weiteren Verhandlungen eine Ausnahmeregelung für Helgoland anzustreben. Sollte dies politisch nicht durchsetzbar sein, bittet der Bundesrat die Bundesregierung schon jetzt, bei der Erstellung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Richtlinie von der Möglichkeit der Beschränkung der Reisefreimengen für Tabakwaren keinen Gebrauch zu machen.