Der Bundesrat hat in seiner 985. Sitzung am 14. Februar 2020 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat bedauert, dass mit dem mit Ablauf des 31. Januar 2020 erfolgten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU erstmals ein Mitgliedstaat die EU verlässt. Aus Sicht des Bundesrates ist es wichtig, dass sich beide Seiten auch weiterhin darum bemühen, die schwerwiegenden Folgen dieses Ereignisses für alle Betroffenen so weit als möglich abzumildern.
- 2. Er begrüßt, dass das Vereinigte Königreich und die EU mit dem nunmehr geschlossenen Austrittsvertrag eine einvernehmliche Regelung über die Modalitäten des Austritts und den Übergangszeitraum getroffen und so einen geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs ermöglicht haben.
- 3. Der Bundesrat hat sich bereits wiederholt mit den Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU, der Beteiligung der Länder hieran und den Interessen der Länder auseinandergesetzt. Auf die Beschlüsse vom 31. März 2017 (BR-Drucksache 235/17(B) ), 15. Dezember 2017 (BR-Drucksache 373/17(B) ) sowie 23. März 2018 (BR-Drucksache 063/18(B) ) wird Bezug genommen.
Ein gutes Verhandlungsergebnis kann nur gelingen, wenn der Zusammenhalt der EU-27 gewahrt bleibt. Der Bundesrat hat ferner stets betont, dass die Mitgliedstaaten der EU und das Vereinigte Königreich über die sehr engen wirtschaftlichen Beziehungen hinaus durch räumliche Nähe, tiefgreifende kulturelle und politische Beziehungen, gemeinsame Werte und vielfältige gemeinsame Interessen eng miteinander verbunden sind. Der nunmehr erfolgte Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ändert nichts daran, dass es zur Bewältigung der großen Herausforderungen der Gegenwart weiterhin einer engen Zusammenarbeit bedarf.
- 4. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung und die EU auf, bei den Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis nicht nur die Wirtschaftsbeziehungen, sondern alle Aspekte der beiderseitigen Zusammenarbeit und Beziehungen, wie beispielsweise die Zusammenarbeit der Justiz- und Sicherheitsbehörden, die Forschungs- und Wissenschaftskooperationen, den kulturellen Austausch sowie die grenzüberschreitende Mobilität von Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden und Studierenden mit in den Blick zu nehmen.
Im Rahmen der geplanten Wirtschaftspartnerschaft ist sicherzustellen, dass die hohen EU-Standards sowie der Grundsatz des fairen Wettbewerbs gewahrt bleiben. Die genaue Art der Verpflichtungen sollte dem Umfang und der Tiefe der künftigen Beziehungen und der Verflechtung beider Parteien entsprechen.
- 5. Er gibt zu bedenken, dass die kurze verbleibende Zeit bis zum Ablauf der Übergangsphase Ende des Jahres 2020 voraussichtlich nicht ausreichen wird, umfassende Regelungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu vereinbaren. Der Bundesrat betont zudem die Notwendigkeit der Ratifikation durch die nationalen Parlamente für Regelungsinhalte außerhalb der Zuständigkeiten der EU, die andernfalls auch nicht vorläufig angewendet werden können.
- 6. Der Bundesrat betont erneut die Mitverantwortung der Länder bei der Bewältigung der Austrittsfolgen und der Gestaltung der künftigen Beziehungen. Er fordert die Bundesregierung daher auf, sich bei der Festlegung der deutschen Verhandlungsposition bei Themen, die Länderzuständigkeiten oder wesentliche Interessen der Länder betreffen, mit den Ländern abzustimmen, die Anliegen der Länder in die Verhandlungen einzubringen und die Länder hierüber zu informieren. Er fordert die Bundesregierung ferner auf, sich für eine Erweiterung des Sitzungsformats in den relevanten Gremien, insbesondere auf Ratsarbeitsgruppenebene, einzusetzen, um den Bundesratsbeauftragten eine Teilnahme an den Verhandlungen auf europäischer Ebene zu ermöglichen.