Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen zur optimalen Auslastung bestehender Stromnetze - Antrag des Landes Hessen -

967. Sitzung des Bundesrates am 27. April 2018

Der federführende Wirtschaftsausschuss (Wi), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Wo) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:

1. Zu Nummer 6 Satz 1 und 2

Nummer 6 ist wie folgt zu ändern:

Folgeänderung:

In der Begründung ist nach dem zweiten Absatz folgender Absatz einzufügen:

"Ein weiteres zu prüfendes Instrument ist das in Schleswig-Holstein auf der 110 kV-Netzebene erfolgreich eingeführte Auslastungsmonitoring. Mit der intelligenten Auslastung der statischen Reservekapazitäten in den Stromtrassen kann die Übertragungskapazität von identifizierten engpassbildenden Teilstrecken, unabhängig von den Wetterbedingungen, um bis zu 50 Prozent erhöht werden, ohne dabei die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität zu gefährden. Die Übertragung dieses digitalen intelligenten Steuerungsinstruments auf die Ebene der Übertragungsnetze kann durch Umstellung auf den netzdynamischen (n-1)-Betrieb kurzfristig einen erheblichen Beitrag zur Engpassbewältigung leisten."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Es wird auf die ergänzte Begründung zur Entschließung verwiesen.

2. Zu Nummer 7 - neu -

Folgende Nummer 7 ist anzufügen:

"7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, schnellstmöglich eine technologieoffene und vom Volumen her angemessene Ausschreibung zuschaltbarer Lasten einzuführen."

Folgeänderung:

Der Begründung ist folgender Absatz anzufügen:

"Mit dem Instrument der zuschaltbaren Lasten kann die Abregelung regenerativer Stromerzeugungsanlagen im Rahmen von Einspeisemanagementmaßnahmen gezielt und effektiv reduziert werden. Bislang ist dieses Instrument nach § 13 Absatz 6a EnWG vorrangig auf die Flexibilisierung von KWK-Anlagen ausgerichtet. Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass die Potenziale im Bereich der KWK nicht ausreichen, so dass schnellstmöglich eine technologieoffene Ausschreibung eingeführt werden sollte."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Auf die ergänzte Begründung zur Entschließung wird verwiesen.

3. Zu Nummer 8 - neu -

Folgende Nummer 8 ist anzufügen:

"8. Auch inflexible Kraftwerke können zu steigenden Kosten beim Engpassmanagement führen und den zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien beeinträchtigen. Daher muss sichergestellt werden, dass konventionelle Kraftwerke ihre Einspeisung in Engpasssituationen auf das für die Netzstabilität erforderliche Maß ("mustrun") reduzieren. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, die Transparenz des Netzbetriebs zu stärken."

Folgeänderung:

Der Begründung ist folgender Absatz anzufügen:

"Auch ein flexibler und netzdienlicher Betrieb konventioneller Kraftwerke kann die Stromnetze entlasten. Anzumerken ist, dass grundsätzlich noch eine gewisse konventionelle Mindestleistung notwendig ist, um einen sicheren Betrieb der Stromnetze zu gewährleisten ("mustrun"). Der im April 2017 veröffentlichte Bericht der Bundesnetzagentur über die konventionelle Mindesterzeugung zeigt jedoch, dass die konventionelle Erzeugung auch in Situationen, in denen Abregelungen regenerativer Stromerzeugungsanlagen vorgenommen wurden, deutlich über der aus netztechnischer Sicht notwendigen konventionellen Mindestleistung lag."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Auf die ergänzte Begründung zur Entschließung wird verwiesen.