906. Sitzung des Bundesrates am 1. Februar 2013
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Die schnelle und vollständige Umsetzung des Dritten Binnenmarktpakets ist aus Sicht des Bundesrates unabdingbare Voraussetzung für eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung in Europa. Eine konsequente Öffnung der Energiemärkte in den einzelnen Mitgliedstaaten stärkt die Verbraucherautonomie, den Zugang zu kostengünstiger Energie und erleichtert die Umstellung auf ein klimafreundliches und effizientes Energiesystem.
- 2. Der Bundesrat unterstützt daher die Kommission ausdrücklich in ihren Bestrebungen, die vollständige Umsetzung des Dritten Binnenmarktpakets voranzutreiben, Wettbewerbsvorschriften aktiv durchzusetzen und staatliche Eingriffe in die Preisgestaltung bei Strom und Erdgas für alle Kunden in den Mitgliedstaaten zu beenden.
- 3. Der Bundesrat unterstützt die Kommission ausdrücklich darin, die Kosteneffizienz des Ausbaus erneuerbarer Energien und deren Integration in den europäischen Strommarkt, die verstärkte europäische Harmonisierung der Förderregelungen und einen vertieften Handel mit Energie aus erneuerbaren Quellen zwischen den Mitgliedstaaten weiter voranzutreiben.
- 4. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission auch auf europäischer Ebene eine Debatte über die Notwendigkeit zusätzlicher Anreize für konventionelle Stromerzeugungseinheiten (sogenannte Kapazitätsmechanismen) aus Gründen der Versorgungssicherheit führen möchte.
- 5. Der Bundesrat ist jedoch der Überzeugung, dass angesichts bereits heute absehbarer Kapazitätsengpässe in den kommenden Jahren ein europaweit harmonisierter Rechtsrahmen für die Einführung von Kapazitätsmechanismen nicht abgewartet werden kann. So kann der Strommarkt in seiner heutigen Form den notwendigen Zubau von flexiblen Ersatzkapazitäten nicht mehr gewährleisten. Deswegen ist für eine Übergangszeit eine einfache nationale Lösung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu implementieren, die spätere europaweit harmonisierte Lösungsansätze nicht ausschließt und den heutigen Strommarkt möglichst nicht beeinträchtigt.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in einzelnen Mitgliedstaaten zugelassen werden, bis die Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung der Energiemärkte in Europa unter Einbezug von Kapazitätsmärkten abgeschlossen ist.
B
- 7. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.