A
Der Bundesrat hat in seiner 947. Sitzung am 8. Juli 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 23. Juni 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B
Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst:
- 1. Der Bundesrat bekräftigt, dass ein zukunftsfähiges Strommarktdesign ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende ist.
- 2. Aus Sicht des Bundesrates hat es sich bewährt, die Länder frühzeitig in den Reformprozess zur Optimierung des Strommarktdesigns einzubinden. Der Bundesrat sieht daher die hohe Zahl an Verordnungsermächtigungen im Strommarktgesetz, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, mit Sorge und erwartet, dass die Bundesregierung die erforderliche umfassende Beteiligung der Länder auch zukünftig und bei Erlass der Verordnungen sicherstellt.
- 3. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Strommarktgesetz die Bedeutung der Flexibilität für ein auf die Nutzung erneuerbarer Energien ausgerichtetes Stromversorgungssystem betont. Ein wichtiger Baustein für die Stärkung der Flexibilität ist die Absenkung des konventionellen mustruns. Der konventionelle mustrun bindet zudem in nicht unerheblichem Maße die vorhandenen, knappen Netzkapazitäten und trägt so dazu bei, dass Netzbetreiber in zunehmendem Maße die Option für Einspeisemanagementmaßnahmen nutzen müssen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, bei zukünftigen Maßnahmen stets Möglichkeiten zur Absenkung des konventionellen mustruns zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.
- 4. Der Bundesrat bekräftigt die zentrale Bedeutung von Speichern in einem auf erneuerbaren Energien ausgerichteten Stromversorgungssystem und bedauert, dass die sich mit dem Strommarktgesetz bietenden Chancen zur umfassenden Stärkung der Rolle der Speicher weitgehend ungenutzt bleiben. Der Bundesrat verweist diesbezüglich auch auf seinen Beschluss vom 18. Dezember 2015 (BR-Drucksache 542/15(B) -). Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die wirtschaftliche Situation und die aus energiepolitischer Sicht erforderliche Entwicklung von Speichern weiterhin und kontinuierlich zu evaluieren und den hieraus sich ergebenden Handlungsbedarf unter Einbindung der Länder unverzüglich umzusetzen. Zudem sollten die Potenziale eines netzdienlichen Einsatzes von Speichern und unter anderem Pumpspeicheranlagen durch eine zeitnahe Neuregelung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen erschlossen werden.