Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2017 - COM (2016) 357 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl.
Drucksache 212/15 (PDF) = AE-Nr. 150306,
Drucksache 509/15 (PDF) = AE-Nr. 150752,
Drucksache 013/16 (PDF) = AE-Nr. 160006 und
Drucksache 205/16 (PDF) = AE-Nr. 160326

Brüssel, den 1.6.2016 COM (2016) 357 final

Normungspaket
Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2017

{SWD(2016) 185 final}

1. Einleitung

Europäische Normen haben sich als wichtiges Werkzeug für die Gestaltung der europäischen Politik erwiesen. Als politische Instrumente sorgen Normen für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes, indem sie technische Hemmnisse durch einander widersprechende nationale Normen beseitigen. Sie stellen die Interoperabilität von Netzwerken und Systemen sicher, gewährleisten ein hohes Maß an Schutz für Verbraucher und Umwelt und fördern Innovationen. Normen kommen Verbrauchern, Unternehmen und der Gesellschaft insgesamt zugute; sie tragen zum Wachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit der gesamten EU-Wirtschaft bei.

Die Kommission treibt die Entwicklung europäischer Normen für Waren und Dienstleistungen in strategischen Schwerpunktbereichen, die zugleich wachsende Märkte sind, voran und möchte auf diese Weise, europäischen Unternehmen, insbesondere KMU, einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Nach der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 (im Folgenden "die Verordnung") ist ein jährliches Arbeitsprogramms der Union für europäische Normung (annual Union work programme for European standardisation, AUWP) zu veröffentlichen, in dem die strategischen Prioritäten für die europäische Normung aufgezeigt werden, die die von der Kommission in ihrer eigenen Planung festgelegten Ziele widerspiegeln.

Um der europäischen Normung neue Impulse zu verleihen, wurde das AUWP 2017 in ein umfassendes Normungspaket aufgenommen, das auch die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Europäische Normen für das 21. Jahrhundert" mit einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über Normen im Dienstleistungssektor sowie die Mitteilung über den Bericht nach Artikel 24 über die Durchführung der Verordnung umfasst. Besonderes Augenmerk wird im AUWP auf die Mitteilung über den am 19. April 2016 verabschiedeten Plan mit den Prioritäten für die IKT-Normung gelegt. Mit der Verabschiedung dieses AUWP wird auch den Diskussionen im Rahmen der Gemeinsamen Normungsinitiative Rechnung getragen, die die Kommission im Anschluss an die Verabschiedung der Binnenmarktstrategie angestoßen hatte.1

Das Arbeitsprogramm unterstützt Maßnahmen im Bereich folgender Prioritäten der Kommission: vernetzter digitaler Binnenmarkt, krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik und vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis.

Das derzeitige AUWP ergänzt die Maßnahmen des AUWP 20162, insbesondere im Hinblick auf die Integration im Sinne der Verordnung.

Die Vorgaben des Arbeitsprogramms haben keinerlei über die bisherige Planung in der Finanziellen Vorausschau für 2017 hinausgehende Auswirkungen auf den Haushalt.

2. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG

2.1. IKT-Normung

In der Mitteilung der Kommission über Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt 3 werden als vorrangige Bausteine für den digitalen Binnenmarkt geltende Bereiche aufgelistet, bei denen eine bessere IKT-Normung besonders dringlich ist:4 5G-Kommunikation, Cloud Computing, das Internet der Dinge (Internet of Things, IoT), Datentechnologien (auch für Big Data) und Cybersicherheit. Sie bilden die grundlegenden technologischen Bausteine, auf die sich Bereiche wie elektronische Gesundheitsdienste (eHealth), vernetzte und automatisierte Fahrzeuge, intelligente Energie, fortgeschrittene Fertigung oder intelligente Städte stützen werden. Die Kommission plant derzeit nicht, den europäischen Normungsgremien Normungsaufträge zu erteilen, wird diese aber darum ersuchen, sich an einer Reihe von Tätigkeiten zu beteiligen, mit denen eine Bestandsaufnahme der geeigneten Normen und deren Entwicklung vorbereitet werden soll.

Was das Cloud Computing betrifft, so wird die Kommission die europäischen Normungsgremien auffordern, in Zusammenarbeit mit den internationalen Normungsorganisationen, Cloud-Diensten und Endnutzern bis Mitte 2017 die Bestandsaufnahme zur Erfassung der Cloud-Normen und der Leitlinien für die Endnutzer (insbesondere KMU und öffentlicher Sektor) zu aktualisieren.

Im Bereich des Internets der Dinge wird die Kommission in Zusammenarbeit mit europäischen Normungsgremien und internationalen Normungsorganisationen ein interoperables Umfeld für das Internet der Dinge vorantreiben. Anschließend wird sie bewerten, ob für die Behebung etwaiger Interoperabilitätsprobleme weitere Schritte einzuleiten sind, und gegebenenfalls erwägen, rechtliche Mittel zur Empfehlung geeigneter Normen zu nutzen.

Auf dem Gebiet der Cybersicherheit wird die Kommission

Die Kommission wird gemeinsam mit den europäischen Normungsgremien darauf hinarbeiten, dass deren Strategien sowie Arbeits- und Zeitpläne den neuen Anforderungen Rechnung tragen, die mit der Digitalisierung von Industriezweigen wie Fahrzeugbau, Energieerzeugung, elektronische Gesundheitsdienste und fortgeschrittene Fertigung entstehen.

2.2. Normung von Dienstleistungen

Wie in der Binnenmarktstrategie 5 angekündigt, hat die Kommission als Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen ein Papier über die Normung von Dienstleistungen verabschiedet, das der Mitteilung mit dem Titel "Europäische Normen für das 21. Jahrhundert" als Anhang beigefügt ist. Es enthält Klarstellungen über den Geltungsbereich und die Besonderheiten von Dienstleistungsnormen sowie die damit verbundenen Vorteile und Herausforderungen. Um die Entwicklung und die Anwendung europäischer Normen voranzutreiben und um nationale Hemmnisse zu beseitigen, die mit dem bestehenden rechtlichen Rahmen, insbesondere der Dienstleistungsrichtlinie, vereinbar sind, schlägt die Kommission einen kombinierten Ansatz vor; dieser umfasst

Darauf aufbauend

Rechtsvorschriften, welche die Marktzugangsbedingungen in Dienstleistungsbranchen berühren, einführen oder überarbeiten.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen bilden eine Ergänzung zu den übrigen Maßnahmen, die zum Thema Dienstleistungen und Normen im Rahmen der Binnenmarktstrategie vorgesehen sind, sowie zur Gemeinsamen Normungsinitiative. Die Aktivitäten werden innerhalb der im europäischen Normungssystem vorhandenen Strukturen und Verfahren durchgeführt; die bestehenden Foren und Gruppen werden dafür genutzt.

Der vorgeschlagene Rahmen wird 2016 mit der Annahme des Normungspakets der Kommission umgesetzt. Im Jahr 2017 wird die Kommission noch intensiver daran arbeiten, die Entwicklung und Anwendung europäischer Dienstleistungsnormen zu fördern, Aufklärung zu betreiben und Hemmnisse für europäische Dienstleister zu beseitigen und für all dies praktische Lösungen vorlegen.

2.3. Strategisch vorrangige Gebiete für Normungsaufträge an die europäischen

Normungsgremien im Jahr 2017

Die Kommission hat ihre strategischen Prioritäten für die europäische Normung nachstehend aufgelistet und beabsichtigt, die europäischen Normungsgremien in diesen Bereichen mit der Entwicklung von Normen und Normungsprodukten zu beauftragen. Diese Schwerpunktbereiche stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den folgenden Prioritäten der Kommission: vernetzter digitaler Binnenmarkt, krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik und vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis.

Beim vernetzten digitalen Binnenmarkt zielen die vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Verbesserung der IKT-Kompetenzen und einen verstärkten Einsatz digitaler Technologien ab; hierzu

Kompetenzen und Fertigkeiten sowie deren Abstufungen in einer gemeinsamen, in ganz Europa verständlichen Sprache beschrieben werden;

In Bezug auf eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik zielen die vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Kombination unserer Infrastrukturen, die Diversifizierung der Energiequellen, die Verringerung des Energieverbrauchs und die Förderung klimafreundlicher Technologien ab; hierzu soll:

Zur Förderung eines vertieften und faireren Binnenmarkts mit gestärkter industrieller Basis schlägt die Kommission Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen vor, die sowohl für die Vollendung des Binnenmarkts für Waren als auch für die Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen industriellen Basis in Europa notwendig sind:

3. Internationale Zusammenarbeit

Die Kommission fordert die europäischen Normungsgremien auf, sich weiterhin gemeinsam für die Förderung internationaler und europäischer Normen in den Teilen der Welt einzusetzen, in denen die europäische Industrie von einer stärkeren Unterstützung durch die Normung und einem einfacheren Marktzugang profitieren kann.

Ein erheblicher Teil der europäischen Normen leitet sich direkt aus der internationalen Normung ab.

Damit auch europäische Initiativen stärkeres Gehör auf internationaler Ebene finden, sollte das europäische Normungssystem in den entsprechenden Gremien kohärente Positionen vertreten.

Die Kommission führt derzeit mit den Vereinigten Staaten Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), und die Normung stellt aufgrund der beiden unterschiedlichen Systeme ein wichtiges Thema dar, könnte allerdings bei einer für beide Parteien vorteilhaften Einigung erheblichen Nutzen bringen.

Die Kommission hat außerdem mit Kanada das CETA erfolgreich ausgehandelt, während die Verhandlungen mit Japan noch andauern. In all diesen Handelsabkommen spielt die Normung eine entscheidende Rolle, da die wichtigsten Hemmnisse für den Handel zwischen diesen Akteuren eher technischer als lediglich tarifärer Natur sind.

Gegenüber Drittstaaten wird die Kommission die bestehenden Formen des politischen Dialogs sowie ihre Maßnahmen in Bezug auf Öffentlichkeitswirkung und Bekanntmachung fortsetzen (Abordnung von Sachverständigen für europäische Normung in Indien (SESEI), Abordnung von Sachverständigen für europäische Normung in China (SESEC) und Informationsplattform China-Europa zur Normung, (CESIP), für die die Unterstützung durch die europäischen Normungsgremien unerlässlich ist (siehe die jährlichen Beiträge zu den Betriebskosten).

Die Zusammenarbeit mit China auf dem Gebiet der Normung verfolgt ein doppeltes Ziel. Es wird davon ausgegangen, dass die durch die Normung unterstützte Förderung des EU-Regulierungsmodells (für die Vermarktung von Produkten) langfristig den Marktzugang erleichtert. Die bilaterale technische Harmonisierung auf der Ebene der Normen führt ebenfalls zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und bedeutet eine klare Win-Win-Situation für den einheimischen Markt und die europäischen Unternehmen. Wie die EU-ChinaArbeitsgruppe "Normung" festgestellt hat, wurden etwa 90 europäische Normen als chinesische Normen übernommen; dies ist ein Wettbewerbsvorteil für die europäischen Unternehmen. Gegenüber Indien werden ähnliche Ziele verfolgt.

Die Kommission, die bereits fachliche Beiträge zu verschiedenen internationalen Normungsarbeiten leistet, erhofft eine noch stärkere Einbindung in die europäische und internationale Normungstätigkeit, damit sie ihr Potenzial als offizielle Beobachterin voll ausschöpfen und ihrem Bekenntnis zum Vorrang internationaler Normen noch stärker Nachdruck verleihen kann.

4. Horizont 2020 - Forschung und Innovation

Die Entwicklung und Umsetzung von Forschungs- und Innovationsplanungen - auch im Wege von Normungstätigkeiten - ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Im Rahmen von Horizont 2020 wird künftig viel dafür getan, dass sich Innovationen auf dem Markt durchsetzen können, indem insbesondere Normungsvorhaben durch die Forschung unterstützt und wissenschaftliche Erkenntnisse in Normen übernommen werden. Normungstätigkeiten spielen eine wesentliche Rolle für die Marktakzeptanz von Forschungsergebnissen und die Verbreitung von Innovationen, was auch für Forschungsergebnisse aus dem Euratom-Teil des Programms Horizont 2020 gilt.

Durch die Förderung offener Normen und Plattformen sowie der kohärenten Anwendung von Normen und ihrer Marktakzeptanz wird Horizont 2020 einen Beitrag zu einem noch effizienteren Normungssystem leisten.

Die europäischen Normungsgremien fördern und erleichtern auf fachlicher Ebene eine angemessene Vertretung juristischer Personen bei Normungstätigkeiten, wenn die betroffenen juristischen Personen an einem Projekt beteiligt waren, das einen Bezug zu diesem Bereich aufweist und das von der Union über ein Mehrjahresrahmenprogramm für Aktivitäten in Forschung, Innovation und technologischer Entwicklung finanziell unterstützt wird. Die europäischen Normungsgremien sollten der Kommission über die Durchführung dieser Maßnahme im Zeitraum von 2013 bis 2016 Bericht erstatten.

5. NÄCHSTER ZYKLUS

Anknüpfend an die im Rahmen der Gemeinsamen Normungsinitiative geführte Debatte wird die Kommission die beiden folgenden Maßnahmen durchführen, um die Faktengrundlage für den jährlichen Politikgestaltungszyklus im Bereich der Normung auf EU-Ebene zu verbreitern.

Anerkanntermaßen wirken Normen produktivitätsfördernd und wirken sich positiv auf den Wettbewerb, die Innovationstätigkeit sowie das gesellschaftliche Wohl aus und leisten damit einen entscheidenden, aber gelegentlich unbemerkten Beitrag zum Wirtschaftswachstum. Die Kommission wird daher auf die Aufforderung des Rates6 hin und in Übereinstimmung mit der Gemeinsamen Normungsinitiative zu gegebener Zeit eine Studie in Auftrag geben, in der die Auswirkungen von Normen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt eingehend untersucht werden sollen. Die Studie wird auf vorhandenen Studien der Mitgliedstaaten7 aufbauen und diese ebenso berücksichtigen wie die derzeit genutzten Modelle zur Finanzierung der Normung.

Ab 2017 wird der Verabschiedung des AUWP im Juli jedes Jahres ein Gesamtbericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung der Normungspolitik der EU vorausgehen. Die Kommission schlägt vor, im Frühjahr auf der Grundlage dieses Berichts in einen interinstitutionellen Dialog mit dem Europäischen Parlament und dem Rat einzutreten.

Der Bericht wird unter anderem Informationen zu folgenden Themen enthalten:

Der Bericht und der anschließende Dialog liefern Anregungen für die Gestaltung des AUWP des folgenden Jahres.