Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl.
Drucksache 212/15 (PDF) = AE-Nr. 150306,
Drucksache 509/15 (PDF) = AE-Nr. 150752,
Drucksache 013/16 (PDF) = AE-Nr. 160006 und
Drucksache 205/16 (PDF) = AE-Nr. 160326
Brüssel, den 1.6.2016 COM (2016) 357 final
Normungspaket
Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2017
{SWD(2016) 185 final}
1. Einleitung
Europäische Normen haben sich als wichtiges Werkzeug für die Gestaltung der europäischen Politik erwiesen. Als politische Instrumente sorgen Normen für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes, indem sie technische Hemmnisse durch einander widersprechende nationale Normen beseitigen. Sie stellen die Interoperabilität von Netzwerken und Systemen sicher, gewährleisten ein hohes Maß an Schutz für Verbraucher und Umwelt und fördern Innovationen. Normen kommen Verbrauchern, Unternehmen und der Gesellschaft insgesamt zugute; sie tragen zum Wachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit der gesamten EU-Wirtschaft bei.
Die Kommission treibt die Entwicklung europäischer Normen für Waren und Dienstleistungen in strategischen Schwerpunktbereichen, die zugleich wachsende Märkte sind, voran und möchte auf diese Weise, europäischen Unternehmen, insbesondere KMU, einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Nach der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 (im Folgenden "die Verordnung") ist ein jährliches Arbeitsprogramms der Union für europäische Normung (annual Union work programme for European standardisation, AUWP) zu veröffentlichen, in dem die strategischen Prioritäten für die europäische Normung aufgezeigt werden, die die von der Kommission in ihrer eigenen Planung festgelegten Ziele widerspiegeln.
Um der europäischen Normung neue Impulse zu verleihen, wurde das AUWP 2017 in ein umfassendes Normungspaket aufgenommen, das auch die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Europäische Normen für das 21. Jahrhundert" mit einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über Normen im Dienstleistungssektor sowie die Mitteilung über den Bericht nach Artikel 24 über die Durchführung der Verordnung umfasst. Besonderes Augenmerk wird im AUWP auf die Mitteilung über den am 19. April 2016 verabschiedeten Plan mit den Prioritäten für die IKT-Normung gelegt. Mit der Verabschiedung dieses AUWP wird auch den Diskussionen im Rahmen der Gemeinsamen Normungsinitiative Rechnung getragen, die die Kommission im Anschluss an die Verabschiedung der Binnenmarktstrategie angestoßen hatte.1
Das Arbeitsprogramm unterstützt Maßnahmen im Bereich folgender Prioritäten der Kommission: vernetzter digitaler Binnenmarkt, krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik und vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis.
Das derzeitige AUWP ergänzt die Maßnahmen des AUWP 20162, insbesondere im Hinblick auf die Integration im Sinne der Verordnung.
Die Vorgaben des Arbeitsprogramms haben keinerlei über die bisherige Planung in der Finanziellen Vorausschau für 2017 hinausgehende Auswirkungen auf den Haushalt.
2. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG
2.1. IKT-Normung
In der Mitteilung der Kommission über Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt 3 werden als vorrangige Bausteine für den digitalen Binnenmarkt geltende Bereiche aufgelistet, bei denen eine bessere IKT-Normung besonders dringlich ist:4 5G-Kommunikation, Cloud Computing, das Internet der Dinge (Internet of Things, IoT), Datentechnologien (auch für Big Data) und Cybersicherheit. Sie bilden die grundlegenden technologischen Bausteine, auf die sich Bereiche wie elektronische Gesundheitsdienste (eHealth), vernetzte und automatisierte Fahrzeuge, intelligente Energie, fortgeschrittene Fertigung oder intelligente Städte stützen werden. Die Kommission plant derzeit nicht, den europäischen Normungsgremien Normungsaufträge zu erteilen, wird diese aber darum ersuchen, sich an einer Reihe von Tätigkeiten zu beteiligen, mit denen eine Bestandsaufnahme der geeigneten Normen und deren Entwicklung vorbereitet werden soll.
Was das Cloud Computing betrifft, so wird die Kommission die europäischen Normungsgremien auffordern, in Zusammenarbeit mit den internationalen Normungsorganisationen, Cloud-Diensten und Endnutzern bis Mitte 2017 die Bestandsaufnahme zur Erfassung der Cloud-Normen und der Leitlinien für die Endnutzer (insbesondere KMU und öffentlicher Sektor) zu aktualisieren.
Im Bereich des Internets der Dinge wird die Kommission in Zusammenarbeit mit europäischen Normungsgremien und internationalen Normungsorganisationen ein interoperables Umfeld für das Internet der Dinge vorantreiben. Anschließend wird sie bewerten, ob für die Behebung etwaiger Interoperabilitätsprobleme weitere Schritte einzuleiten sind, und gegebenenfalls erwägen, rechtliche Mittel zur Empfehlung geeigneter Normen zu nutzen.
Auf dem Gebiet der Cybersicherheit wird die Kommission
- - die europäischen Normungsgremien auffordern, bis Ende 2016 praktische Leitlinien für das Internet der Dinge, 5G, Cloud-Computing, Big Data und intelligente Fabriken zu verfassen,
- - die europäischen Normungsgremien auffordern, bis Ende 2018 Normen zu entwickeln, die die globale Interoperabilität und - auf der Grundlage vergleichbarer Vertrauensmodelle - eine nahtlose vertrauenswürdige Authentifizierung für alle Gegenstände, Geräte sowie natürliche und juristische Personen unterstützen,
- - im Laufe der nächsten drei Jahre die europäischen Normungsgremien dabei unterstützen, einschlägige normenbasierte Risikomanagement-Leitlinien für Organisationen sowie entsprechende Audit-Leitlinien für Behörden oder Regulierungsstellen mit Aufsichtspflichten zu entwickeln.
Die Kommission wird gemeinsam mit den europäischen Normungsgremien darauf hinarbeiten, dass deren Strategien sowie Arbeits- und Zeitpläne den neuen Anforderungen Rechnung tragen, die mit der Digitalisierung von Industriezweigen wie Fahrzeugbau, Energieerzeugung, elektronische Gesundheitsdienste und fortgeschrittene Fertigung entstehen.
2.2. Normung von Dienstleistungen
Wie in der Binnenmarktstrategie 5 angekündigt, hat die Kommission als Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen ein Papier über die Normung von Dienstleistungen verabschiedet, das der Mitteilung mit dem Titel "Europäische Normen für das 21. Jahrhundert" als Anhang beigefügt ist. Es enthält Klarstellungen über den Geltungsbereich und die Besonderheiten von Dienstleistungsnormen sowie die damit verbundenen Vorteile und Herausforderungen. Um die Entwicklung und die Anwendung europäischer Normen voranzutreiben und um nationale Hemmnisse zu beseitigen, die mit dem bestehenden rechtlichen Rahmen, insbesondere der Dienstleistungsrichtlinie, vereinbar sind, schlägt die Kommission einen kombinierten Ansatz vor; dieser umfasst
- - eine intensivierte Entwicklung europäischer Dienstleistungsnormen innerhalb eines Rahmens zur Überwachung nationaler und sonstiger Dienstleistungsnormen sowie der Erfordernisse des Marktes, wobei Bereiche, in denen möglicherweise europäische Normen zu entwickeln sind, ermittelt, Prioritäten entsprechend den Prioritäten der EU festgelegt und die Entwicklung der Normen veranlasst werden sollen;
- - eine bessere gegenseitige Anerkennung und den Abbau der entsprechenden nationalen Hemmnisse, ausgehend von einer zielgerichteten Überarbeitung der bestehenden Regeln und Praktiken für Genehmigungen im Zusammenhang mit Normen und Bescheinigungen auf einem bestimmten Gebiet, sowie eine Bewertung der Gleichwertigkeit der jeweiligen Anforderungen und
- - eine gezieltere Information von Dienstleistern, auch durch ein besseres Angebot an Informationen über Normen und damit zusammenhängende Vorschriften, die über das zentrale digitale Zugangstor abrufbar sind.
Darauf aufbauend
- - wird die Kommission analysieren, ob Konflikte oder Überschneidungen zwischen nationalen Dienstleistungsnormen bzw. Lücken in Bezug auf die zehn Prioritäten der Kommission bestehen. Sie wird das Europäische Parlament und den Rat darüber jährlich im Rahmen des Berichts über die Normenpolitik der EU unterrichten. Auf dieser Grundlage wird sie entscheiden, ob sie Normungsaufträge erteilt oder die Entwicklung von Normen oder Normungsdokumenten durch das CEN empfiehlt:
- - wird die Kommission sich bis Ende 2016 mit den europäischen und nationalen auf dem Gebiet der Normung tätigen Einrichtungen und Interessenträgern auf Prioritätskriterien für europäische Dienstleistungsnormen verständigen;
- - wird die Kommission 2017 bewährte Verfahren, die Beseitigung von Hemmnissen und eine möglichst weite Verbreitung angemessener Verfahren zur Bewertung der Gleichwertigkeit fördern, indem sie eine gezielte Überprüfung einleitet, bei der sie Informationen über bestehende Genehmigungsvorschriften und -praktiken im Zusammenhang mit Normen und Genehmigungen sowie über die Bewertung der Gleichwertigkeit der Anforderungen einholen wird;
- - empfiehlt die Kommission dem CEN
- i) die Arbeiten an einer Bestandsaufnahme zur Erfassung internationaler europäischer und nationaler Dienstleistungsnormen bis Ende 2016 abzuschließen und diese Aufstellung ständig auf dem neuesten Stand zu halten,
- ii) jährlich eine Liste der Bereiche vorzulegen, in denen europäische Dienstleistungsnormen entwickelt werden könnten, da die nationalen Normen möglicherweise in Konflikt miteinander stehen, sich überschneiden oder Lücken aufweisen, und iii) Bereiche zu ermitteln, in denen sich das Fehlen gekoppelter Waren- und Dienstleistungsnormen nachteilig auswirkt;
- - empfiehlt die Kommission nationalen Normungsgremien bei Entscheidungen über die Entwicklung einer nationalen Dienstleistungsnorm die europäische Dimension zu berücksichtigen und zu bedenken, ob nicht die Erstellung einer europäischen Dienstleistungsnorm vorzuziehen wäre;
- - empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, die Möglichkeiten auszuloten, die eine Anwendung europäischer Dienstleistungsnormen bietet, wenn sie
Rechtsvorschriften, welche die Marktzugangsbedingungen in Dienstleistungsbranchen berühren, einführen oder überarbeiten.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen bilden eine Ergänzung zu den übrigen Maßnahmen, die zum Thema Dienstleistungen und Normen im Rahmen der Binnenmarktstrategie vorgesehen sind, sowie zur Gemeinsamen Normungsinitiative. Die Aktivitäten werden innerhalb der im europäischen Normungssystem vorhandenen Strukturen und Verfahren durchgeführt; die bestehenden Foren und Gruppen werden dafür genutzt.
Der vorgeschlagene Rahmen wird 2016 mit der Annahme des Normungspakets der Kommission umgesetzt. Im Jahr 2017 wird die Kommission noch intensiver daran arbeiten, die Entwicklung und Anwendung europäischer Dienstleistungsnormen zu fördern, Aufklärung zu betreiben und Hemmnisse für europäische Dienstleister zu beseitigen und für all dies praktische Lösungen vorlegen.
2.3. Strategisch vorrangige Gebiete für Normungsaufträge an die europäischen
Normungsgremien im Jahr 2017
Die Kommission hat ihre strategischen Prioritäten für die europäische Normung nachstehend aufgelistet und beabsichtigt, die europäischen Normungsgremien in diesen Bereichen mit der Entwicklung von Normen und Normungsprodukten zu beauftragen. Diese Schwerpunktbereiche stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den folgenden Prioritäten der Kommission: vernetzter digitaler Binnenmarkt, krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik und vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis.
Beim vernetzten digitalen Binnenmarkt zielen die vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Verbesserung der IKT-Kompetenzen und einen verstärkten Einsatz digitaler Technologien ab; hierzu
- - soll ein umfassender europäischer Rahmen für IKT-Berufe entwickelt und umgesetzt werden, welcher als Referenz für die an einem IKT-Arbeitsplatz zum Einsatz kommenden notwendigen Kompetenzen dient und in dem
Kompetenzen und Fertigkeiten sowie deren Abstufungen in einer gemeinsamen, in ganz Europa verständlichen Sprache beschrieben werden;
- - sollen die aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten erforderlichen Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten verbessert und erleichtert werden, um den Verwaltungsaufwand für Reedereien zu senken;
- - sollen der Informationsfluss und der Zugang zu Informationen und deren Nutzung im Verkehrsbereich verbessert werden, um Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen bei Beförderungen zu ermöglichen.
In Bezug auf eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik zielen die vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Kombination unserer Infrastrukturen, die Diversifizierung der Energiequellen, die Verringerung des Energieverbrauchs und die Förderung klimafreundlicher Technologien ab; hierzu soll:
- - die Harmonisierung von Genehmigungsverfahren und von Industrienormen für die Entwicklung der nuklearen Infrastrukturen der EU während ihrer gesamten Lebensdauer (Bau, Betrieb, Stilllegung, Abfallmanagement) ermöglicht werden, um einen gemeinsamen Rahmen für die Energiepolitik zu schaffen und Größenvorteile zu nutzen und
- - zwecks Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Energiemix die Interoperabilität der Netze sichergestellt werden, um die Aufnahmekapazität der vorhandenen Infrastrukturen für Energien aus erneuerbaren Quellen ohne Erhöhung der Kosten für die Nutzer zu steigern.
Zur Förderung eines vertieften und faireren Binnenmarkts mit gestärkter industrieller Basis schlägt die Kommission Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen vor, die sowohl für die Vollendung des Binnenmarkts für Waren als auch für die Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen industriellen Basis in Europa notwendig sind:
- - Im Bereich der Bauprodukte wird der Sektor dank folgender Initiativen Verbesserungen aus anderen Branchen übernehmen, vorhandene Produkte anpassen und neue, innovative Produkte herstellen können, um den aktuellen Sicherheits- und Qualitätserfordernissen zu entsprechen:
- 1. Bewertungsmethoden für regulierte gefährliche Stoffe und die Emission von Strahlung, deren Entwicklung abzuschließen ist und die nach und nach in Normen für Bauprodukte zu übernehmen sind,
- 2. Bauprodukte, die mit Trinkwasser in Berührung kommen,
- 3. innovative Produkte und Bewertung der wesentlichen Leistungsmerkmale von Bauprodukten;
- - Methoden zur Bewertung der Risiken von in den einschlägigen Listen nicht aufgeführten Stoffen im Zusammenhang mit Kunststoffen sowie Artikeln, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, damit die bestehenden Normen zur Erfassung neuer Gefahren aktualisiert werden können;
- - biologische Abbaubarkeit von Kunststoffen für Verpackungen zur Förderung des Recyclings von Verpackungsmüll;
- - Beim Schienenverkehr werden folgende Initiativen zu einer besseren Verknüpfung und Interoperabilität der nationalen Schienennetze beitragen:
- 1. Förderung der Interoperabilität bei den inneren passiven Sicherheitssystemen, wodurch die Sicherheitsvorschriften für Bahnreisen auf europäischer Ebene verbessert werden,
- 2. Vereinfachung der Methode zur Berechnung des ungehinderten Durchgangs des Stromabnehmers (mechanisch kinematische Begrenzungslinie des Stromabnehmers), so dass die Kompatibilität von Stromabnehmerwippen mit Oberleitungen leichter bewertet werden kann; Fortsetzung der Arbeiten zur Interoperabilität des Eisenbahnsystems: Entwicklung von Normen für Stadtbahnen;
- - Aufgrund mehrerer Unfälle und Zwischenfälle sind folgende Produkte/Verfahren durch Normen zu regeln: Produkte zur Versorgung von Piloten mit Wetterinformationen einschließlich auf verschiedenen Quellen basiernder Cockpitanwendungen, Systeme zur Verhinderung eines Hinausschießens über die Landebahn (Runway Overrun Awareness Alerting systems) sowie Bordsysteme zur Berechnung von Gewicht und Schwerpunkt (Weight and Balance systems);
- - nachhaltige, aus Sekundärrohstoffen hergestellte chemische Stoffe zur Minimierung der Kosten und der Rohstoffabhängigkeit der Europäischen Union und
- - Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz des Verteidigungs- und Sicherheitssektors, um Größenvorteile zu nutzen und Europa in seiner Rolle als erstarkter globaler Akteur zu unterstützen.
3. Internationale Zusammenarbeit
Die Kommission fordert die europäischen Normungsgremien auf, sich weiterhin gemeinsam für die Förderung internationaler und europäischer Normen in den Teilen der Welt einzusetzen, in denen die europäische Industrie von einer stärkeren Unterstützung durch die Normung und einem einfacheren Marktzugang profitieren kann.
Ein erheblicher Teil der europäischen Normen leitet sich direkt aus der internationalen Normung ab.
Damit auch europäische Initiativen stärkeres Gehör auf internationaler Ebene finden, sollte das europäische Normungssystem in den entsprechenden Gremien kohärente Positionen vertreten.
Die Kommission führt derzeit mit den Vereinigten Staaten Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), und die Normung stellt aufgrund der beiden unterschiedlichen Systeme ein wichtiges Thema dar, könnte allerdings bei einer für beide Parteien vorteilhaften Einigung erheblichen Nutzen bringen.
Die Kommission hat außerdem mit Kanada das CETA erfolgreich ausgehandelt, während die Verhandlungen mit Japan noch andauern. In all diesen Handelsabkommen spielt die Normung eine entscheidende Rolle, da die wichtigsten Hemmnisse für den Handel zwischen diesen Akteuren eher technischer als lediglich tarifärer Natur sind.
Gegenüber Drittstaaten wird die Kommission die bestehenden Formen des politischen Dialogs sowie ihre Maßnahmen in Bezug auf Öffentlichkeitswirkung und Bekanntmachung fortsetzen (Abordnung von Sachverständigen für europäische Normung in Indien (SESEI), Abordnung von Sachverständigen für europäische Normung in China (SESEC) und Informationsplattform China-Europa zur Normung, (CESIP), für die die Unterstützung durch die europäischen Normungsgremien unerlässlich ist (siehe die jährlichen Beiträge zu den Betriebskosten).
Die Zusammenarbeit mit China auf dem Gebiet der Normung verfolgt ein doppeltes Ziel. Es wird davon ausgegangen, dass die durch die Normung unterstützte Förderung des EU-Regulierungsmodells (für die Vermarktung von Produkten) langfristig den Marktzugang erleichtert. Die bilaterale technische Harmonisierung auf der Ebene der Normen führt ebenfalls zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und bedeutet eine klare Win-Win-Situation für den einheimischen Markt und die europäischen Unternehmen. Wie die EU-ChinaArbeitsgruppe "Normung" festgestellt hat, wurden etwa 90 europäische Normen als chinesische Normen übernommen; dies ist ein Wettbewerbsvorteil für die europäischen Unternehmen. Gegenüber Indien werden ähnliche Ziele verfolgt.
Die Kommission, die bereits fachliche Beiträge zu verschiedenen internationalen Normungsarbeiten leistet, erhofft eine noch stärkere Einbindung in die europäische und internationale Normungstätigkeit, damit sie ihr Potenzial als offizielle Beobachterin voll ausschöpfen und ihrem Bekenntnis zum Vorrang internationaler Normen noch stärker Nachdruck verleihen kann.
4. Horizont 2020 - Forschung und Innovation
Die Entwicklung und Umsetzung von Forschungs- und Innovationsplanungen - auch im Wege von Normungstätigkeiten - ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Im Rahmen von Horizont 2020 wird künftig viel dafür getan, dass sich Innovationen auf dem Markt durchsetzen können, indem insbesondere Normungsvorhaben durch die Forschung unterstützt und wissenschaftliche Erkenntnisse in Normen übernommen werden. Normungstätigkeiten spielen eine wesentliche Rolle für die Marktakzeptanz von Forschungsergebnissen und die Verbreitung von Innovationen, was auch für Forschungsergebnisse aus dem Euratom-Teil des Programms Horizont 2020 gilt.
Durch die Förderung offener Normen und Plattformen sowie der kohärenten Anwendung von Normen und ihrer Marktakzeptanz wird Horizont 2020 einen Beitrag zu einem noch effizienteren Normungssystem leisten.
Die europäischen Normungsgremien fördern und erleichtern auf fachlicher Ebene eine angemessene Vertretung juristischer Personen bei Normungstätigkeiten, wenn die betroffenen juristischen Personen an einem Projekt beteiligt waren, das einen Bezug zu diesem Bereich aufweist und das von der Union über ein Mehrjahresrahmenprogramm für Aktivitäten in Forschung, Innovation und technologischer Entwicklung finanziell unterstützt wird. Die europäischen Normungsgremien sollten der Kommission über die Durchführung dieser Maßnahme im Zeitraum von 2013 bis 2016 Bericht erstatten.
5. NÄCHSTER ZYKLUS
Anknüpfend an die im Rahmen der Gemeinsamen Normungsinitiative geführte Debatte wird die Kommission die beiden folgenden Maßnahmen durchführen, um die Faktengrundlage für den jährlichen Politikgestaltungszyklus im Bereich der Normung auf EU-Ebene zu verbreitern.
- - Es wird eine Studie in Auftrag gegeben, in der die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Normung analysiert werden.
Anerkanntermaßen wirken Normen produktivitätsfördernd und wirken sich positiv auf den Wettbewerb, die Innovationstätigkeit sowie das gesellschaftliche Wohl aus und leisten damit einen entscheidenden, aber gelegentlich unbemerkten Beitrag zum Wirtschaftswachstum. Die Kommission wird daher auf die Aufforderung des Rates6 hin und in Übereinstimmung mit der Gemeinsamen Normungsinitiative zu gegebener Zeit eine Studie in Auftrag geben, in der die Auswirkungen von Normen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt eingehend untersucht werden sollen. Die Studie wird auf vorhandenen Studien der Mitgliedstaaten7 aufbauen und diese ebenso berücksichtigen wie die derzeit genutzten Modelle zur Finanzierung der Normung.
- - Es wird ein fundierter interinstitutioneller Dialog eingerichtet.
Ab 2017 wird der Verabschiedung des AUWP im Juli jedes Jahres ein Gesamtbericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung der Normungspolitik der EU vorausgehen. Die Kommission schlägt vor, im Frühjahr auf der Grundlage dieses Berichts in einen interinstitutionellen Dialog mit dem Europäischen Parlament und dem Rat einzutreten.
Der Bericht wird unter anderem Informationen zu folgenden Themen enthalten:
- - Fortschritte bei der Durchführung der im AUWP vorgesehenen Maßnahmen einschließlich der Entwicklung europäischer Dienstleistungsnormen,
- - Fortschritte bei der Durchführung der in der Mitteilung über die Prioritäten bei der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt vorgesehenen Maßnahmen,
- - aktueller Stand der an die europäischen Normungsgremien erteilten Normungsaufträge,
- - Zahl der erarbeiteten und im Arbeitsprogramm der europäischen Normungsgremien registrierten Normen,
- - Beitrag der Organisationen nach Anhang III (SBS8, ANEC9, ECOS10 und ETUC11, welche im Bereich der Normung die Interessen von KMU, Verbrauchern, Arbeitnehmern und des Umweltschutzes vertreten) zur Normenerstellung (Integration),
- - in der Verordnung vorgesehener, finanzieller Beitrag der EU zu den europäischen Normungsgremien.
Der Bericht und der anschließende Dialog liefern Anregungen für die Gestaltung des AUWP des folgenden Jahres.
- 1. COM (2015) 550 final, SWD(2015) 202 final.
- 2. COM (2015) 686.
- 3. COM (2016) 176.
- 4. COM (2015) 192.
- 5. COM (2015) 550.
- 6. Der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" vom 2. März 2015 "ERSUCHT die Kommission, die unabhängige Prüfung abzuschließen und die Auswirkungen der Normung auf die Wirtschaft unter Berücksichtigung der Interessen aller Parteien zu analysieren".
- 7. British Standards Institution (2015), The Economic Contribution of Standards to the UK Economy, AFNOR (2016): Economic impact of standardisation, AFNOR (2009): The Economic Impact of Standardisation - Technological Change, Standards and Long-Term Growth in France, DIN (2000): Economic benefits of standardization, 3 Bände, Berlin, Beuth. (Update 2011); DTI (2005): The Empirical Economics of Standards, DTI ECONOMICS PAPER NO.12. London.
- 8. Small Business Standards (Normen für KUM), http://sbs-sme.eu/.
- 9. European consumer voice in standardisation (Vereinigung für die Koordinierung der Verbraucherbeteiligung in Normungsangelegenheiten), http://www.anec.eu/anec.asp.
- 10. European Environmental Citizens" Organisation for Standardisation (Organisation zur Interessenvertretung europäischer Umweltschutzverbände in Normungsfragen), http://ecostandard.org/.
- 11. Europäischer Gewerkschaftsbund, http://www.etuc.org/.