Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 17. Mai 2006 zu dem o.g. Beschluss (Drucksache 891/05(B) ) wie folgt Stellung genommen:
Zum Wunsch, die Berichterstattung künftig auf die Darstellung der Entwicklung der Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung zu beschränken, bitte ich um Verständnis dafür, dass sich die Bundesregierung in ihrer Berichterstattung vorbehält, sich auch zu aktuellen Problemen zu äußern, die einer dringenden Lösung bedürfen. Dazu zählt z.B. auch der Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Wirkung des Radon in Gebäuden.
Zur Bitte des Bundesrates, die im Teil II Seite 17 des Berichts erwähnten Strahlenexpositionen am Unterlauf von Flüssen näher zu erläutern, lege ich dar, dass in dem erwähnten Berichtsteil ausschließlich die Ableitungen sämtlicher Emittenten aus kerntechnischen Anlagen dargestellt sind; dies umfasst Kernkraftwerke, Forschungszentren, Einrichtungen der Wismut und Kernbrennstoff verarbeitende Betriebe. Sofern mehrere Anlagen an demselben Fluss liegen, sind die Strahlenexpositionen aufsummiert. Eine Ermittlung der Exposition durch Ableitungen anderer Emittenten außerhalb der Kerntechnik wird in Deutschland z.Zt. nicht durchgeführt. Die gesetzlichen Bestimmungen legen für Einrichtungen außerhalb der Kerntechnik maximale Aktivitätskonzentrationen für Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser fest. Auf der Basis der erteilten Umgangsgenehmigungen ließe sich daher im Rahmen der geltenden Regelungen lediglich ein Maximalwert, aber kein realistischer Wert berechnen.