Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit des Werbens für terroristische Straftaten - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
981. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019
A
1. Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
B
2. Der Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat ferner vor, Minister Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten für die Beratungen des Gesetzentwurfs des Bundesrates im Deutschen Bundestag und in seinen Ausschüssen zu bestellen.