Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ausschuss nach Artikel 44 der Richtlinie 2013/29/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt (Neufassung) und Ausschuss nach Artikel 49 der Richtlinie 2014/28/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung))
Die vom Bundesrat in seiner 984. Sitzung am 20. Dezember 2019 (BR-Drucksache 555/19(B) ∗) benannte Bundesratsbeauftragte für den Ausschuss nach Artikel 44 der Richtlinie 2013/29/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt (Neufassung) und den Ausschuss nach Artikel 49 der Richtlinie 2014/28/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung) Sachsen, Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (RD'in Dipl. -Ing. Petra Zahm) scheidet am 31. Juli 2020 aus dem Amt aus und kann ihre Funktion in den oben genannten Gremien nicht mehr wahrnehmen.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Gremien eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) neu benennen.
∗ vgl. BR-Drucksache 555/19 (PDF) , Ziffern 11 und 12