Beschluss des Bundesrates
Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Der Bundesrat hat in seiner 988. Sitzung am 27. März 2020 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 25. März 2020 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Absatz 2 und Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 des Grundgesetzes zuzustimmen.