Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 988. Sitzung am 27. März 2020 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 12. März 2020 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes zuzustimmen.