Der Bundesrat hat in seiner 825. Sitzung am 22. September 2006 gemäß Artikel 52 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes beschlossen:
- I. Die Geschäftsordnung des Bundesrates in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 1993 (BGBl. I S. 2007), zuletzt geändert durch Beschluss des Bundesrates vom 31. Mai 2002 (BGBl. I S. 1908), wird wie aus der Anlage ersichtlich geändert.
- II. Die Änderungen treten sofort in Kraft.
Anlage
Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates
- 1. § 45b Abs. 1 Satz 2 wird aufgehoben.
- 2. § 45h wird wie folgt geändert:
- a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
"Beschlussfassung"
- b) Absatz 1 Satz 1 und 2 wird aufgehoben.
- c) Der bisherige Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
"Zur Stimmabgabe in der Europakammer sind die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Europakammer berechtigt."
- a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
- 3. Nach § 45h wird folgender § 45i eingefügt:
§ 45i Umfrageverfahren
- (1) Hält der Vorsitzende die mündliche Beratung einer EU-Vorlage für entbehrlich, kann die Beschlussfassung im Wege der Umfrage herbeigeführt werden. Über die Umfrage ist ein Bericht zu fertigen.
- (2) Wird die Sitzung der Europakammer wegen Beschlussunfähigkeit aufgehoben, leitet der Vorsitzende ein Umfrageverfahren ein.
- (3) Außer im Fall des Absatzes 2 kann jedes Land der Beschlussfassung im Umfrageverfahren widersprechen."
- 4. Der bisherige § 45i wird § 45l.