Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 124. Sitzung am 9. November 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 016/5444 - unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 016/7037 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes - Drucksache 016/1829 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

II. Artikel 3 (Inkrafttreten) wird wie folgt gefasst:


Fristablauf: 30.11.07
Erster Durchgang: Drucksache. 252/06 (PDF)