Der Bundesrat hat in seiner 857. Sitzung am 3. April 2009 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
- a) Die Bundesregierung geht in ihrem Gesetzentwurf davon aus, dass den überwiegend mittelständischen Unternehmen, die am Verkehr mit steuerbaren Waren unter Steueraussetzung teilnehmen, durch die Einführung des IT-Verfahrens EMCS je nach gewählter Form des Nachrichtenaustauschs mit der Zollverwaltung einmalige Kosten von hundert Euro bis zu mehreren hunderttausend Euro entstehen. Angesichts dieser großen Spannbreite denkbarer Kosten bittet der Bundesrat die Bundesregierung, bei der weiteren Konkretisierung und Umsetzung des IT-Verfahrens auf möglichst niedrige Kostenbelastung für die betroffenen Unternehmen zu achten.
- b) Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass in Notfällen, wie beispielsweise dem Ausfall des IT-Systems EMCS, für die betroffenen Unternehmen die Möglichkeit bestehen muss, notwendige begleitende Verwaltungsdokumente ausnahmsweise in Papierform mitführen zu dürfen. Er fordert die Bundesregierung auf, dies im Rahmen der Einführung des IT-Verfahrens klarzustellen.