Der Deutsche Bundestag hat in seiner 208. Sitzung am 5. März 2009 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 016/12122 - zu dem Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze angenommen.
Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 119/09(B)
Deutscher Bundestag Drucksache 016/12122
16. Wahlperiode 04.03.2009
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze - Drucksachen 016/11742, 016/11900, 016/11902, 016/11931, 016/12033 -
- Berichterstatter im Bundestag: Abgeordneter Thomas Oppermann
- Berichterstatter im Bundesrat: Staatsminister Prof. Dr. Ingolf Deubel
Der Bundestag wolle beschließen:
Das vom Deutschen Bundestag in seiner 206. Sitzung am 13. Februar 2009 beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze wird nach Maßgabe des aus der Anlage ersichtlichen Beschlusses geändert.
Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.
Berlin, den 4. März 2009
Der Vermittlungsausschuss
Jens Böhrnsen | Thomas Oppermann | Prof. Dr. Ingolf Deubel |
Vorsitzender | Berichterstatter | Berichterstatter |
Anlage
Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze
Zu Artikel 1 (§ 1 des Gesetzes zur Regelung der finanziellen Kompensation zugunsten der Länder infolge der Übertragung der Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund)
In Artikel 1 wird § 1 wie folgt gefasst:"
§ 1 Finanzierung
- Den Ländern steht wegen der Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund ab dem 1. Juli 2009 aus dem Steueraufkommen des Bundes ab 2010 jährlich ein Betrag von 8 991 764 000 Euro zu. Für das Jahr 2009 ist ein Betrag von 4 570 882 000 Euro zu Grunde zu legen."