Punkt 25 der 903. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2012
Der Bundesrat möge zu dem Gesetz folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz ausgehandelte Steuerabkommen. Das Abkommen ist ein wesentlicher Beitrag zur Steuervereinfachung und Steuergerechtigkeit. Es wird zu höheren und stetig anfallenden Steuereinnahmen führen.
- 2. Mit dem Abkommen wird das deutsche Abgeltungsteuersystem konsequent auf Kapitalerträge aus der Schweiz, die vom entsprechenden europäischen Zinsabkommen nicht erfasst werden, ausgedehnt. Durch die Besteuerung an der Quelle werden diese Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz genauso besteuert wie Kapitalanlagen in Deutschland. Damit wird erstmals eine gleichmäßige Besteuerung gewährleistet. Erstmals werden auch anfallende Erbschaften durch eine 50 prozentige Besteuerung oder eine Offenlegung erfasst.
- 3. Die pauschale Nachversteuerung auf das Kapital in der Schweiz führt zu einer sachgerechten Bewältigung der Besteuerung der Vergangenheit, indem zwischen 21 und 41 Prozent des Kapitals zugunsten des deutschen Fiskus abgeschöpft wird. Sie stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Belangen der Schweiz und den Interessen Deutschlands dar, in der Vergangenheit unversteuerte Vermögenswerte deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz einer deutschen Besteuerung zuzuführen.
- 4. Der Bundesrat anerkennt, dass die Bundesregierung durch die intensiven Verhandlungen mit der Schweiz das bestmögliche Ergebnis für Deutschland erzielt hat.
- 5. Die derzeitige auf Zufallsfunden und CD-Käufen basierende Besteuerung ist völlig unzureichend und auf Dauer nicht tragfähig. Das Abkommen schafft ein deutliches Mehr an Steuergerechtigkeit gegenüber dem Status quo. Mit dem Steuerabkommen werden alle deutschen Steuerpflichtigen, die Konten in der Schweiz unterhalten, zu einer Steuerzahlung herangezogen und zwar auf einer rechtsstaatlich einwandfreien Basis, wie sie auch sonst in der Besteuerungspraxis unabdingbar ist. Bisher verjähren Jahr für Jahr unwiederbringlich Steueransprüche in erheblicher Höhe. Die Besteuerung von Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz wird nun durch Schaffung eines geordneten Verfahrens sichergestellt.
- 6. Das Abkommen schafft im Übrigen auch Rechtssicherheit für die bisher mit Datenankäufen befassten Beamten. Mit dem Inkrafttreten des Abkommens ist gewährleistet, dass eine strafrechtliche Verfolgung von Seiten der Schweizer Justiz einzustellen ist bzw. unterbleibt.
- 7. Das Abkommen bringt Bund, Ländern und Gemeinden erhebliche Steuereinnahmen. Als positiv für die Länderhaushalte ist insbesondere der im Verteilungsgesetz vorgesehene Modus zur Verteilung der Einmalzahlung hervorzuheben.