Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um nachfolgende Expertengruppen der Kommission im Rahmen des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport (2014 bis 2017)1 ergänzt werden:
- a) Expertengruppe "Spielabsprachen" 2
- b) Expertengruppe "Good Governance" 2
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die Arbeitsgruppen zu a) und b) je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.
- c) Expertengruppe "Gesundheitsfördernde körperliche Aktivität"
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Arbeitsgruppe eine/n Bundesratsbeauftragte/n für die Ausarbeitung der Empfehlungen zur Förderung des Sportunterrichts an Schulen3 und eine/n Bundesratsbeauftragte/n für die Aufgaben der Expertengruppe im Übrigen2 zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.
- d) Expertengruppe "Management von Humanressourcen im Sport" 2
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Arbeitsgruppe eine/n Bundesratsbeauftragte/n für den Bereich der EU-Leitlinien für die Duale Karriere und eine/n Bundesratsbeauftragte/n für die Aufgaben der Expertengruppe im Übrigen zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.
Diese Expertengruppen ersetzen und strukturieren die bisherigen Expertengruppen der Kommission4 in diesem Bereich inhaltlich neu.