Der Deutsche Bundestag hat in seiner 183. Sitzung am 7. Juli 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/9087 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften - Drucksache 18/8620 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 23.09.16
Erster Durchgang: Drucksache. 159/16 (PDF)
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
"4. § 18 wird wie folgt geändert:
- a) In Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 werden nach dem Wort "Vornamen" die Wörter "unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens," eingefügt.
- b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
(2) Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf. Der Datenumfang der Meldebescheinigung nach Absatz 1 darf dabei auch unterschritten werden." "
- b) Nummer 15 wird wie folgt gefasst:
"15. In § 49 Absatz 3 Satz 2 wird das Wort "oberste" durch das Wort "zuständige" ersetzt."
2. Artikel 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
"2. § 49 wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 4 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
"1. der Antragsteller die betroffene Person mit ihrem Familiennamen oder einem früheren Familiennamen und mindestens einem jeweils dazugehörigen Vornamen, wobei für Vor- und Familiennamen eine phonetische Suche zulässig ist, sowie entweder mit einer Anschrift oder mit zwei weiteren Daten bezeichnet hat, wobei die Daten nach Absatz 5 Nummer 5 und 9 nicht zusammen verwendet werden dürfen, und".
- b) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 eingefügt:
(5) Für die weitere Bezeichnung der betroffenen Person nach Absatz 4 Nummer 1 können folgende Daten zusätzlich verwendet werden:
- 1. Ordensname,
- 2. Künstlername,
- 3. Geburtsdatum,
- 4. Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- 5. Geschlecht,
- 6. Vorname und Familienname des gesetzlichen Vertreters,
- 7. Einzugsdatum zu einer Anschrift,
- 8. Auszugsdatum zu einer Anschrift,
- 9. Familienstand,
- 10. Datum und Ort der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat,
- 11. Vorname und Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners,
- 12. Sterbedatum,
- 13. Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat."
- c) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6."
3. Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
,a) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter " § 29 Absatz 5 Satz 2" durch die Wörter "Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 oder § 40b, in denen nach § 29 ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann," ersetzt."