Der Bundesrat hat in seiner 966. Sitzung am 23. März 2018 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat unterstützt das Ziel der Kommission, durch die CO₂-Normen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge für die Zeit nach 2020 eine führende Position der EU bei der Bekämpfung des Klimawandels zu wahren und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken und dafür zu sorgen, dass Europa in der Automobilindustrie auch künftig weltweit Maßstäbe setzt. Nach Ansicht des Bundesrates ist es, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen, essenziell, dass eine absolute Minderung der CO₂-Emissionen im realen Fahrbetrieb erfolgt. Er bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, damit wirksame Maßnahmen getroffen werden, dass steigende Abweichungen zwischen Emissionen im Realbetrieb und auf dem Teststand zukünftig nicht mehr die Emissionsminderungseffekte reduzieren.
- 2. Die von der Kommission vorgeschlagenen Referenzwerte für 2021 berücksichtigen die Umstellung der Testverfahren von NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) zu WLTP (Worldwide harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Umstellung von NEFZ auf WLTP nicht zu einer verminderten Wirksamkeit der CO₂-Flottengrenzwerte führt. Die gesetzten Grenzwerte basieren auf klimapolitischen Notwendigkeiten, die Realemissionen in entsprechendem Maße zu senken. Es muss sichergestellt werden, dass die Übersetzung der Grenzwerte von NEFZ in WLTP transparent erfolgt und die Differenz zwischen NEFZ und WLTP nicht zu hoch veranschlagt wird, was zu einer Aufweichung der Flottengrenzwerte für die Zeit nach 2020 führen könnte.
- 3. Der Bundesrat begrüßt die Vorschläge der Kommission zur Verwirklichung emissionsarmer Mobilität und teilt die Überzeugung, dass Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung von zentraler Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Führungsrolle Europas in der Automobilindustrie der Zukunft sind. Dies gilt selbstverständlich auch für die Automobilzulieferindustrie. Die Herstellung hochentwickelter Batteriezelltechnologien ist dabei von entscheidender Bedeutung.
In diesem Zusammenhang braucht es Lösungen für eine nachhaltige Gewinnung bzw. Sicherung der für die Elektromobilität erforderlichen Rohstoffe:
- - Dies gilt erstens für eine Verminderung des Primärrohstoffbedarfs durch den Ausbau eines konsequenten Recyclings der Antriebsbatterien der Fahrzeuge. Sie sind mit angemessen ambitionierten Sammel- und Recyclingmindestzielen für die Rohstoffe Lithium, Kobalt, Nickel und Grafit in die derzeit in der Weiterentwicklung befindliche europäische Batterierichtlinie explizit aufzunehmen.
- - Zweitens bedarf es der Entwicklung von Standards zur nachhaltigen Rohstoffgewinnung bei den für die Elektromobilität erforderlichen Rohstoffen, um ihre Verfügbarkeit langfristig zu sichern und die soziale Akzeptanz der immer wieder kritisch diskutierten Rohstoffgewinnung deutlich zu verbessern. Der Entwicklung verpflichtender unternehmerischer Sorgfaltspflichten bei der Kobaltgewinnung kommt dabei besondere Bedeutung zu. Sie ist bedeutend, um der problematischen Förderung von Kobalt in der Demokratischen Republik Kongo Einhalt zu gebieten. Diese haben bei anderen Konfliktmineralien dafür gesorgt, dass Gesundheits-, Sozial- und Umweltrisiken vor Ort minimiert wurden.