Der Bundesrat hat in seiner 874. Sitzung am 24. September 2010 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission den bewährten sektorspezifischen Rechtsrahmen für die Gewährung staatlicher Hilfen zugunsten des Steinkohlenbergbaus außerhalb des allgemeinen Beihilferechts der EU fortschreiben will. Der vorliegende Verordnungsvorschlag, der es den Mitgliedstaaten nur noch bis zum 15. Oktober 2014 gestatten würde, nationale Steinkohlebeihilfen zu gewähren, und der eine lineare Degression der Stilllegungsbeihilfen um jeweils 33 Prozent in 15-Monatsschritten vorsieht, wird jedoch abgelehnt, da er im Widerspruch zu dem in Deutschland grundsätzlich vereinbarten sozialverträglichen Auslauf des subventionierten Steinkohlenbergbaus im Jahr 2018 steht.
- 2. Der Bundesrat ersucht die Bundesregierung, sich bei der Kommission und im Ministerrat für eine "Verordnung des Rates über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlenbergwerke" einzusetzen, die die Umsetzung der nationalen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur sozial- und umweltverträglichen Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland bis 2018 ermöglicht. Dazu ist es notwendig, dass die EU den Mitgliedstaaten die Gewährung von Stilllegungshilfen bis zum Jahr 2018 gestattet und zudem die Ausgestaltung der Degressionslinie in die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten legt.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die zwischen dem Bund, den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland, der Gewerkschaft IGBCE und der RAG AG vereinbarte sozialverträgliche Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland bis 2018 auf der Grundlage des Steinkohlefinanzierungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I, S. 3086), dem der Bundesrat zugestimmt hat, sowie den hierauf aufbauenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten umzusetzen.
- 4. Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die Ratsarbeitsgruppe "Wettbewerb" (G.12) für die Beratungen der Vorlage in den Gremien des Rates einen Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (LMR Dr. Tobias Traupel).