910. Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2013
A
Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Ziel der Anpassungsstrategie der EU, die Vorsorge und das Reaktionsvermögen in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene zu verstärken, ein kohärentes Konzept zu entwickeln und die Koordination zu verbessern.
- 2. Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Stellungnahmen zum Grünbuch und Weißbuch der Kommission zur Anpassung an den Klimawandel in Europa (BR-Drucksache 469/07(B) vom 9. November 2007 und BR-Drucksache 334/09 (PDF) (Beschuss) vom 12. Juni 2009).
- 3. Der Bundesrat stellt fest, dass der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel nun auch bereits Einzug in die Vorschläge der Kommission zur Horizontalen Verordnung und zu den Sektorverordnungen gefunden haben.
- 4. Dabei begrüßt der Bundesrat, dass die Kommission grundsätzlich an dem Prinzip einer Anreizpolitik festhält, wie z.B. in dem Vorschlag zur ELER-Verordnung. Ordnungspolitische Ansätze sollten weiterhin vermieden werden.
- 5. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass die Ausführungen in den am 16. April 2013 veröffentlichten Arbeitsdokumenten zur Umsetzung der Klimaschutz- und -anpassungsstrategien im Rahmen von ELER 2014 bis 2020 mit detaillierten Vorgaben zu Beratung, Monitoring und Evaluierung sowie spezifischen Exante-Konditionalitäten erheblichen zusätzlichen Aufwand erwarten lassen, der dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung entgegensteht. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene darauf zu achten, dass der Verwaltungsaufwand auf das notwendige Maß begrenzt wird.
- 6. Angesichts der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bedeutung des Forstsektors und seiner erheblichen Betroffenheit durch den Klimawandel bittet der Bundesrat die Bundesregierung, auf nationaler Ebene einen raschen Start des Waldklimafonds sowie eine dauerhaft ausreichende und angemessene Finanzausstattung sicherzustellen.
B
- 7. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.