Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 110483 - vom 4. Juni 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. April 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Beschlusses des Rates vom 3. Oktober 2005, Beitrittsverhandlungen mit Kroatien zu eröffnen,
- - in Kenntnis des Fortschrittsberichts über Kroatien 2006, den die Kommission am 8. November 2006 veröffentlicht hat (SEK(2006)1385),
- - unter Hinweis auf die Empfehlungen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Kroatien vom 3. und 4. Oktober 2006,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 14. und 15. Dezember 2006,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2006 zu der Mitteilung der Kommission zur Erweiterungsstrategie und zu den wichtigsten Herausforderungen für den Zeitraum 2006-20071,
- - unter Hinweis auf die Empfehlungen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Kroatien vom 20.und 21. März 2007,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0092/2007),
A. in der Erwägung, dass Kroatien weiterhin gute Fortschritte bei den politischen und wirtschaftlichen Kriterien sowie bei der Übernahme des Besitzstands erzielt und zu den wichtigen Schritten, die es in vielen Bereichen unternommen hat, um seine Rechtsvorschriften anlässlich des Screenings anzupassen, beglückwünscht werden sollte,
B. in der Erwägung, dass die Verhandlungen zügig fortgesetzt werden und, sobald alle Kriterien erfüllt und die Verhandlungen abgeschlossen sind, zu einem baldigen Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union führen sollten, vorausgesetzt dass Kroatien die verbleibenden Herausforderungen angeht und angemessene Verwaltungskapazitäten aufbaut,
C. in der Erwägung, dass Kroatien alles in seiner Macht Stehende unternehmen sollte, um die erforderlichen Reformen durchzuführen, so dass die Verhandlungen rechtzeitig abgeschlossen werden können, damit das Europäische Parlament vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 seine Zustimmung geben kann,
D. in der Erwägung, dass die Beitrittsaussichten Kroatiens eine regionale Dimension haben, da sie ein sichtbares Zeichen dafür sind, dass, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Thessaloniki im Jahre 2003, die Zukunft aller westlichen Balkanstaaten in der Europäischen Union liegt, was in mehreren Entschließungen des Europäischen Parlaments bestätigt wurde,
E. in Kenntnis der Tatsache, dass sich Kroatien nachdrücklich für diese europäische Perspektive seiner Nachbarn einsetzt,
F. in der Erwägung, dass die Erfahrungen mit früheren Erweiterungen zeigen, dass jedes Land auf der Grundlage seiner individuellen Leistungen beurteilt werden sollte, dass das Tempo der Beitrittsverhandlungen von der tatsächlichen Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen abhängig sein sollte und dass der Erfüllungsgrad dieser Kriterien auch das endgültige Beitrittsdatum bestimmen sollte,
G. in der Erwägung, dass der Vertrag von Nizza keine geeignete Grundlage für künftige Erweiterungen bietet und dass deswegen die wesentliche Substanz des derzeitigen Vertrags über eine Verfassung für Europa bis Ende 2008 in Kraft treten sollte, um die nötigen Voraussetzungen für künftige Erweiterungen zu schaffen und die Union in die Lage zu versetzen, effizienter, transparenter und demokratischer zu arbeiten, da dies eine Voraussetzung für künftige Erweiterungen darstellt; ferner in der Erwägung, dass Kommission und Rat intensiv daran arbeiten müssen, die erforderlichen Vorbedingungen für eine Erweiterung und speziell für den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union zu schaffen,
H. in der Erwägung, dass die Verantwortung dafür, dass die Fähigkeit der Europäischen Union gewährleistet ist, eine weitere Erweiterung erfolgreich zu vollziehen, bei der Union und nicht bei den Kandidatenländern liegt,
I. in der Erwägung, dass der gemeinsame Screening-Prozess im Oktober 2006 erfolgreich abgeschlossen wurde und anschließend die bilateralen Verhandlungen mit Kroatien über spezifische Aspekte des Besitzstands begonnen werden konnten,
J. in der Erwägung, dass bislang sechs verschiedene Kapitel des Besitzstands geöffnet wurden und die beiden Kapitel Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Kultur vorläufig geschlossen wurden,
K. in der Erwägung, dass die Kommission bereits Gebrauch von Benchmarks gemacht hat, um die Fortschritte der kroatischen Behörden in so wesentlichen und sensiblen Bereichen wie Wettbewerbspolitik, öffentliches Auftragswesen, freier Kapitalverkehr, Justiz, Freiheit und Sicherheit, Sozialpolitik und Beschäftigung zu überwachen,
L. in der Erwägung, dass die Anstrengungen Kroatiens, die Beitrittskriterien zu erfüllen, fortgesetzt werden und mit wirksamen Durchführungsmaßnahmen und angemessenen Überwachungsverfahren einhergehen müssen,
M. in der Erwägung, dass eine tief greifende Reform der öffentlichen Verwaltung und des Justizwesens sowie der Polizei von zentraler Bedeutung und eine unerlässliche Vorbedingung dafür ist, die für den EU-Beitritt erforderlichen Standards zu erreichen,
N. in der Erwägung, dass eine eingehende und objektive Aufarbeitung der jüngsten Geschichte der Region, eine echte Aussöhnung zwischen den verschiedenen Volksgruppen und die Herstellung gutnachbarschaftlicher Beziehungen einen substanziellen Beitrag zu einem echten europäischen Integrationsprozess leisten können,
O. in der Erwägung, dass die Verfolgung von Kriegsverbrechen und die Wiedereingliederung von Flüchtlingen und Vertriebenen grundlegende Elemente des Aussöhnungsprozesses sind,
- 1. stellt fest, dass Kroatien auf dem Weg zu einem EU-Beitritt bereits erhebliche Fortschritte gemacht hat;
- 2. vertritt im Einklang mit der Mitteilung der Kommission zur Erweiterungsstrategie und zu den wichtigsten Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007 (KOM (2006) 0649) die Auffassung, dass Kroatien weiterhin die politischen Beitrittskriterien erfüllt und als eine funktionierende Marktwirtschaft betrachtet werden kann, die in der Lage sein sollte, mittelfristig mit Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union fertig zu werden, vorausgesetzt dass es konsequent sein Reformprogramm umsetzt, um die beträchtlichen verbleibenden Schwachstellen zu beheben;
- 3. beglückwünscht die kroatische Regierung dazu, dass bei den Beitrittsverhandlungen bislang rasche Fortschritte erzielt wurden, insbesondere bei der Annahme von wichtigen Rechtsvorschriften in Bereichen von zentraler Bedeutung wie der öffentlichen Verwaltung, der Justizverwaltung und der Bekämpfung der Korruption;
- 4. unterstützt Regierung und Opposition bei ihren Bemühungen, trotz der bevorstehenden Wahlen erforderliche, manchmal jedoch schwierige Entscheidungen zu treffen, vor allem im Bereich der Wettbewerbspolitik und der staatlichen Beihilfen, und weist darauf hin, dass diese Entscheidungen schließlich allen kroatischen Bürgern zugute kommen werden;
- 5. fordert die kroatische Regierung auf, ihre Kapazitäten zu verstärken, um die Rechtsvorschriften, die durch die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands in nationales Recht entstanden sind, in allen Bereichen, insbesondere im Umweltbereich, anzuwenden;
- 6. fordert die kroatische Regierung diesbezüglich nachdrücklich auf, den Bedenken, die von örtlichen Gemeinden und von der Öffentlichkeit in Bezug auf umstrittene industrielle Projekte vorgebracht wurden, die eine Gefahr für die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit darstellen können, gebührend Rechnung zu tragen, und fordert sie auf, ein klares und transparentes Verfahren einzurichten, bei dem alle Beteiligten, nicht nur Investoren, informiert und konsultiert werden können;
- 7. ersucht die kroatische Regierung, in dieser Hinsicht die internationalen Dokumente uneingeschränkt einzuhalten und umzusetzen, wie etwa das Übereinkommen von Århus, und schließlich im Einklang mit den jüngsten Umweltstrategien der Europäischen Union das Kyoto-Protokoll zu ratifizieren;
- 8. ist besorgt darüber, dass die Unterstützung für den EU-Beitritt in der kroatischen Öffentlichkeit abnimmt, und begrüßt, dass die Regierung und die Opposition gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um der Öffentlichkeit die wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Vorteile des Beitrittsprozesses nahe zu bringen; fordert die Kommission auf, ihre eigene Informationstätigkeit in Bezug auf die oben genannten Vorteile zu intensivieren;
- 9. betont, dass es notwendig ist, die bislang angenommenen Reformen rasch und wirksam umzusetzen, um Kroatien weiter zu modernisieren und dadurch die Demokratie und die soziale Marktwirtschaft weiter zu stärken und zu festigen;
- a) stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Bestimmungen in dem Gesetz über den öffentlichen Dienst, mit dem Transparenz und Objektivität bei der Ernennung und Beurteilung der im öffentlichen Dienst Beschäftigten eingeführt werden sollen, erst nach den nächsten Wahlen in Kraft treten werden; stellt weiterhin fest, dass diese Entscheidung den Eindruck entstehen lassen könnte, dass es in diesem wichtigen Bereich zu Verzögerungen kommt, und dass dadurch die Auffassung unterstützt werden könnte, dass die Entschlossenheit der Regierung, die öffentliche Verwaltung zu reformieren, nicht ganz aufrichtig ist, obwohl die derzeitige Regierung der Beendigung der politischen Einflussnahme im öffentlichen Dienst größte Bedeutung beimisst;
- b) nimmt des Weiteren die Zusage der kroatischen Justizministerin zur Kenntnis, wie angekündigt die Rationalisierung der Anzahl im Land tätigen Gerichte fortzuführen, um deren Arbeit professioneller und effizienter zu gestalten; erinnert die Ministerin daran, dass dieser Prozess mit der Erarbeitung von angemessenen Verfahren und Kriterien für die Ernennung und Beurteilung der Justizbediensteten Hand in Hand gehen muss, um ausreichende Garantien für ein professionelles und unabhängiges Justizwesen zu schaffen; begrüßt in dieser Hinsicht die Einsetzung einer Arbeitsgruppe für die Ausarbeitung neuer Rahmenkriterien für die Beurteilung von Richtern und die Änderung des Gerichtsgesetzes, mit der für Richter die Pflicht, ihr Vermögen anzugeben, und die Möglichkeit, Richter zu überlasteten Gerichten zu versetzen, eingeführt werden; ist davon überzeugt, dass der Rückstau anhängiger Rechtssachen durch die Förderung alternativer Streitbeilegungsmechanismen weiter behoben werden sollte, um ein effizienteres Justizsystem zu erreichen;
- c) lobt die uneingeschränkte Zusammenarbeit Kroatiens mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY); ist jedoch besorgt darüber, dass die wirksame Verfolgung von Kriegsverbrechen, wie die jüngsten Gerichtsentscheidungen gezeigt haben, untergraben werden könnte durch die auf lokaler Ebene fortbestehende feindselige Haltung, durch die bei einigen der Justizbediensteten tief sitzenden Vorurteile gegenüber Personen, die nicht die kroatische Staatsangehörigkeit besitzen, und durch den unzureichenden Schutz der Zeugen vor Einschüchterung; drängt die kroatische Regierung, die Verfolgung von Kriegsverbrechen unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Straftäter weiterhin aktiv voranzutreiben und zu unterstützen; ist ferner besorgt über bestimmte von der Regierung unternommene Initiativen, vor allem ihr Angebot, die Kosten für die Verteidigung von Armeegenerälen zu übernehmen, und ihr Ersuchen, in Verfahren, die vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) anhängig sind, als amicus curiae aufzutreten;
- d) vertritt die Auffassung, dass alle kroatischen Institutionen und Parteien der öffentlichen Wahrnehmung des ICTY als eine feindselige Institution entgegenwirken und die Rolle, die der ICTY bei der Verfolgung von Verbrechen an kroatischen Zivilisten spielt, in der Öffentlichkeit bekannt machen sollten;
- e) stellt fest, dass ein geeigneter Rechtsrahmen für den Schutz von Minderheiten sowie ein sichtbares Engagement für die Integrierung von Minderheiten in das politische System vorhanden sind; erinnert daran, dass es wichtig ist, eine angemessene Vertretung dieser Minderheiten im öffentlichen Dienst, bei der Polizei und im Justizwesen und ihre Gleichbehandlung in Bezug auf Eigentums- und Wirtschaftsfragen zu gewährleisten; fordert, dass auf allen Ebenen der staatlichen Verwaltung ein konkreter Aktionsplan für die Erzielung einer proportionalen Vertretung der Minderheiten gemäß den Bestimmungen des Verfassungsgesetzes und mit angemessenen Kontrollbestimmungen entwickelt wird;
- f) nimmt mit Befriedigung die positiven Entwicklungen beim Rückkehrprozess von Flüchtlingen und Vertriebenen zur Kenntnis; ersucht die Regierung, weiter zur Rückkehr zu ermutigen, indem sie faire, wirksame und tragfähige Möglichkeiten zur Lösung der Unterbringungs- und Beschäftigungsprobleme sucht, da diese die hauptsächlichen Sorgen künftiger Rückkehrer sind; fordert die kroatischen Behörden auf, für alle betroffenen Ortschaften die Wasser- und Stromversorgung zu gewährleisten;
- g) begrüßt den neuen Fünfjahresplan der Regierung zur Regelung der Bereitstellung von Unterkünften für ehemalige Inhaber von Eigentums- bzw. Wohnrechten außerhalb der besonderen Problemzonen; betont in diesem Zusammenhang, dass die beschleunigte Umsetzung des neuen Aktionsplans dringend erforderlich ist, um die dringenden Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerungsgruppe anzugehen;
- h) ersucht die kroatische Regierung erneut, die Frist für die Anerkennung abgeleisteter Arbeitsjahre für die Menschen zu verlängern, die während des Konflikts in der so genannten "Republika Srspka Krajina" arbeiteten, und auch diesen Nichtgebietsansässigen zu gestatten, diese Anerkennung zu beantragen; erinnert die zuständigen Stellen daran, dass dies ein greifbares Zeichen der Bereitschaft Kroatiens wäre, die durch den Konflikt verursachten Spaltungen zu überwinden und die Aussöhnung im Land zu fördern;
- i) stellt mit Befriedigung das stetig zunehmende Wirtschaftswachstum Kroatiens fest, das auf einer ehrgeizigen Reformagenda und auf hohen privaten Investitionen beruht, und hofft, dass sich dies bald in mehr und besseren Arbeitsplätzen niederschlagen wird;
- j) erinnert die kroatische Regierung daran, dass eine offene, wettbewerbsfähige Marktwirtschaft eine grundlegende Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union ist; fordert sie daher nachdrücklich auf, die vereinbarten Ziele betreffend die Veräußerung von staatlichen Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen und den Abbau von staatlichen Beihilfen, insbesondere im Schiffsbau und in der Stahlindustrie, ernsthafter und zügiger umzusetzen; vertritt die Auffassung, dass größere Anstrengungen unternommen werden sollten, um den kroatischen Markt für ausländische Investoren und Diensteanbieter zu öffnen und sie mit den nationalen Anbietern gleichzustellen; ersucht Kroatien, den Erwerb von Immobilien durch Unionsbürger, abgesehen von den ausgenommenen Gebieten, zu genehmigen, indem uneingeschränkter und zügiger Gebrauch von bestehenden Verfahren gemacht wird; erinnert daran, dass die obigen Ziele bereits im Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Kroatien ins Auge gefasst wurden;
- k) fordert die kroatische Regierung auf, ihre Verwaltungskapazitäten zu stärken, um das Instrument für Heranführungshilfe intensiv zu nutzen;
- 10. beglückwünscht Kroatien zu seiner positiven und führenden Rolle in Südosteuropa und begrüßt in diesem Zusammenhang die Tätigkeit der kroatischen Regierung in ihrer derzeitigen Eigenschaft als Vorsitzende des Südosteuropäischen Kooperationsprozesses; fordert Kroation und seine Nachbarstaaten auf, ein für alle Mal die ungelösten Grenzfragen zu klären;
- 11. fordert insbesondere die kroatische und die slowenische Regierung eindringlich auf, alle sich bietenden Gelegenheiten zu nutzen, um eine Vereinbarung über alle noch ausstehenden Grenzfragen zu erzielen, wobei den bisher erzielten Vereinbarungen und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17./18. Juni 2004 Rechnung zu tragen ist, und ersucht sie, von unilateralen Maßnahmen, die eine derartige Vereinbarung untergraben könnten, Abstand zu nehmen;
- 12. fordert, dass die Dienste einer dritten Partei in Anspruch genommen werden, wenn bei den offenen Grenzkonflikten bilateral keine Lösungen mit den Nachbarstaaten gefunden werden können;
- 13. fordert die Kommission auf, auch weiterhin einen umfassenden Wahrheitsfindungs- und Aussöhnungsprozess in Kroatien und im ganzen westlichen Balkan anzuregen und zu unterstützen und gegebenenfalls auch andere Nachbarstaaten einzubeziehen; vertritt dezidiert die Auffassung, dass die Bürgergesellschaft, Politiker und Kulturschaffende an diesem Prozess beteiligt werden sollten und er das Fundament für dauerhaften Frieden und Stabilität in der Region bilden sollte; hält es für notwendig, dass sich dieser Aussöhnungsprozess gezielt an junge Menschen wendet und dass dabei die Schulbücher und die Lehrpläne für den Geschichtsunterricht gründlich überarbeitet werden;
- 14. unterstützt diesbezüglich alle Anstrengungen der kroatischen Bürgergesellschaft, die Öffentlichkeit in die Diskussion einzubeziehen und das öffentliche Bewusstsein für die jüngste Vergangenheit der westlichen Balkanstaaten zu schärfen; betont, dass kroatische Nichtregierungsorganisationen ein grundlegender und unerlässlicher Bestandteil einer echten pluralistischen Gesellschaft sind; fordert die kroatische Regierung auf, die das gegenseitige Verständnis fördernde Bildung auf dem Gebiet der jüngsten Geschichte zu unterstützen;
- 15. fordert die neuen Mitgliedstaaten auf, eine aktive Rolle bei den Bemühungen Kroatiens im Hinblick auf den Beitritt zu spielen und es Kroatien zu gestatten, von ihren Erfahrungen mit Reformen zu profitieren;
- 16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Kroatien zu übermitteln.
- 1 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0568.