Punkt 7 der 929. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2014
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat hat in seiner Entschließung vom 28. November 2014 (BR-Drs. 516/14(B) ) auf Wettbewerbsverzerrungen hingewiesen, die sich infolge der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung der nationalen Bankenabgaben innerhalb der Europäischen Union ergeben. Während in Belgien, Frankreich, Spanien, Irland, Polen, Portugal und Schweden die Bankenabgaben den steuerpflichtigen Gewinn mindern, besteht in Deutschland ein Abzugsverbot. Dies führt zu einem Wettbewerbsnachteil deutscher Banken, der künftig noch schwerer wiegt, da die europäischen Finanzmärkte infolge der Bankenunion noch enger zusammenrücken.
- 2. Die Bankenabgabe soll eine geordnete Abwicklung in Schieflage geratener Banken ermöglichen, ohne dass der Steuerzahler hierdurch finanziell belastet wird. Die eigene Risikovorsorge der Banken ist damit ein vom Gesetzgeber nicht nur gewünschtes, sondern sogar gefordertes Verhalten, das nach Auffassung des Bundesrates steuerlich nicht sanktioniert werden sollte.
- 3. Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, unabhängig von einer Einigung auf europäischer Ebene zeitnah das steuerliche Abzugsverbot für die Bankenabgabe und damit insoweit Wettbewerbsnachteile für inländische Banken zu beseitigen. Er fordert die Bundesregierung auf, hierzu eine entsprechende Initiative anzustoßen. Dadurch würde nicht zuletzt auch die Kreditvergabefähigkeit der Banken gestärkt, wovon die Realwirtschaft profitieren würde.