Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über einen Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren (2006 bis 2010) KOM (2006) 13 endg.; Ratsdok. 5734/06

Arbeitsdokument der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über einen Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren (2006 bis 2010): Strategische Grundlage für die vorgeschlagenen Aktionen KOM (2006) 14 endg.; Ratsdok. 5734/06

Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 1. Februar 2006 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).

Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 23. Januar 2006 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.


Hinweis: vgl.
Drucksache 660/02 = AE-Nr. 022557

Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel, den 23.1.2006

KOM (2006) 13 endgültig

MitteilungDER Kommission

AN das Europäische Parlament und den Rat über einen Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010 {SEK(2006) 65}

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über einen Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010(Text von Bedeutung für den EWR)

1. Einleitung

Mit dem vorgelegten Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren (im Folgenden .Aktionsplan. genannt) kommt die Kommission ihrer gegenüber EU-Bürgern, Interessengruppen, Europäischem Parlament und Rat eingegangenen Verpflichtung nach, ihre Tierschutzinitiativen für die kommenden Jahre klar und umfassend darzulegen. Der Aktionsplan wird auch den Grundsätzen gerecht, die im Protokoll zum EG-Vertrag (Vertrag von Amsterdam) über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere festgeschrieben sind.

Mit dem Aktionsplan soll sichergestellt werden, dass bei Initiativen im Tierschutzbereich der großen Bandbreite der Aktionen, ihrer Europäischen und internationalen Dimensionen und Wertstellung und der Verteilung der Zuständigkeiten auf die verschiedenen Generaldirektionen der Kommission Rechnung getragen wird. Der Plan trägt auch zu einer Verbesserung der rechtlichen Regelung bei, indem er die Konsolidierung von Rechtstexten fördert.

Der Aktionsplan für den Tierschutz war Gegenstand einer breit angelegten öffentlichen Konsultation und steht somit in Einklang mit der interaktiven Politikgestaltung der Europäischen Kommission. Dem Plan liegt eine Folgenabschätzung bei, und individuelle Folgenabschätzungen für künftige Gesetzesvorschläge sind vorgesehen. Die Kommission hat außerdem ein Arbeitspapier vorgelegt, das als Grundlage für Folgemaßnahmen zum Aktionsplan dienen soll. Dieses Papier wurde geprüft von und ergänzt durch die Beiträge einer Lenkungsgruppe, in der eine Reihe von Generaldirektionen mit Zuständigkeiten im Tierschutzbereich vertreten sind, darunter insbesondere die Generaldirektionen Landwirtschaft, Gemeinsame Forschungsstelle, Umwelt, Unternehmen, Fischerei, Forschung, Energie und Verkehr sowie Handel.

2. Ziele

Mit diesem Aktionsplan will die Kommission im Wesentlichen folgende Ziele verwirklichen: gezieltere Ausrichtung der Gemeinschaftspolitiken im Bereich Schutz und Wohlbefinden von Tieren für die kommenden Jahre; weiteres Bemühen um hohe Tierschutznormen in der EU und auf internationaler Ebene; bessere Koordinierung bestehender Ressourcen und Identifizierung künftiger Erfordernisse;

Unterstützung künftiger Forschungstrends im Bereich Tierschutz und Alternativmethoden zu Tierversuchen durch weitere Förderung des 3R-Prinzips(Replacement, Refinement, Reduction), d.h. der Ersetzung (von Versuchen am lebenden Tier), der Verfeinerung (von Versuchsmethoden) und der Verringerung (der Zahl der eingesetzten Versuchstiere); Gewährleistung einer konsequenteren und koordinierten Einbeziehung der Tierschutzfrage in gemeinschaftliche Politikbereiche, auch unter Berücksichtigung von Aspekten wie der sozioökonomischen Auswirkung etwaiger neuer Maßnahmen.

Diese Zielsetzung ergibt sich aus den bisherigen Erfahrungen der Kommission mit der Planung, Vorbereitung und Aushandlung verschiedener Tierschutzinitiativen sowohl innerhalb der Kommission als auch mit den Mitgliedstaaten, den verschiedenen Organen der EU und der stetig zunehmenden Zahl von Interessengruppen und internationalen Organisationen, die an diesen Debatten teilnehmen. Um diese Ziele verwirklichen zu können und ein strukturierteres Vorgehen in den beteiligten Sektoren zu gewährleisten, wurden fünf Hauptaktionsbereiche festgelegt.

Diese Aktionen können nicht als Einzelmaßnahmen gelten, es besteht vielmehr eine klare Vernetzung, die ein koordiniertes und ganzheitliches Vorgehen erfordert. Ein Zeitraum von fünf Jahren (2006-2010) wird für angemessen gehalten um die Aktionsvorschläge, einschließlich der damit verbundenen regelmäßigen Überwachung und der Bewertung des Stands der Durchführung, voranzutreiben und die Programmplanung für die Zeit nach 2010, wenn der erste Aktionsplan der Gemeinschaft abgeschlossen ist, in Angriff zu nehmen.

Sollten den betroffenen Marktbeteiligten durch die geplanten Aktionen zusätzliche Kosten entstehen, so wird diesen etwaigen Mehrkosten im Rahmen der diese Aktionen begleitenden Folgenabschätzungen in angemessener Weise und insbesondere unter Berücksichtigung der Ziele der überarbeiteten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung Rechnung getragen.

3. Aktionsbereiche

Es wurden fünf Hauptsaktionsbereiche festgelegt:

Die strategische Grundlage für die Erarbeitung der fünf Aktionsbereiche ist in dem dieser Mitteilung beigefügten Arbeitspapier der Kommission dargelegt.

4. Künftige Massnahmen

Es muss weiterhin in verstärktem Maße sichergestellt werden, dass Gemeinschaftsvorschriften, auch im Interesse ihrer einheitlichen Anwendung und Durchsetzung, rationell und verständlich formuliert werden. Die gemeinschaftliche Tierschutzpolitik muss an besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen ausgerichtet werden und zivilgesellschaftlichen Belangen, sozioökonomischen Auswirkungen und den Beziehungen zu internationalen Handelspartnern und Organisationen Rechnung tragen. Für Arten, für die das geltende Gemeinschaftsrecht derzeit keine Mindestschutznormen vorsieht, sollten außerdem spezifische Rechtsvorschriften festgelegt werden.

Geprüft wird auch die Frage der Vereinfachung und Präzisierung geltender Vorschriften, wenn sich aus Berichten und Erfahrungen die Notwendigkeit der Überarbeitung oder Aktualisierung dieser Regelungen ergibt. Es wird auch dafür Sorge getragen, dass die nationalen Behörden bei mitgeteilten Verstößen gegen das gemeinschaftliche Tierschutzrecht rechtzeitig tätig werden. Die Kommission wird in dieser Hinsicht wachsam bleiben und die Mitgliedstaaten mit Lehrgängen für das Personal zuständiger nationaler Behörden, an denen auch Drittländer und insbesondere Entwicklungsländer teilnehmen können, unterstützen.

Die Gemeinschaft wird das Avancieren der Tierschutzfrage zur wissenschaftlichen Disziplin durch Forschungsfinanzierung, Förderung des Dialogs usw. unterstützen und so zu einem besseren Meinungs- und Informationsaustausch beitragen. Die Kommission ist darum bemüht sicherzustellen dass dem Tierschutz auch in verwandten Politikbereichen wie der Agrar- und Forschungspolitik, der Tiergesundheit, der Lebensmittelsicherheit, der Chemikalienprüfung/Risikobewertung usw. in vollem Umfang Rechnung getragen wird. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Umsetzung der"3R-Erklärung" gerichtet, die am 7. November 2005 in Brüssel angenommen wurde und die Durchführung eines Aktionsprogramms zur Ersetzung, Verringerung und Verfeinerung von Tierversuchen durch Anwendung alternativer Methoden zum Ziel hat. Was den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren im weiteren Sinne anbelangt, so könnte eine bessere Koordinierung zwischen den verschiedenen zuständigen Generaldirektionen der Kommission die kommissionsinterne Konsultation erleichtern. Dies könnte dazu beitragen sicherzustellen, dass Maßnahmenvorschläge mit Auswirkungen auf den Tierschutz umfassend auf Einhaltung der Vorschriften des Protokolls des EG-Vertrags über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere geprüft werden.

Die Kommission ist bestrebt, spezifische messbare Tierschutzindikatoren, soweit sie existieren, in bestehende und künftige Gemeinschaftsvorschriften einzubeziehen. Zur Entwicklung und Anwendung solcher objektiven und messbaren Indikatoren sollen weiterführende Untersuchungen und Forschungsarbeiten gefördert werden. Auf diese Weise lässt sich eine rechtliche Regelung ins Auge fassen, mit der - stets in Einklang mit den internationalen Handelsvorschriften der WTO - Produktionssysteme, bei denen höhere als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestnormen angewandt werden, validiert werden können. Es wird ein spezielles Marketing- und Informationssystem entwickelt um auf Gemeinschaftsebene die Anwendung höherer Tierschutznormen innerhalb der EU und der restlichen West zu fördern und ihre Wahrnehmung durch die Gemeinschaftsverbraucher zu erleichtern. Die Verwaltung, Verbesserung und Verbreitung dieser Normen sowie die Vorbereitung relevanter sozioökonomischer Untersuchungen und Folgenabschätzungen könnte durch ein Europäisches Zentrum oder Labor für Tierschutz vereinfacht werden.

Verbesserte Marketing-, Etikettierungs- und Kommunikationsstrategien müssen entwickelt und analysiert werden, damit der Verbraucher informiertere Kaufentscheidungen treffen kann. Es wird ein spezifisches Informationsforum für Tierschutzfragen in Erwägung gezogen, das den Dialog mit und den Austausch von Expertenwissen zwischen Interessengruppen wie Verbrauchern, Einzelhändlern, Industrie usw. erleichtern soll.

Es wird eine Europäische Strategie zur Förderung der Kommunikation zum Thema Tierschutz in Europa und im Ausland entwickelt, um Bürgern die unterschiedlichen Merkmale der verschiedenen Systeme der Tierproduktion sowie die Kosten und Nutzen höherer Tierschutznormen zu erläutern. Diese Strategie wird auch eine Analyse der potenziellen (positiven oder negativen) Handelsauswirkungen für Entwicklungsländer umfassen, die in die EU ausführen wollen. Es werden spezielle Instrumente entwickelt, um Verbraucher und die allgemeine Öffentlichkeit besser über moderne Tierzuchttechniken und Tierschutzbelange informieren zu können. Interessengruppen werden auch weiterhin konsultiert, und es werden weitere Internet-Befragungen stattfinden, um die öffentliche Meinung im Prozess der politischen Entscheidungsfindung möglichst früh in Erfahrung zu bringen. Diese Tierschutzmaßnahme wird auch in andere Kommunikationsformen einfließen, die die Gemeinschaft im Sektor Land- und Ernährungswirtschaft schon entwickelt hat.

Auf der Weltbühne wird die Gemeinschaft Tierschutzaktivitäten internationaler Organisationen wie OIE und Europarat voll unterstützen und koordinieren. Sie wird auch darauf drängen, dass die Tierschutzfrage auf WTO-Ebene als nicht handelsbezogenes Anliegen in die Verhandlungen über den Agrarhandel aufgenommen wird, und mit internationalen Handelspartnern, die eine Tierschutzpolitik verfolgen, zusammenarbeiten, um sich bezüglich der Durchführung der in gegenseitigem Einvernehmen festgelegten Tierschutznormen zu verständigen, auch im Rahmen spezifischer multilateraler und bilateraler Abkommen der EU. Es sind spezifische Initiativen vorgesehen, um die Anerkennung der Tierschutzfrage als eine Gelegenheit für den Handel mit Entwicklungsländern zu erleichtern.

5. BUDGETÄRE Erwägungen

Die Erarbeitung eines Aktionsplans wirkt sich per se nicht auf den Gemeinschaftshaushalt aus. Die potenziellen Haushaltsauswirkungen der einzelnen Aktionen werden bei der Folgenabschätzung berücksichtigt, die für jede dieser Aktionen innerhalb des für Maßnahmen im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich für den Zeitraum 2007-2013 gegebenenfalls zu erstellen ist.

6. GEPLANTE Aktionen IM Bereich Schutz und WOHLBEFINDEN von Tieren1

Spezifische Aktionen Zeitplan
Vorlage eines Berichts an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere 2006*
Ausarbeitung eines Vorschlags zur Änderung der Entscheidung 2000/50/EG über Mindestanforderungen an die Kontrolle von Betrieben, in denen landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden 2006*
Förderung einer Europäischen Partnerschaft zwischen Kommission und Industrie zur Förderung von Alternativen zu Tierversuchen 2006*
Vorlage eines Berichts an den Rat und das Europäische Parlament über die verschiedenen Aufzuchtssysteme für Legehennen 2006*
Folgeerhebung über die Verbrauchereinstellung zur Frage des Schutzes und Wohlbefindens landwirtschaftlich genutzter und anderer Tiere 2006*
Vorschlag zur Berücksichtigung der Bedenken der Öffentlichkeit hinsichtlich des Handels mit Hunde- und Katzenfellen und daraus hergestellten Erzeugnissen 2006*
Organisation einer Europäischen Tierschutzkonferenz mit dem Österreichischen Ratsvorsitz 2006*
Bessere Nutzung der existierenden Konsultationsstruktur (GIR2), um politisch relevanten Forschungsarbeiten auf dem Gebiet des Tierschutzes Priorität einzuräumen ab 2006*
Vorlage eines Berichts an den Rat und das Europäische Parlament über die Entwicklung, Validierung und rechtliche Anerkennung alternativer Methoden zu Tiersuchen im Bereich der Kosmetika 2006*
Unterstützung und Förderung der EU-Vorlagen an die WTO auf dem Gebiet des Tierschutzes, des Agrarhandels und der verbindlichen Etikettierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 2006*
Berücksichtigung - auf der Grundlage bester verfügbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse und international anerkannter Leitlinien (z.B. Empfehlungen des Europarates) - der Notwendigkeit der weiteren Harmonisierung der Schutzvorschriften für andere landwirtschaftlich genutzte Arten wie Puten oder Milchkühe 2006
Vorarbeiten für die Errichtung eines Europäischen Zentrums/Labors für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren und die Validierung alternativer Versuchsmethoden 2006
Planung der möglichen Errichtung eines spezifischen Informationsforums für Tierschutzfragen 2006
Koordinierung des Standpunkts der Gemeinschaft betreffend die Annahme revidierter Unterbringungs- und Pflegeleitlinien im Rahmen des Übereinkommens des Europarates ETS 123 (zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere) und des Vorschlags der Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie 086/609 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere 2006/2007*
Ausarbeitung eines Vorschlags zur Überarbeitung der Gemeinschaftsvorschriften zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung, einschließlich des Tötens zum Zwecke der Seuchenbekämpfung 2007*
Ausarbeitung eines Vorschlags der Kommission über die Verwendung von Satellitennavigationssystemen in Fahrzeugen zum Schutz von Tieren beim Transport (mit technischer Unterstützung der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission) und über die Entwicklung eines Systems zur Echtzeitüberwachung der Einhaltung der Tierschutzvorschriften beim Transport 2007*
Einbeziehung einer spezifischen Kommunikationsstrategie für den Tierschutz in andere bereits bestehende Formen der Kommunikation, die die Gemeinschaft im Sektor Land- und Ernährungswirtschaft bereits entwickelt hat, einschließlich der Entwicklung von Online-Trainingsinstrumenten zur besseren Aufklärung der Gesellschaft und insbesondere der Kinder in Tierschutzfragen 2007*
Schaffung spezifischer Kommunikationsinstrumente für die Arbeit mit internationalen Handelspartnern zwecks Schaffung einer gemeinsamen Grundlage für die Umsetzung einvernehmlich vereinbarter Tierschutznormen 2007
Veranstaltung von Lehrgängen für das Personal der für die Durchsetzung von Tierschutzvorschriften zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. Diese Kurse sollten auch Teilnehmern aus Drittländern, insbesondere Entwicklungsländern, offen stehen. Dies gilt beispielsweise auch für Teilnehmer aus Beitrittsländern. 2007*
Vorlage eines Berichts an den Rat und das Europäische Parlament über den Schutz von Kälbern in landwirtschaftlichen Tierhaltungen 2008*
Vorlage eines Berichts an den Rat und das Europäische Parlament über die Möglichkeit eines auf der Einhaltung der Tierschutznormen basierenden verbindlichen Etikettierungssystems für Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse 2008*
Vorlage eines Berichts an den Rat und das Europäische Parlament über den Schutz von Schweinen in landwirtschaftlichen Tierhaltungen 2009*
Identifizierung humaner Fangformen mit Blick auf ihre Durchsetzung in der EU bis 2014 2009*
Vorlage eines Berichts an den Rat und das Europäische Parlament über den Einfluss genetischer Parameter auf den Schutz von Mastelterntieren (Broiler) und Masthühnern 2010*
Errichtung einer Datenbank zur Erfassung und Speicherung von Informationen im Rahmen des gemeinschaftlichen Tierschutzrechts und zur Weitergabe dieser Informationen an zuständige Behörden, Erzeuger und Verbraucher 2010*
Bericht an den Rat und das Europäische Parlament über die weitere Anwendung messbarer Indikatoren im gemeinschaftlichen Tierschutzrecht (auf der Grundlage des Ergebnisses des Forschungsprojekts zum Thema Tierschutzqualität für das Jahr 2009) 2010
Schaffung eines Rechtsinstruments zur Validierung von Haltungssystemen, die höhere als die geltenden Tierschutzmaßstäbe anwenden 2010
Mögliche Schaffung einer Europäischen Qualitätsnorm für Erzeugnisse aus tierschutzgerechten Produktionssystemen und Schaffung einer spezifischen technischen und finanziellen Regelung zur Förderung der Anwendung höherer Tierschutzmaßstäbe auf Europäischer Ebene, und zwar sowohl mit Blick auf ihre technische Weiterentwicklung als auch auf ihre Verbreitung in Europa und im nichteuropäischen Ausland 2010


Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Brüssel, den 23.01.2005


1 * entspricht bereits laufenden, angekündigten oder in Gemeinschaftsvorschriften speziell vorgesehenen Maßnahmen.
2 Groupe Interservice de Recherche. KOM (2006) 14 endgültig Arbeitsdokument der Kommission über einen Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren (2006-2010)

Strategische Grundlage für die vorgeschlagenen Aktionen {SEK(2006) 65}

1. AKTIONSBEREICH 1 - Verbesserung bestehender Mindestnormen für den Schutz und das WOHLBEFINDEN von Tieren

1.1. Hintergrund

Obgleich in den letzten Jahren auf dem Gebiet des Tierschutzes viele große Fortschritte erzielt wurden, sind sich Gesellschaften seit Generationen darüber im Klaren, dass sie für Tiere in ihrer Obhut Sorge zu tragen haben, und viele Länder haben seit langem eine Gesetzgebung an der Hand, die den Schutz von Tieren gewährleisten und ihre grausame Behandlung verhindern soll. Die ersten Tierschutzvorschriften, die auf EU-Ebene getroffen wurden, datieren aus dem Jahre 1974 und galten dem Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung1. Aus den Erwägungsgründen der betreffenden Richtlinie geht hervor, welche Bedeutung das Wohlbefinden von Tieren und das Verhüten unnötigen Leidens schon damals einnahm: "Es empfiehlt sich, auf Gemeinschaftsebene darauf hinzuwirken, dass den Tieren ganz allgemein jede grausame Behandlung erspart bleibt, und dass es als erster Schritt wünschenswert erscheint, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass den Tieren bei der Schlachtung nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen zugefügt werden."

In darauf folgenden Jahren wurden auf Gemeinschaftsebene immer mehr Tierschutzvorschriften erlassen, und die Kommission muss gewährleisten, dass jede neue Tierschutzregelung auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, Gutachten und praktischen Erfahrungen beruht. In ihrer Rolle als Hüterin der Verträge muss die Kommission auch sicherstellen, dass Gemeinschaftsvorschriften ordnungsgemäß um- und durchgesetzt werden, und in diesem Zusammenhang übernimmt das Lebensmittel- und Veterinäramt als Überwachungsbehörde der Kommission eine wichtige Rolle. Die wissenschaftliche Grundlage dieser Politik wurde durch die Arbeit verschiedener Beratungsgremien, namentlich des Wissenschaftlichen Veterinärausschusses2, des Wissenschaftlichen Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz3, der Beratergruppe für Fragen der Ethik in der Biotechnologie und unlängst der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit4, noch zusätzlich untermauert.

Für landwirtschaftliche Nutztiere bestehen die bisherigen Vorschriften im Wesentlichen aus Mindestschutzvorschriften. Eine detaillierte Regelung existiert nur für wenige Arten (Kälber, Schweine und Legehennen), während für andere Arten wie Fleischrinder und Milchkühe, Schafe, Puten, Enten usw. allgemeine Anforderungen gelten. Es lässt sich nur schwer begründen, warum angesichts der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und des Fortschritts, den internationale Gremien wie der Europarat auf diesem Gebiet erzielt haben5, für die Mehrheit der landwirtschaftlich genutzten Arten keine spezifischen Tierschutznormen existieren.

Es liegen zunehmend Informationen über das Empfindungsvermögen von Fischen vor und dieses Thema wurde bereits vom Europarat diskutiert. Auch das OIE arbeitet zur Zeit an Leitlinien zum Schutz von Zuchtfischen.

Die Umweltpolitik der Europäischen Union umfasst bereits seit den 80er Jahren Vorschriften, die neben der Harmonisierung des Binnenmarktes die Verbesserung des Tierschutzes zum Ziel hatten. Mit der Einführung von Artikel 175 wurden weitere Aspekte des Arten- und Tierschutzes in Gemeinschaftsvorschriften einbezogen. Die Umweltmaßnahmen der Kommission regeln beispielsweise Fragen im Zusammenhang mit humanen Fangnormen, dem Handel mit Wildtieren, dem Halten von Tieren in Zoos, der Einfuhr bestimmter Jungrobbenhäute usw. Eines der besonderen Ziele des Umweltaktionsprogramms der EU für den Zeitraum 2001-2010 mit dem Titel .Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand. ist auch der Schutz von natürlichen Lebensräumen und Wildtieren. Auf internationaler Ebene hat die Gemeinschaft beispielsweise ein Abkommen mit Kanada und der Russischen Föderation über international anerkannte humane Fangnormen und ein inhaltlich ähnliches Abkommen in Form einer Vereinbarten Niederschrift mit den USA geschlossen.

Zum Schutz von Versuchstieren hat die Kommission bereits 1985 eine Richtlinie über den Schutz von für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren vorgeschlagen. Mit Beschluss 1999/575/EG wurde die Gemeinschaft außerdem Vertragspartner des Übereinkommens ETS 123 des Europarates zum Schutz von zu Versuchen und anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Wirbeltieren. Dadurch wächst der Druck, mehr zu tun, um Versuchstiere zu ersetzen und den Schutz von Tieren, die noch immer zu Versuchszwecken verwendet werden, zu verbessern. In der EU werden jährlich rund 10 Mio. Tiere für Forschungsprojekte und Versuche eingesetzt, wovon 25% als Pflichtversuche gelten und Sicherheitstests, Lebensmitteltests und Arzneimittelprüfungen umfassen. Die Verwendung von Versuchstieren in Industrie und Forschung ist bis vor kurzem zurückgegangen, eine Entwicklung, die allerdings eher der Entdeckung neuer chemischer Substanzen und Forschungsmethoden als - im Falle von Pflichtversuchen - alternativen Methoden zu Tierversuchen zuzuschreiben ist.

1.2. Der Tierschutz als Eckpfeiler von Gemeinschaftspolitiken

Im Protokoll zum EG-Vertrag (Vertrag von Amsterdam) über den Schutz und das Wohlergehen von Tieren sind die Hauptsaktionsbereiche festgelegt, in denen die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten bei der Festlegung und Durchführung von Gemeinschaftspolitiken den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere in vollem Umfang Rechnung tragen müssen. Im Rahmen verschiedener Erhebungen haben EU-Bürger ihrem zunehmenden Interesse an höheren Tierschutznormen Ausdruck verliehen die sich direkt und indirekt auf die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln auswirken können. Daher ist es wichtig, dass diesem Trend in Vorschriften und Stützungsregelungen für die Landwirtschaft Rechnung getragen wird. Die Kommission hat die Zusammenhänge zwischen Lebensmittelsicherheit und Tierschutz in ihrem Weißbuch über die Sicherheit von Lebensmitteln erkannt und dies durch integrierte Tiergesundheits-, Tierschutz- und Lebensmittelsicherheitskontrollen in der gesamten Nahrungskette, insbesondere im Rahmen der Verordnung(EG) 882/20046, unter Beweis gestellt. Die genannte Verordnung sieht auch Lehrgänge für das Personal der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten vor; damit soll sichergestellt werden, dass die Kontrollen in den Mitgliedstaaten nach einem einheitlichen Verfahren ablaufen. Lehrgänge dieser Art können jedoch nur in Ergänzung von und nicht etwa als Ersatz für landesinterne Schulungsmaßnahmen angesehen werden. Den Mitgliedstaaten könnte auch ein Informationsforum zur Verfügung gestellt werden, über das Informationen über landeseigene Erfahrungen mit Durchführungsmaßnahmen zur Förderung des Tierschutzes ausgetauscht werden könnten um die Verbreitung bester Verfahrenspraktiken zu erleichtern. Um die Kosten der Informationsübermittlung auf ein Minimum zu begrenzen und Überschneidungen sowie zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sollte zur Übermittlung und Verarbeitung der vorgesehenen Daten auf moderne Informationstechnologien und elektronische Behördendienste (e-government) zurückgegriffen werden.

Gemäß der Entscheidung 90/424/EWG des Rates über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich beteiligt sich die Gemeinschaft finanziell an einer Informationspolitik im Bereich des Tierschutzes und an der Durchführung der erforderlichen Studien zur Vorbereitung und Ausarbeitung der Tierschutzgesetzgebung. Die Möglichkeit, die in der Entscheidung 90/424/EWG vorgesehenen Instrumente auch für die Finanzierung der Hauptinitiativen, die in dem diesem Arbeitspapier beiliegenden Aktionsplan dargelegt sind, zu nutzen, sollte ebenfalls geprüft werden.

Die Gemeinschaft hat, was den Schutz von Versuchstieren, die Validierung alternativer Methoden zu Tierversuchen, den Fang von Wildtieren, den Schutz von Zootieren sowie den Handel mit Wildtieren und gefährdeten Arten anbelangt, eine große Verantwortung. In anderen Politikbereichen wie der Erhaltung gefährdeter Arten sowie der biologischen und genetischen Vielfalt und dem biotechnologischen Fortschritt, beispielsweise beim Klonen von Tieren, müssen die möglichen Auswirkungen auf das Wohlbefinden von Tieren geprüft werden. Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik hat die Kommission in ihrer Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur7 hervorgehoben, dass Zuchtfische besser geschützt und Empfehlungen von Organisationen wie dem Europarat bei der etwaigen Ausarbeitung spezifischer Schutzvorschriften für Zuchtfische berücksichtigt werden müssen.

Was den Schutz von Versuchstieren anbelangt, so ist die Kommission im Begriff, die Richtlinie 86/609/EWG zu überarbeiten, um die Vorschriften für Tierversuche in der EUzu verschärfen und sicherzustellen, dass Tiere, die noch immer in Versuchen verwendet werden, angemessene Pflege erhalten und human behandelt werden. Vor allem geprüft werden die Bedingungen für die Genehmigung von Tierversuchen und die Zulassung des betreffenden Personals und der betreffenden Einrichtungen sowie die Vorschriften für die Kontrolle von Betrieben, die Labortiere züchten, liefern oder verwenden und für die Einführung eines ethischen Prüfverfahrens.

Die Zusammenarbeit der verschiedenen Generaldirektionen der Kommission mit Zuständigkeit auf dem Gebiet des Tierschutzes dürfte es der Kommission erleichtern, die Anforderungen des Vertragsprotokolls zu erfüllen. Zuständigkeiten sollten systematischer vernetzt werden, damit angemessene Folgemaßnahmen für längerfristige Strategien entwickelt werden können und der zunehmenden Forderung der EU-Bürger nach höheren Tierschutznormen nachgekommen werden kann.

1.3. Der Tierschutz im Mittelpunkt der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik(GAP)

Mit den jüngsten Maßnahmen zur GAP-Reform wurde für Empfänger von Direktzahlungen mit Wirkung von 2007 der Grundsatz der Auflagenbindung, worunter auch die Erfüllung von Tierschutznormen fällt, eingeführt. Jeder nachweisliche Verstoß gegen diese Regelung wird Sanktionen nach sich ziehen, die entweder in einer Beihilfekürzung oder im Entzug der gezahlten Subventionen bestehen wobei die Sanktionsregelung so angewandt wird, dass sie zur Schwere des Verstoßes in einem angemessenen Verhältnis steht.

Unter dem Gesichtspunkt der potenziellen Vorteile für den Tierschutz sind die im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums vorgesehenen neuen Maßnahmen jedoch wichtiger. So können zur Verbesserung des Tierschutzes Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe oder Verarbeitungs- und Vermarktungsbeihilfen für landwirtschaftliche Erzeugnisse gewährt werden. Darüber hinaus besteht im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen die Möglichkeit, die Einhaltung maßgeblicher Tierschutzvorschriften als ein Beihilfefähigkeitskriterium zur Auflage zu machen, dessen Erfüllung die Mitgliedstaaten durch entsprechende Kontrollen garantieren.

Darüber hinaus wurden folgende neue Begleitmaßnahmen eingeführt:

Es liegt also auf der Hand, dass den Mitgliedstaaten und der Kommission innerhalb der neuen Rahmenregelung der reformierten GAP mehr Instrumente zur Verfügung stehen um den Forderungen der Gesellschaft nach einer nachhaltigeren Produktion und höheren Tierschutznormen gerecht zu werden. Die Kommission hat beispielsweise im Europäischen Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel8 hervorgehoben (wie anschließend vom Rat befürwortet9), dass der ökologische Landbau eine gesellschaftliche Doppelrolle spiele indem er zum einen den Umwelt- und Tierschutz garantiert und zum anderen einer Verbraucherforderung gerecht werde. In diesem Aktionsplan hat sich die Kommission verpflichtet, diese öffentlichen Güter deutlich festzuschreiben und als eines der Ziele des ökologischen Landbaus ein hohes Niveau an Tierschutz vorzugeben. Diese spezielle Aktion wurde mit dem Vorschlag für eine (neue)

Verordnung des Rates über den ökologischen Landbau und die Etikettierung ökologischer Erzeugnisse nunmehr erfüllt. In dem Vorschlag ist der Grundsatz verankert dass der ökologische Landbau das höchste Niveau an Tierschutz gewährleistet.

2. AKTIONSBEREICH 2 - prioritäre FÖRDERUNG einer politisch orientierten Zukunftsforschung auf dem Gebiet des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren und der Anwendung des 3R-PRINZIPS

2.1. Hintergrund

In Einklang mit den Verpflichtungen im Rahmen des Protokolls zum EG-Vertrag wird bei gemeinschaftlich finanzierten Forschungspolitiken der Notwendigkeit Rechnung getragen, bei der Durchführung dieser Politiken tierschützerische und ethische Belange zu berücksichtigen. Es ist wichtig, dass neue Technologien soweit erforderlich unter ethischen Gesichtspunkten bewertet werden, Entwicklungen im Bereich des Tierschutzes jedoch stets auf einer soliden wissenschaftlichen Grundlage stehen. Dies gilt in Fällen, in denen sich neue Biotechnologien (wie das Klonen von Tieren) auf den Tierschutz auswirken könnten, ist jedoch auch für die Entwicklung einiger zeitgenössischer Haltungssysteme wie der Extensivhaltung oder der ökologischen Tierhaltung von Bedeutung. Daher sollten Politiken und Erkenntnissen Rechnung tragen. Fehlen allerdings objektive Informationen, die zur Entwicklung angemessener Politiken und Empfehlungen erforderlich sind, so sollte dies ein Grund sein, neuen Forschungsarbeiten Priorität einzuräumen.

Die Kommission hat eine Reihe von Forschungsprojekten über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere10, die von soziologischen Untersuchungen des Verbraucherverhaltens bis zu Betriebsstudien über die Haltungsbedingungen von Mastgeflügel und Mastkälbern11 reichen, kofinanziert und unterstützt zur Zeit im Rahmen des Programms .Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln. ein integriertes Vorhaben zum Thema Einbeziehung des Tierschutzaspektes in die Qualitätssicherung: von Protesten der Öffentlichkeit hin zu besseren Haltungsbedingungen und mehr Transparenz bei der Lebensmittelqualität(Integration of animal welfare in the food quality chain: from public concern to improved welfare and transparent quality.12). Sie fördert auch eine Reihe von Projekten zu den ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der Zucht und Reproduktion landwirtschaftlicher Nutztiere (und neuer Reproduktionstechnologien, einschließlich des Klonens). Subventioniert werden außerdem Forschungsarbeiten im Rahmen des Programms "Globale Veränderung und Ökosysteme" über intelligente Prüfstrategien für Chemikalien und im Rahmen des Programms .Genomik und Biotechnologie im Dienste der Gesundheit. über prädiktive Invitro-Tests für die Chemikalienexposition des Menschen sowie spezifische forschungsunterstützende Projekte zum Thema Toxikologie und Stoffe mit endokriner Wirkung.

Das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung13 befindet sich zur Zeit in Ausarbeitung (voraussichtliche Laufzeit: 2007-2013). In dem Vorschlag wird der Schutz landwirtschaftlich genutzter Tiere unter Thema 2 "Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie" des Kooperationsprogramms als Teil der Strategie zum Aufbau einer wissensgestützten Bio-Wirtschaft hervorgehoben. Forschungsarbeiten innerhalb von Rahmenprogrammen haben die Verbesserung der Europäischen Wettbewerbsfähigkeit und die Untermauerung maßgeblicher Europäischer Politiken zum Ziel. Forschungsarbeiten zur Unterstützung von Fördermaßnahmen wurden speziell in das Rahmenprogramm einbezogen und es existiert eine Konsultationsstruktur, die dieser Forschung im Rahmen der für die Maßnahmen zuständigen Generaldirektionen Priorität einräumen soll. Sie wird in Anspruch genommen, um relevante Tierschutzforschung im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms voranzutreiben. Maßnahmen auf der Grundlage des 3R-Prinzips werden im Rahmen von 4 der 9 thematischen Prioritäten gefördert, namentlich in den Bereichen 1. Gesundheit, 2. Lebensmittel, Landwirtschaft Biotechnologie, 4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien und 6. Umwelt (einschließlich Klimaänderung). Darüber hinaus dürften auch Technologieplattformen, die sich beispielsweise mit Fragen der globalen Tiergesundheit und der Zucht und Reproduktion landwirtschaftlicher Nutztiere befassen, dem Tierschutz zusätzlichen Stellenwert verschaffen.

2.2. Ein Europäisches Zentrum bzw. Labor für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren

Parallel zur Entwicklung des Tierschutzthemas zu einer wissenschaftlich fundierten Disziplin wird auch die Frage der Errichtung eines Europäischen Zentrums bzw.

Labors für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren geprüft. Dieses Zentrum/Labor könnte eine Reihe von Schlüsselaufgaben übernehmen, die für die Abwicklung dieses Aktionsplans wichtig sind. Es könnte insbesondere beteiligt werden an der Standardisierung/Zertifizierung neuer Schutzindikatoren, die für die Durchführung von Aktion 3 (einheitliche Tierschutzindikatoren) maßgeblich sind.

Außerdem könnte das Zentrum Forschungsarbeiten koordinieren und anregen, um existierende Normen zu verbessern und die weitere Untersuchung des naturgegebenen Zusammenhangs zwischen Gesundheit und Wohlbefinden von Tieren und ihres Einflusses auf die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln zu fördern. Dieser Aspekt ist für die laufenden und künftigen EU- und internationalen Debatten über den Tierschutz von Bedeutung. Das Zentrum könnte auch als "Kompetenzzentrum" zur Förderung des aktiven Austausches von Tierschutzinformationen dienen, die in Form von Grundwissen oder als gezielte Ergebnisse der Tierschutzforschung, als Austauschprogramme oder zur Förderung von Alternativen zu Tierversuchen gegeben werden, oder als formellere Plattform oder Referenzstelle für den Informationsaustausch und die Sammlung und Förderung bester Praktiken. Es könnte auch die Entwicklung eines Europäischen Tierschutzlabels (siehe Kapitel 3.2) erleichtern, indem es einen europaweit einheitlichen Satz wissenschaftlich fundierter Richtwerte liefert, und an sozioökonomischen Untersuchungen und Folgenabschätzungen mitwirken, die für die Durchführung wichtiger neuer Tierschutzmaßnahmen von Interesse sind.

2.3. Anwendung neuer Methoden zur praktischen Überwachung der Einhaltung von Tierschutznormen

Forschungsarbeiten sollten sich zunehmend auf die Entwicklung von Systemen zur Überwachung der Einhaltung von Tierschutzvorschriften konzentrieren, damit die amtlichen Kontrollen effizienter und proaktiver werden. Insbesondere sollte die Kontrolle der Transportbedingungen von Tieren vorrangig die Verhütung unzulänglicher Transportbedingungen und weniger das Auferlegen administrativer Sanktionen anstreben, die bei Verstößen gegen Gemeinschaftsvorschriften verhängt werden die häufig erst am Ende der Transports zutage treten. Die kürzlich verabschiedete Verordnung (EG) Nr. 1/2005 beruht auf diesem Konzept. Da die Umsetzung der betreffenden Vorschriften jedoch zusätzliche Bemühungen seitens der zuständigen nationalen Behörden erfordert, sollte die Anwendung und Einbeziehung neuer Technologien (Transportverfolgungssysteme, Kommunikationmittel und elektronische Kennzeichnung) weiter erforscht werden, damit Methoden erarbeitet werden können, die den zuständigen Behörden ihre Aufgabe erleichtern.

2.4. Anwendung des 3R-Prinzips auf Tierversuche

Was Tierversuche anbelangt, so wurden im Zuge der Richtlinie 86/609/EWG Alternativen zu Tierversuchen entwickelt, und 1991 wurde das Europäische Zentrum für die Validierung alternativer Prüfverfahren (ECVAM) ins Leben gerufen, das durch die Anwendung des 3R-Prinzips (Ersetzung von Tierversuchen, Reduzierung der Zahl der Versuchstiere und Verfeinerung der Versuchsmethoden) und die Validierung alternativer Methoden unmittelbar zum Tierschutz beiträgt. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, muss die Durchführung und Überwachung von Maßnahmen in verschiedenen Bereichen des Verbraucherschutzes und der Sicherheitsprüfung, beispielsweise von Chemikalien, Kosmetika, Bioziden, Lebensmitteln, biologischen Arzneimitteln und Medizinprodukten, horizontal unterstützt werden. Alternativen zu Tierversuchen spielen bei der Durchführung maßgeblicher Vorschriften eine zunehmend wichtige Rolle, obgleich der öffentliche und politische Druck und die Verfügbarkeit von Alternativen je nach Sektor stark variiert. Zusätzlich zu ihren Vorteilen für den Tierschutz liefern alternative Methoden aufgrund qualitätskontrollierter, moderner Tests, die schneller und weniger kostenintensiv sind als die klassischen Tierversuche, auch aussagekräftige Informationen. So wurde beispielsweise geschätzt, dass der Bedarf (gemessen in Kosten und Tieren) an Versuchen im Rahmen des REACH-Systems14 durch Anwendung intelligenter Versuchsstrategien (verfügbare und zugesagte Informationen, (Q)SARs-Methoden, Gruppierungen, Datenabgleich usw. (Quelle: Europäisches Chemikalienbüro und Bundesinstitut für Risikobewertung)) um bis zu 70% verringert werden könnte, ohne die wissenschaftliche Stichhaltigkeit der erhaltenen Daten in Frage zu stellen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen dass das 3R-Prinzip bereits integrierender Bestandteil der Gemeinschaftspolitik auf dem Gebiet des Tierversuchs ist. Endziel ist die Ersetzung dieser Versuche durch Methoden, bei denen keine Tiere verwendet werden. Bei Versuchen, die nach wie vor lebende Tiere erfordern, besteht das Ziel darin, die Zahl der Versuchstiere zu reduzieren und die Testmethoden so zu verfeinern, dass den Tieren weniger Schmerzen, Leiden und Stress verursacht werden. Weitere Arbeiten werden allerdings erforderlich sein, um das 3R-Prinzip in allen Punkten und auf alle Situationen, in denen Tiere verwendet werden, anzuwenden, um zwischen der Richtlinie 86/609/EWG und Vorschriften, die Tierversuche vorsehen, eine gewisse Kohärenz zu gewährleisten und um die gegenseitige Akzeptanz von Daten und von Abkommen über die gegenseitige Anerkennung als ein Mittel zur Reduzierung der Zahl von Versuchstieren im Detail prüfen zu können. Die Schaffung eines Gemeinschaftlichen Referenzlabors für die Validierung alternativer Versuchsmethoden dürfte die Qualität dieser Methoden verbessern und den Validierungsprozess vorantreiben.

Als Teil einer neuen Initiative haben der Vizepräsident der Kommission, Günter Verheugen, und Kommissar Janez Potocnik am 7. November 2005 in Brüssel eine Konferenz über Alternativen zu Tierversuchen einberufen, als Ausgangspunkt sozusagen für eine Europäische Partnerschaft zwischen Kommission und Industrie zur Förderung von Alternativen zum Tierversuch. Im Rahmen dieser Partnerschaft einigten sich der Europäische Ausschuss der Chemischen Industrie (CEFIC), der Europäische Pflanzenschutzverband (ECPA), der Europäische Verband der Bioindustrien (EuropaBio), der Verbindungsausschuss der Europäischen Industrieverbände für Parfümerie- und Körperpflegemittel (COLIPA), der Internationale Verband der Seifen- und Waschmittelindustrie (AISE) und der Europäische Pharma-Verband (EFPIA) darauf, die so genannte 3R-Erklärung von Brüssel umzusetzen. Auf der Grundlage dieser Erklärung wird eine Task Force aus Interessengruppen gebildet, die im ersten Quartal 2006 ein Aktionsprogramm mit konkreten kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen erarbeitet soll. Mit diesem Aktionsprogramm soll ermittelt werden, welche Hindernisse dem Fortschritt im Wege stehen, und es werden geeignete Lösungen vorgeschlagen, die die Entwicklung, Validierung und rechtliche Akzeptanz alternativer Methoden fördern sollen beispielsweise:

Für den Rat, das Europäische Parlament und andere wichtige Interessengruppen wird die Partnerschaft einen Jahresbericht über den Stand der Durchführung des Aktionsprogramms veröffentlichen. Der erste Bericht dürfte im Dezember 2006 vorliegen.

3. AKTIONSBEREICH 3 - Einführung einheitlicher Tierschutzindikatoren

3.1. Hintergrund - das integrierte Konzept

Aus der heutigen Sicht des Europäischen Verbrauchers sind Tiere nicht nur ein Mittel zur Nahrungsmittelerzeugung. Die Tierhaltung dient vielmehr der Verwirklichung anderer wichtiger sozialer Ziele wie der Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln, dem Umweltschutz, der Nachhaltigkeit und der Gewähr, dass Tiere angemessen behandelt werden. Der Zusammenhang zwischen Wohlbefinden von Tieren, Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit ist ebenfalls international anerkannt15. Die ordnungsgemäße und einheitliche Durchsetzung der Tierschutzvorschriften ist unerlässlich, und die Entwicklung präziser und messbarer Tierschutzindikatoren dürfte diesen Prozess erleichtern und die Effizienz der Kontrollen und angewandten Normen verstärken. Es zeichnen sich derzeit zwei besondere Trends ab: die Koexistenz verbindlicher und freiwilliger Regelungen, die über die gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Mindestnormen hinausgehen, sowie die Bestätigung aufgrund der Marktentwicklung, dass sich der Verkauf nachhaltig erzeugter Produkte in den meisten Ländern der Welt durchaus steigern lässt. Beide Trends wirken sich eindeutig positiv auf die weitere Verbesserung der Haltungsbedingungen von Tieren aus, obgleich Verbraucher besser informiert werden müssen, um den Mehrwert, den die betreffenden Erzeugnisse durch höhere Tierschutznormen erfahren, würdigen zu können, nicht zuletzt auch im Interesse einer leichteren Kaufentscheidung.

3.2. Ein EU-Label für den Tierschutz - Klassifizierung von Produktionssystemen nach angewandten Tierschutznormen

Einzelhändler und Erzeuger sind sich zunehmend darüber im Klaren, dass der Schutz von Tieren ein fundamentaler Aspekt des Produktimages und der Produktqualität ist und verlässliche Regelungen für die Überwachung von Haltungsbetrieben auf Einhaltung der Tierschutznormen sowie Garantien für angemessene Produktionsbedingungen erforderlich sind. Von Verarbeitungsunternehmen, Einzelhändlern und multinationalen Konzernen geförderte unabhängige Tierschutzkontrollprogramme sind in der EU und andernorts mittlerweile gängig. In einigen Mitgliedstaaten werden bereits diverse freiwillige Regelungen für die Erzeugnisetikettierung praktiziert, die auf der Einhaltung verschiedener Parameter, darunter auch Tierschutznormen, beruhen. Die Vermarktungsnormen der EU sowohl für Eier als auch für Geflügelfleisch enthalten bereits Vorschriften für eine tierschutzbezogene Produktetikettierung.

So werden Konsumeier seit dem 1. Januar 2004 mit einem Kenncode versehen, aus dem u.a. die Haltungsform der Legehennen hervorgeht. Zur Information des Verbrauchers muss dieser Code bei verpackten Eiern auf der Packung und bei lose verkauften Eiern auf einem separaten Beipackzettel erläutert werden. Die Mitgliedstaaten haben von der Europäischen Kommission kofinanzierte Informationskampagnen lanciert, um den Verbraucher besser über diese Codes aufzuklären. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2295/2003 der Kommission .werden die Kennzeichen gemäß den Artikeln 7 bis 10 der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 deutlich sichtbar und leicht lesbar auf die Eier aufgestempelt und auf den Verpackungen angebracht.. Im Falle von aus Drittländern eingeführten Konsumeiern, ausgenommen Eier, für die ein Gleichwertigkeitsabkommen mit der EU besteht, sind die Eier im Herkunftsland deutlich sichtbar und leserlich mit dem ISO-Code des Herkunftslandes abzustempeln, dem die Worte "Nicht-EU-Norm " vorangestellt sind.

Das EU-Tierschutzlabel ist eine Option, die in nächster Zukunft erforscht werden sollte weil das Label den Absatz von Erzeugnissen fördern könnte, die unter Einhaltung hoher Tierschutznormen hergestellt wurden, und weil auf diese Weise dem Verbraucher die Wahl zwischen Erzeugnissen, die nach einfachen Tierschutznormen hergestellt wurden (gemeinschaftsrechtlich vorgesehene Mindestnormen), und solchen, für deren Herstellung höhere Maßstäbe angelegt wurden (die in freiwilligen Verfahrenskodizes oder in nationalen Vorschriften festgelegt sind, die über die Mindestkriterien der EU hinausgehen), erleichtert wird.

Ein deutliches Etikett, auf dem das garantierte Tierschutzniveau angegeben ist, könnte sich als wirksames Vermarktungsinstrument erweisen, wie es zur Zeit auch zur Kennzeichnung bestimmter Agrarerzeugnisse mit besonderen regionalen Attributen praktiziert wird. Ein derartiges Klassifizierungssystem muss auf einheitlichen wissenschaftlichen Indikatoren beruhen, die sowohl in der EU als auch auf internationaler Ebene anerkannt sind, und wissenschaftlich untermauert werden, damit sich die Erzeugnisse besser vermarkten lassen. Um dem Wunsch des Verbrauchers, eine auf objektiven und wissenschaftlich fundierten Informationen basierende Kaufentscheidung treffen zu können, nachzukommen und in Anbetracht der Vielzahl mitunter konkurrierender oder gar verwirrender Etikettierungen und Normen sollte eine spezifische und an aktuellen Forschungsergebnissen orientierte Europäische Qualitätsnorm entwickelt werden.

4. AKTIONSBEREICH 4 - Sicherstellung, DASS Tierhalter/Tierbetreuer sowie die allgemeine Öffentlichkeit stärker miteinbezogen und besser über die geltenden Tierschutznormen Informiert werden und SICH ihrer ROLLE bei der FÖRDERUNG des Schutzes und WOHLBEFINDENS von Tieren VOLL bewusst SIND

4.1. Hintergrund - der Wandel der öffentlichen Meinung

In den letzten Jahrzehnten hat sich eine deutliche Verlagerung der öffentlichen Sympathie hin zum Tier und seiner Stellung innerhalb der Gesellschaft abgezeichnet.

Der Europäische Verbraucher ist ein gutes Beispiel für diesen Einstellungswandel; er fordert zunehmend .saubere und grüne. Produktionsmethoden und weiß die möglichen positiven Auswirkungen innovativer Produktionssysteme wie der Freilandhaltung oder der ökologischen Tierhaltung auf die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln, auf die Tiergesundheit und den Tierschutz zu schätzen. Die Geisteshaltung von Verbrauchern und Erzeugern hat sich gewandelt und verlagert - weg von der bloßen Verhütung der grausamen Behandlung und des Leidens von Tieren hin zur Förderung ihres Wohlbefindens und des Auslebens ihrer wichtigsten physiologischen Bedürfnisse.

4.2. Bisherige Erfolge

Es wurden verschiedene Initiativen für eine stärkere Einbeziehung der Tierschutzfrage in den politischen Entscheidungsprozess und mehr Beratung auf diesem Gebiet unternommen. Spezifische Forschungsvorhaben und Erhebungen wurden in Auftrag gegeben, um die Einstellung der Verbraucher zum Tierschutz in Erfahrung zu bringen. Zur Prüfung der Frage des Schutzes von Versuchstieren wurden technische Sachverständigengruppen mit Vertretern aus Wissenschaft, NRO, Industrie, Regierungen usw. gebildet. Im Rahmen der Erarbeitung anderer Kommissionsvorschläge, beispielsweise zum Schutz von Masthähnchen, haben ebenfalls spezielle Sitzungen zur Anhörung von Interessengruppen stattgefunden.

Was landwirtschaftliche Nutztiere anbelangt, so wird eine kürzlich gebildete Beratende Gruppe für die Lebensmittelkette sowie für Tier- und Pflanzengesundheit als Forum für die frühzeitige Diskussion künftiger Politiken mit Interessengruppen dienen. Zur Frage des Schutzes landwirtschaftlicher Nutztiere (z.B. zur Transportfrage) und zu künftigen Gemeinschaftsmaßnahmen in den Bereichen Chemikalien und Tierversuche (REACH) haben außerdem offene Internet-Konsultationen stattgefunden. Diese Initiativen haben gezeigt, dass die Führung eines offenen Dialogs mit Interessengruppen sinnvoll ist. Konsultationsinitiativen dieser Art stehen in Einklang mit den Grundsätzen des Weißbuchs über "Europäisches Regieren". Um den Forderungen der Verbraucher nachzukommen, wird der Tierschutz über die GAP-Reformen nun auch umfassend in die Gemeinsame Agrarpolitik einbezogen.

4.3. Informierte Tierbetreuer/Tierhalter und Bürger - die besten Verfechter des Tierschutzes

Die Einstellung von Verbrauchern und Bürgern und ihre Forderung nach höheren Tierschutznormen sind ein wichtiger Aspekt bei der Erarbeitung einer Tierschutzpolitik. Verbraucher müssen jedoch auch verstehen, dass höhere Tierschutznormen für die Erzeuger mit zusätzlichen Kosten verbunden sind und möglicherweise auch die Marktpreise hochtreiben. Studien belegen jedoch, dass viele Verbraucher bereit sind, für Produkte aus tierschutzfreundlichen Haltungssystemen Höchstpreise zu zahlen16.

Eine angemessene Erzeugnisetikettierung und Verbraucherinformation sind in diesem Zusammenhang unerlässlich. So hat eine in Europa durchgeführte soziologische Studie gezeigt, dass Erzeugnisse ohne Angaben zur Produktionsmethode auf dem Etikett Verbraucher möglicherweise vom Kauf abhalten17. Die Frage der Verbraucherbedenken und Erzeugnisetikettierung muss weiter geprüft und die allgemeine Öffentlichkeit muss verstärkt für die Methoden der Produktion landwirtschaftlicher Nutztiere, für alternative Haltungsformen, bei denen höhere Tierschutzmaßstäbe angelegt werden, und für die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Haltungsbetriebe sensibilisiert werden. Der Wettbewerbsdruck, dem sich EU-Erzeuger im zunehmend globalisierten Agrarhandel ausgesetzt sehen, sollte ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden.

Mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der wichtigsten Interessengruppen sollte die Kommission dringlichst eine angemessene Strategie erarbeiten, um in der Frage des Schutzes und Wohlbefindens der Tiere mit den Bürgern in Kommunikation treten zu können. Die Kommission wird auch die Frage der Schaffung eines speziellen Informationsforums für den Tierschutz prüfen, um den künftigen Dialog und den Erfahrungsaustausch zwischen wichtigen Interessengruppen im Tierschutzbereich zu fördern. Bei landwirtschaftlichen Nutztiere eröffnet eine derartige Initiative in Verbindung mit einer besseren Verbraucherinformation und Produktvermarktung/-etikettierung beispielsweise die Perspektive auf einen "circulus virtuosus", einen Tugendkreis, bei dem Verbraucher ihre Forderung nach tierschutzfreundlich erzeugten Lebensmitteln geltend machen, die über die Angebotskette wieder auf den Primärerzeuger abgewälzt wird, der wiederum für sein Erzeugnis einen Höchstpreis fordern und somit einen Teil der ihm infolge der Anwendung hoher Tierschutznormen entstandenen höheren Produktionskosten wieder einholen kann.

5. AKTIONSBEREICH 5 - weitere Unterstützung internationaler Initiativen zur Sensibilisierung für und Konsensfindung über den Tierschutz und Lancierung NEUER Initiativen

5.1. Hintergrund

Der internationale Konsens über die relative Bedeutung des Tierschutzes hält sich zur Zeit in Grenzen, und die Tierschutzvorschriften der EU lassen sich nicht ohne Weiteres mit Drittlandnormen vergleichen. Unterschiedliche Kulturkreise und Traditionen müssen ebenfalls berücksichtigt werden, und ethische Erwägungen haben zweifellos einen spürbaren Einfluss auf die landwirtschaftliche Nutzung und Haltung von Tieren. Die EU war aktiv an verschiedenen internationalen Foren beteiligt deren Ziel es war, die Sensibilisierung für den Tierschutz zu verstärken und einen Konsens über die Bedeutung der Tierschutzfrage zu finden. Seit den 60er Jahren treibt der Europarat den Tierschutz im Rahmen verschiedener Übereinkommen aktiv voran18. Die Gemeinschaft ist Partnerin (bzw. Beobachterin) mehrerer Übereinkommen des Europarates mit tierschützerischer Ausrichtung (Tierversuche, Transport, landwirtschaftliche Nutzung und Schlachtung). Außerdem ist sie an mehreren laufenden Arbeiten des Europarates aktiv beteiligt.

Die letzte und die anstehende Erweiterung der EU bleiben ebenfalls nicht ohne Folgen für das gemeinschaftliche Tierschutzrecht. Ein diesbezüglicher Dialog mit Ländern wie Bulgarien, Rumänien, der Türkei und Kroatien sowie mit anderen Ländern des Westbalkans und beispielsweise den unter die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) fallenden Ländern ist unerlässlich. Es stehen diverse Instrumente zur Verfügung, um den Beitrittsländern die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften zu erleichtern (z.B. TAIEX-Seminare für technische Unterstützung und Informationsaustausch und leichteren Erfahrungs- und Wissensaustausch).

Eine Kernfrage, die sich in der Mitteilung der Kommission von 0219 über die Tierschutzvorschriften und die Lage in Drittländern stellte, war die Frage, ob unterschiedliche Tierschutzpraktiken zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Davon ausgehend dass durch Normenunterschiede entstehende Wettbewerbsverzerrungen(ob zum Vorteil oder Nachteil von EU-Erzeugern) durchaus dazu führen können, dass höhere Tierschutznormen untergraben werden, prüft der Bericht eine Reihe von Maßnahmen, mit denen sich eine solche Entwicklung verhindern ließe, darunter Marktmechanismen, der internationale Dialog, die Einbeziehung von Tierschutznormen in Handelsregelungen, die Verbesserung von Etikettierungsregelungen, die Stärkung des Stellenwertes des Tierschutzes in der Agrarpolitik der EU usw.

Die EU hat bei der Durchführung der in diesem Bericht genannten Strategien beträchtliche Fortschritte erzielt; sie haben generell konkrete Ergebnisse erbracht und sind nach wie vor ein guter Ansatz, um die internationale Öffentlichkeit für den Tierschutz zu sensibilisieren und die Anwendung verbesserter Tierschutznormen in der EU zu erleichtern. Es liegt auf der Hand, dass ein Überwachungsinstrument erforderlich ist, um zwecks Analysierung etwaiger Marktauswirkungen die von der EU angewandten verbindlichen Tierschutznormen mit den von Drittländern angelegten Tierschutzmaßstäben zu vergleichen. Es besteht die Gefahr, dass die anspruchsvollen Tierschutznormen bestimmter Länder dazu führen, dass Tätigkeiten in Länder mit weniger strengeren Vorschriften verlagert werden oder dass diese Länder einen unlauteren Wettbewerbsvorteil erzielen.

5.2. Zusammenarbeit mit der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE)

Mit 167 Mitgliedsländern, einem langjährigen Rekord bei der Ausarbeitung von Tiergesundheitsnormen und der eindeutigen Zusammenhänge zwischen Tiergesundheit und Tierschutz ist das OIE sehr gut platziert, um den internationalen Konsens über die Tierschutzfrage zu fördern. OIE-Mitgliedsländer haben gefordert, dass das OIE genaue Tierschutzziele und eine Strategie zu ihrer Verwirklichung festlegt und im Mai 2002 wurde dem OIE im Wege einer spezifischen Entschließung das Mandat erteilt, wissenschaftlich fundierte Tierschutzempfehlungen und Tierschutznormen auszuarbeiten. Zu den wichtigsten Erfolgen der jüngsten Zeit zählen die Organisation der ersten Globalen OIE-Tierschutzkonferenz von Februar 2004, die Annahme im Mai 2004 von Leitsätzen für den Tierschutz und die Annahme im Mai 2005 von spezifischen Tierschutzleitlinien.

Wie dies auch in einer Entschließung des Rates der Agrarminister von Dezember 2002 anerkannt wurde, ist das OIE Referenzbehörde für die Entwicklung internationaler Normen und Leitlinien für den Tierschutz, und die Gemeinschaft ist bestrebt die Entwicklung globaler Tierschutznormen und -leitlinien aktiv zu fördern.

Mit seiner Entschließung Nr. XVII aus dem Jahre 2004 hat das OIE auch einen Weltfonds für Tiergesundheit und Tierschutz geschaffen, dessen Zweck darin liegt, Maßnahmen, Forschungsarbeiten und Trainingsprogramme durchzuführen, Seminare, Konferenzen und Workshops zu organisieren, Informationsmedien zu schaffen und Strategische Pläne des OIE sowie Aktivitäten von Entwicklungsländern in den Tätigkeitsbereichen des OIE zu unterstützen, worunter auch die Förderung des Tierschutzes fällt.

5.3. Förderung des Tierschutzes im Rahmen der multilateralen und bilateralen Beziehungen der EU

Auch in den Bereichen Handel und Aussenbeziehungen hat die Kommission den Standpunkt der EU über die Bedeutung des Tierschutzes gefördert und der WTO diesbezüglich einen spezifischen Vorschlag zum Thema Tierschutz und Agrarhandel vorgelegt20. Der Tierschutz ist im GATT 1994 und in anderen WTO-Übereinkommen nicht ausdrücklich erwähnt, und es wurde bisher auch kein Urteil im Rahmen des Streitbeilegungsverfahrens abgegeben, das den Standpunkt innerhalb der WTO zur Tierschutzfrage klären würde. In der EU-Vorlage an die WTO heißt es unter anderem, dass die Gemeinschaft "indem sie die Tierschutzfrage auf WTO-Ebene zur Sprache bringt, keineswegs einen Grundstein für die Einführung neuer Arten nichttariflicher Handelshemmnisse legen will, ihr Ziel sei vielmehr, ein hohes Tierschutzniveau zu erreichen, Verbraucher angemessen zu informieren und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Agrar- und Lebensmittelindustrie zu erhalten". In der Mitteilung wurde hervorgehoben, dass protektionistische Handelsvorschriften vermieden, gleichzeitig jedoch sichergestellt werden sollte, dass der Handel die Bemühungen der EU um Förderung des Tierschutzes im eigenen Gebiet nicht untergräbt. Während das Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Übereinkommen) weitgehend auf die Verhütung von Tier- und Pflanzenkrankheiten und Fragen der Lebensmittelsicherheit ausgerichtet ist, enthält das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (TBT-Übereinkommen) eine Liste legitimer Ziele, die bei der Festlegung von Maßnahmen berücksichtigt werden sollen. Der Tierschutz scheint sich jedoch nur schwer in diese Übereinkommen einordnen zu lassen es sei denn, der Zusammenhang zwischen schlechtem Tierbefinden und der damit einhergehenden Gefährdung des Gesundheitsstatus des Einfuhrlandes könnten deutlich nachgewiesen werden. Auch die Bedeutung des Tierschutzes im Rahmen von Artikel XX des GATT muss bewertet werden. Besonders, wenn die Gefahr besteht dass der Marktzugang durch anspruchsvolle Tierschutznormen erschwert werden könnte, sollten bei der Abschätzung der Folgen tierschutzpolitischer Vorschläge die Tierschutznormen und -praktiken der in diesen Situationen am stärksten betroffenen Drittländer analysiert werden. Grundsätzlich ist klar, dass ein Mitgliedsland der WTO tätig werden kann, um in seinem eigenen Hoheitsgebiet Tiere zu schützen, es sollte seine Tierschutzvorschriften jedoch nicht Ausfuhrländern oder Ländern zur Auflage machen, die außerhalb seiner territorialen Gerichtsbarkeit liegen. Bei den Doha-Verhandlungen der WTO will die EU im Rahmen des Pfeilers der internen Stützung Tierschutzbelange ansprechen. Die EU-Verordnung Nr. 1257/99 (Entwicklung des ländlichen Raums), im Rahmen der GAP-Reform von 2003 durch die Verordnung Nr. 1783/2003 geändert, sieht auch Zahlungen an Landwirte vor, die höhere Tierschutznormen erfüllen, und könnte ab 2005/2006 angewendet werden. Derartige Erzeugerbeihilfen müssten unter Einhaltung der internationalen Handelsvorschriften der WTO gewährt werden.

Ergänzend zur Initiative des OIE hat die Gemeinschaft Verhandlungen aufgenommen um Tierschutznormen in bilaterale Abkommen zwischen der EU und drittländischen Lieferanten von Tieren und tierischen Erzeugnissen (z.B. Chile und Kanada) einzubeziehen. Die EU plädierte auch aktiv dafür, den Tierschutzaspekt in Veterinärabkommen mit anderen drittländischen Handelspartnern zu berücksichtigen. International anerkannte OIE-Tierschutzleitlinien sind eine ideale Diskussions- und Verhandlungsgrundlage für Gespräche mit diesen Handelspartnern.

So wurde beispielsweise im Rahmen des SPS-Übereinkommens EG-Chile bereits eine spezielle Arbeitsgruppe für den Tierschutz eingesetzt, um das Ziel der einvernehmlichen Anwendung von Tierschutznormen weiter voranzutreiben, den Wissensstand zu verbessern und wissenschaftliche Informationen auszutauschen. Zu diesem Zweck wurde eine Reihe wissenschaftlicher Seminare organisiert, und in den Bereichen Wissen/Ausbildung sowie Entwicklung künftiger Strategien für die tierärztliche Ausbildung, die auch e-Learning-Initiativen einschließen, sind weitere Initiativen vorgesehen.

5.4. Tierschutzaufklärung in Entwicklungsländern und Eröffnung neuer

Handelsperspektiven Auf einem unlängst von verschiedenen Tierschutzorganisationen als Teil des zivilgesellschaftlichen Dialogs der Kommission veranstalteten Seminar wurde die Frage der nachhaltigen Agrarproduktion und guten Tierschutzpraxis im Kontext besserer Handelsbedingungen für Entwicklungsländer (.Sustainable agricultural production and good animal welfare practice: trade opportunities for Developing Countries.21) geprüft. Aus den Schlussfolgerungen und Empfehlungen dieses Seminars geht hervor, dass extensive und nachhaltige Agrarsysteme und gute Tierschutzpraxis in vielen Entwicklungsländern nach wie vor die vorherrschende Form der tierischen Erzeugung sind.

Die Gemeinschaft muss die Möglichkeit des Dialogs mit Ländern, die hohe Tierschutznormen anwenden, im Einzelnen prüfen, um effiziente Partnerschaften mit Regierungen und Interessengruppen aufbauen zu können. Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sieht vor, Vertreter von Entwicklungsländern an Lehrgängen, die für das Personal der in den Mitgliedstaaten für die Anwendung der gemeinschaftlichen Tierschutzvorschriften zuständigen Behörden veranstaltet werden, teilnehmen zu lassen. Die meisten WTO-Übereinkommen enthalten besondere Regeln für die besondere und differenzierte Behandlung (Special and Differential Treatment, SDT) von Entwicklungsländern und am wenigsten entwickelten Ländern, die diesen Ländern wann immer möglich längere Fristen für die Umsetzung neuer SPS-Maßnahmen einräumen die sich auf Erzeugnisse auswirken, die für diese Länder von Interesse sind. In bestimmten Fällen bedeutet diese besondere und differenzierte Behandlung, dass eine spezielle Ausnahme von den Fristen für die Erfüllung der Auflagen der Übereinkommen sowie handelsbezogene technische Hilfe (Trade Related Technical Assistance, TRTA) gewährt wird, mit dem Hauptziel, Absatzmärkte für Ausfuhrerzeugnisse zu erhalten und zu vergrößern. Die Kommission hat TRTA-Projekte für Entwicklungsländer in Angriff genommen; darunter fällt auch die Förderung der Teilnahme von Sachverständigen aus Entwicklungsländern an Sitzungen der verschiedenen internationalen Normungsorganisationen, die als solche von der WTO offiziell anerkannt sind (wie z.B. das OIE, das von der WTO als internationale Referenzbehörde für Tiergesundheit anerkannt ist und kürzlich auch Tierschutzleitlinien erarbeitet hat), sowie die Entsendung technischer Sachverständiger aus den Mitgliedstaaten in Entwicklungsländer. Diese Art der Zusammenarbeit und die Veranstaltung von Lehrgängen, an denen technische Sachverständige aus Entwicklungsländern teilnehmen können, sind in jedem Falle zu begrüßen.