Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zu "Ein Jahr nach Lissabon: Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der Partnerschaft Afrika-EU" (2008/2318(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 306669 - vom 21. April 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. März 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass das Ziel der Armutsbekämpfung auch weiterhin einen zentralen Platz in der Gemeinsamen Strategie einnimmt,

B. in der Erwägung, dass die Hälfte der afrikanischen Bevölkerung noch immer in Armut lebt und Afrika der einzige Kontinent ist, der keine Fortschritte bei der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) verzeichnet, insbesondere in Bezug auf die Armutsbekämpfung, die Kindersterblichkeit, die Gesundheit von Müttern und den Kampf gegen HIV/AIDS und Malaria,

C. in der Erwägung, dass die Gemeinsame Strategie mehr als nur das Thema Entwicklungszusammenarbeit betreffen und über die Grenzen Afrikas sowie die einschlägigen Institutionen hinausgehen und sich auf einen größeren Bereich von afrikanischen und globalen Fragen als in der Vergangenheit, wie Energie, Klimawandel und Sicherheit, erstrecken und ein breiteres Spektrum an nichtinstitutionellen Akteuren einbeziehen soll,

D. in der Erwägung, dass im vergangenen Jahr der größte Teil der institutionellen Architektur und innovative Arbeitsmethoden der Gemeinsamen Strategie entwickelt wurden, es jedoch vor Ort nur geringe praktische Fortschritte gegeben hat,

E. in der Erwägung, dass das Panafrikanische Parlament und das Europäische Parlament bisher noch nicht systematisch und sinnvoll in die Ausarbeitung, Anpassung und Überwachung der Gemeinsamen Strategie einbezogen wurden, obwohl in der Strategie ausdrücklich auf die grundlegende Rolle beider Parlamente verwiesen wird, die darin besteht, "die Fortschritte zu prüfen und politische Leitlinien für die Partnerschaft zu erarbeiten",

F. in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft und die örtlichen Behörden - vor allem auf der afrikanischen Seite - bisher kaum in die Umsetzung der Gemeinsamen Strategie einbezogen wurden,

G. in der Erwägung, dass sehr wenig Mittel für die Umsetzung der Gemeinsamen Strategie bereitgestellt wurden und die entsprechenden Finanzierungsquellen bereits vor Verabschiedung der Gemeinsamen Strategie vollständig verplant waren,

H. in der Erwägung, dass die vom Parlament mehrfach geforderte Einbeziehung des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in den EU-Haushalt eine größere politische Kohärenz und parlamentarische Kontrolle der Entwicklungshilfeausgaben ermöglichen würde,

I. in der Erwägung, dass der Anteil Afrikas am Welthandel sinkt und Afrika von den Chancen ausgeschlossen wird, die die Globalisierung bietet,

J. in der Erwägung, dass der afrikanischen Wirtschaft durch Kapitalflucht, insbesondere illegale Kapitalflucht, jedes Jahr Milliarden Euro entzogen werden und der Kontinent durch die Abwanderung eines Großteils seiner intellektuellen Leistungsträger beraubt wird, die von grundlegender Bedeutung für seine zukünftige Entwicklung sind,

K. in der Erwägung, dass Lebensmittelproduktion und Ernährungssicherheit im Verlaufe der vergangenen zehn Jahre in Afrika an politischer Bedeutung verloren haben und dafür kaum Investitionen bereitgestellt wurden, was, wie sich in der aktuellen Krise der Lebensmittelpreise erweist, katastrophale Folgen haben kann,

L. in der Erwägung, dass Afrika in den internationalen Organisationen und multilateralen Foren, die über viele die Zukunft des Kontinents betreffende Fragen entscheiden, unterrepräsentiert ist,

M. in der Erwägung, dass die langjährigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Afrika mit dem Erscheinen nicht traditioneller Geber, deren Agenden und Prioritäten für Afrika neue Risiken und Herausforderungen mit sich bringen, eine neue Bedeutung erlangen,

N. in der Erwägung, dass Synergieeffekte gefunden werden müssen und Überschneidungen zwischen Einrichtungen der Gemeinsamen Strategie und jenen, die an bereits existierenden Beziehungen wie dem Cotonou-Abkommen, der Europäischen Strategie für den Mittelmeerraum und der Strategischen Partnerschaft EU-Südafrika beteiligt sind, vermieden werden müssen,

O. in der Erwägung, dass mit der Überarbeitung des Cotonou-Abkommens 2009 eine Klärung der zukünftigen Beziehungen der AKP-Länder und der Afrikanischen Union angestrebt wird,

P. in der Erwägung, dass das Bewusstsein für die Ziele und Aktionen der Gemeinsamen Strategie besorgniserregend schwach ausgeprägt ist und dass vor allem in Afrika das öffentliche Bewusstsein und Engagement für die strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Afrika direkt davon abhängen, wie es der Gemeinsamen Strategie gelingt, direkte und greifbare Ergebnisse zu erzielen, die zu einer Verbesserung des Lebensstandards der Menschen in Afrika beitragen können,

Q. in der Erwägung, dass eine "Partnerschaft zwischen Gleichen" zwar bedeutet, dass die Europäische Union und die Afrikanische Union in Bezug auf die Teilnahme an Diskussionen und politischen Entscheidungen gleichberechtigt sind, die Partnerschaft jedoch auch die unumstößliche Tatsache berücksichtigen sollte, dass beide Kontinente und ihre Institutionen noch immer weit entfernt von Gleichheit in Bezug auf institutionelle Entwicklung, Entscheidungsbefugnis und Mittel sind,

Schaffung einer Architektur EU-Afrika

Rolle der Parlamente

Zivilgesellschaft und nichtstaatliche Akteure

Partnerschaften

Frieden und Sicherheit

Staatsführung und Menschenrechte

Handel, wirtschaftliche Entwicklung und regionale Integration

Schlüsselfragen der Entwicklung

Weitere Aspekte der Strategie

Ausblick