847. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2008
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Agrarausschuss (A) und der Finanzausschuss (Fz) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Verordnungsvorschlags für einen verstärkten Obst- und Gemüseverzehr in Schulen als Beitrag zu einer gesunden Ernährung und gleichzeitig zur Erreichung der Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Abgabe von Obst und Gemüse an Schulen mit Beratungs- und Aufklärungsinitiativen, Maßnahmen zum Informationsaustausch und zur Absatzförderung zu flankieren, ist zu befürworten. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung eines EU-Schulfruchtprogramms sieht der Bundesrat den Vorschlag jedoch kritisch, da er dem Subsidiaritätsprinzip nicht ausreichend Rechnung trägt und ein zentral von der EU gesteuertes, teures und ineffizientes Verteilungssystem mit begrenztem Nutzen, ausufernder Bürokratie und enormen Kontrollaufwand befürchten lässt.
Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang an die negativen Erfahrungen mit dem EU-Schulmilchprogramm.
- 2. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene für eine subsidiaritätskonforme und möglichst einfache, unbürokratische und flexible Ausgestaltung einzusetzen. So sollten bezüglich der in Frage kommenden Erzeugnisse, der Altersgruppe der Kinder, der Auswahl der Schulen sowie der Regelungen zur Abgabe der Erzeugnisse die Mitgliedstaaten große Flexibilität erhalten. Weiter ist darauf zu achten, dass die Festlegungen zur Umsetzung des europäischen Schulfruchtprogramms bereits laufende Aktivitäten auf nationaler und regionaler Ebene sowohl staatlicher als auch privatwirtschaftlicher Träger nicht beeinträchtigen, sondern nachhaltig unterstützen.
- 3. Der Bundesrat fordert, dass die Finanzierung des Vorschlags zur Versorgung von Schülern mit Obst und Gemüse an Bildungseinrichtungen, der entsprechenden Logistik, der Überwachung und der Bewertung ausweislich der Begründung als marktstabilisierende Maßnahme vollständig durch die EU und den Bund sicherzustellen ist.
- 4. In Bezug auf die nationale Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln ist sicherzustellen, dass die Länderhaushalte durch die nationale Kofinanzierung nicht belastet werden und diese daher vollständig und dauerhaft durch den Bund geleistet wird.
- 5. Ergänzend sollten auch Finanzbeiträge Dritter, wie z.B. der Obst- und Gemüsewirtschaft, des Absatzfonds, privater Sponsoren oder der Eltern, ermöglicht und in Betracht gezogen werden. Dies würde dem Wert dieser hochwertigen Lebensmittel mehr gerecht; die dringend erforderliche Bewusstseinsbildung und Wertschätzung würde gerade in den gezielt anzusprechenden sozialen Brennpunkten besser erreicht.
- 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, in den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene vordringlich darauf zu drängen, dass den Mitgliedstaaten hinsichtlich der nationalen Kofinanzierung äußerste Flexibilität eingeräumt wird und insbesondere eine finanzielle Beteiligung Dritter an der Kofinanzierung möglich ist. Eine kostenlose Abgabe des Obstes soll nicht festgeschrieben werden.
- 7. Der Bundesrat bittet darüber hinaus die Bundesregierung um Unterstützung, entsprechende Schulfruchtprogramme in den Ländern zu initiieren und voranzubringen. Zu diesem Zweck sollen auch Mittel aus dem im Juni 2008 vom Bundeskabinett beschlossenen Nationalen Aktionsplan zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel und damit zusammenhängende Krankheiten ohne großen Verwaltungsaufwand zur Verfügung gestellt werden können.
B
- 8. Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.