Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 166. Sitzung am 5. Juni 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 016/9456 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen - Drucksachen 016/8718, 016/9238 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 Nr. 4 wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 04.07.08
Erster Durchgang: Drucksache. 167/08 (PDF)