Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Förderung Deutscher Auslandsschulen
(Auslandsschulgesetz - ASchulG)

Der Bundesrat hat in seiner 909. Sitzung am 3. Mai 2013 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zum Gesetzentwurf allgemein

:

Begründung zu Buchstaben b) und c):

Durch die Regelung im Gesetzentwurf würden nur ca. 45 von 140 Auslandsschulen eine gesetzlich garantierte Förderung erhalten. Der große Rest würde nach wie vor über Zuwendungsrecht finanziert (Haushaltsvorbehalt). Die Mindestzahl der Abschlüsse sollte deutlich abgesenkt werden. Außerdem sollte zu denjenigen Abschlüssen, die für die Förderfähigkeit berücksichtigt werden können, auch das deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz der Stufen I und II zählen (§ 8 Nummer 2 i.V.m. § 2 Nummer 3 ASchulG).

Das MYP ist gemäß KMK-Beschluss vom 8. Dezember 2011 in der Fassung vom 27. Februar 2013 nur an neun Internationalen Schulen in Deutschland auf fünf Jahre befristet anerkannt und kein an Deutschen Auslandsschulen von der KMK anerkannter Abschluss.