Vorlage an den Bundesrat
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Irland über die Einrichtung eines deutschirischen zweisprachigen Sekundarabschlusses (bilingual Leaving Certificate) an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian"s

Der Chef des Bundeskanzleramtes Berlin, den 7. März 2007

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

hiermit übersende ich das

Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 59 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes herbeizuführen.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas de Maiziére

Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Irland über die Einrichtung eines deutschirischen zweisprachigen Sekundarschulabschlusses (bilingual Leaving Certificate) an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian"s Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung von Irland -

unter Bezugnahme auf das Abkommen vom 10. Februar 1983 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Irland über kulturelle Zusammenarbeit, in dem Wunsch,

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


Geschehen zu Dublin am 29. Mai 2006 in zwei Urschriften, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland.
Für die Regierung von Irland.

Memorandum zum Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Irland über die Einrichtung eines deutschirischen zweisprachigen Sekundarschulabschlusses (bilingual Leaving Certificate) an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian"s

1. Einrichtung und Struktur

2. Das Prüfungsfach Geschichte/zweisprachig

3. Das Prüfungsfach Deutsche Sprache und Literatur

4. Die mit dem deutschirischen zweisprachigen Sekundarschulabschluss (bilingual Leaving Certificate) verbundenen Berechtigungen zur Aufnahme eines Hochschulstudiums

5. Unterstützungsleistungen durch die zuständigen deutschen und irischen Stellen

5.1 Deutsche Seite:

5.2 Irische Seite: