Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Berlin, 22. August 2018

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
nach Artikel 107 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag über die Wirkungen des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte zu berichten.

In der Anlage übersende ich den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht.*

Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Katarina Barley

* wird als Bundestags-Drucksache 19/4000 verteilt