Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des § 4a des Tierschutzgesetzes - Anforderungen an Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten

Der Hessische Ministerpräsident Wiesbaden, den 17. Dezember 2009

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Hessische Landesregierung hat beschlossen, im Bundesrat die erneute Einbringung des dem Grundsatz der Diskontinuität unterfallenden

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des § 4a des Tierschutzgesetzes - Anforderungen an Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten Drucksache 418/05 (PDF) beim Deutschen Bundestag gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes zu beantragen.

Ich bitte Sie, die Beschlussfassung über den Gesetzesantrag im Bundesrat mit sofortiger Sachentscheidung in der Bundesratssitzung am 12. Februar 2010 herbeizuführen.


Mit freundlichen Grüßen
Roland Koch