Der Deutsche Bundestag hat in seiner 105. Sitzung am 21. Juni 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 016/5739 - den von der Bundesregierung eingebrachten
- Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes - Drucksache 016/5338 -
mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:
5. In § 4 Abs. 1 Satz 2 werden die Nummern 1 bis 3 durch folgende Nummern 1 und 2 ersetzt:
- "1. bei den Marktbeteiligten, die einem nach § 2 genehmigten Etikettierungssystem angehören und
- 2. bei den Schlachtbetrieben, Zerlegungsbetrieben sowie Herstellungsbetrieben für Hackfleisch, die in der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft geführten Liste der zugelassenen Lebensmittelunternehmen im Sinne des Artikels 31 Abs. 2 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (ABl. EU (Nr. ) L 165 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung für die Bundesrepublik Deutschland aufgeführt sind." `
Fristablauf: 21.09.07
Erster Durchgang: Drucksache. 113/07 (PDF)