Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, Bremen -

865. Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2009

A.

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung wie folgt zu fassen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Jeder Transport ist eine Belastung für die transportierten Tiere. Insbesondere der Verladevorgang stellt eine besondere Stresssituation dar. Transporte und Transportzeiten sind aus Tierschutzgründen auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.

Um vergleichbare Wettbewerbsbedingungen innerhalb der europäischen und weiteren Wirtschaftszonen zu schaffen, sollten entsprechende Regelungen nicht nur auf EU-Ebene, sondern auch mit so genannten Drittländern vereinbart werden. Um Wettbewerbsnachteile für die deutschen Tierhalter und zusätzliche Transporte in andere Mitgliedstaaten mit dem Ziel der anschließenden Ausfuhr zu vermeiden, sollten zum jetzigen Zeitpunkt keine Vorfestlegungen für maximale Transportzeiten im Vorfeld der internationalen Verhandlungen erfolgen. Die Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und Senatoren der Agrarressorts der Länder haben auf der Agrarministerkonferenz am 18. September 2009 in Eisleben einen entsprechenden Beschluss gefasst, der hiermit durch den Bundesrat bestätigt werden sollte.

Dem Anliegen des Bundesratsbeschlusses vom 19. Dezember 2008 (BR-Drucksache 766/08(B) HTML PDF ) wird Nachdruck verliehen.

Nach Auffassung der Kommission erstreckt sich der Geltungsbereich der Verordnung 1/2005 nicht auf Zirkustiere. Gerade für diese häufig nicht domestizierten Tierarten sind oft besondere Ausstattungen für einen tierschutzkonformen Transport erforderlich. Deshalb sind für diese Transporte angepasste Bestimmungen notwendig.

Die Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und Senatoren der Agrarressorts der Länder haben auf der Agrarministerkonferenz am 18. September 2009 in Eisleben das BMELV gebeten, keine bilateralen Veterinärabkommen für lebende Schlachttiere mit Drittländern abzuschließen. Dieser Beschluss wird aufgegriffen und sollte durch den Bundesrat bestätigt werden.

B.