Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016

A

Begründung:

Die Änderung (Wegfall der Forderung von zwei Tierarten) wird ausdrücklich begrüßt, da er für die Beteiligten eine erhebliche Entlastung darstellt. Die praktischen Aspekte der Schlachttier- und Fleischuntersuchung können bei Rind oder Schwein beispielhaft für die jeweils andere Tierart geübt werden. Dies ist demzufolge in Anbetracht der gegebenen Vorteile für alle Beteiligten sowie der schon sehr starken Reduzierung des Schlachthofpraktikums (von ehemals 250 Stunden auf 100 Stunden) akzeptabel.

Allerdings erfolgt in der Verordnung die Formulierung (Absatz 2 Satz 1) ganz ohne Tierart und im Absatz 3 Satz 2 wird sogar "Geflügel" expressis verbis aufgeführt. Das ist aus fachlicher Sicht nicht korrekt. Der Schwerpunkt dieses Ausbildungsabschnitts sollte bei Rind und Schwein verbleiben.

B