Der Bundesrat hat in seiner 953. Sitzung am 10. Februar 2017 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst
Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Erhalt der Traditionsschifffahrt
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung Sicherheitsvorschriften für Traditionsschiffe anpassen und dadurch die Schifffahrt insgesamt sicherer gestalten möchte.
- 2. Der Bundesrat gibt aber zu bedenken, dass der Betrieb von Traditionsschiffen nicht eins zu eins vergleichbar ist mit den Bedingungen der Berufsschifffahrt. Die Betreiber von Traditionsschiffen sind oft ehrenamtlich und in Vereinen organisiert.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die "Verordnung zur Änderung der schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften über Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen und anderen Schiffen, die nicht internationalen Schiffssicherheitsregeln unterliegen" unter Beteiligung der Dachverbände der Traditionsschifffahrt so zu überarbeiten, dass die Regelungen für die Betreibervereine handhabbar bleiben.
Dabei sollten sowohl die besonderen organisatorischen und wirtschaftlichen Belange der Betreiber beachtet werden, als auch die konstruktiven Grenzen der Traditionsschiffe.
Begründung:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im August 2016 einen Entwurf der oben genannten Verordnung vorgelegt. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, die Sicherheitsvorschriften für Traditionsschiffe anzupassen und auch maßvoll zu verschärfen.
So enthält die oben genannte Verordnung gute Ansätze. Allerdings sind einige Vorschriften schwer handhabbar und gehen zum Teil auch über die erforderlichen Regelungen hinaus.
Bisher wurde den betroffenen Betreibervereinen Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben. Sinnvoll ist es, die vorgeschlagenen Regelungen im Einzelnen mit den Verbänden der Traditionsschifffahrt zu besprechen um hier Handlungsspielräume auszuloten.
Bei einer Umsetzung der Verordnung droht der Verlust eines großen Teiles der Traditonsschiffsflotte.