919. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2014
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Finanzausschuss (Fz) und der Verkehrsausschuss (Vk) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission zur Förderung von Forschung und Innovationen im Eisenbahnsektor.
- 2. Eine bessere Abstimmung durch Konzentration der Anstrengungen für Forschung und Entwicklung/Innovation im Schienenverkehrssektor und eine schnellere Markteinführung innovativer Lösungen können wesentlich zu der Vollendung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrssektors in der EU gegenüber anderen Verkehrsträgern und gegenüber Konkurrenten aus Drittstaaten beitragen.
- 3. Ein Gemeinschaftsunternehmen von EU und an Forschung beteiligten Unternehmen aus dem Bereich der Eisenbahnen und Eisenbahnindustrie kann hierzu einen hilfreichen Beitrag leisten.
- 4. Der Bundesrat sieht in der beabsichtigten Gründung des Gemeinsamen Unternehmens "Shift2Rail" im Rahmen der Gemeinsamen Technologieinitiative eine Möglichkeit, die dargestellten Ziele zu erreichen. Der Bundesrat hält dies allerdings nur für akzeptabel, wenn dabei alle Möglichkeiten für eine größtmögliche Transparenz und Einwirkungsmöglichkeiten zugunsten der Mitgliedstaaten genutzt werden.
- 5. Der Bundesrat hält fest, dass das Gemeinschaftsunternehmen "Shift2Rail" eine starke Ausrichtung auf Umsetzung und Anwendung innovativer Eisenbahntechniken haben soll. Er bittet die Kommission daher sicherzustellen, dass sowohl der EU (Kommission, ERA) als auch den Mitgliedstaaten ausreichend Kontroll-/Steuerungsmöglichkeiten und -Instrumente zur Verfügung stehen, insbesondere um die verwendeten öffentlichen Forschungsmittel zielführend einzusetzen und eine Abstimmung mit bestehender Gesetzgebung auf dem Eisenbahnsektor zu gewährleisten.
- 6. Im Interesse der Wettbewerbsfreiheit sollte bei der Entwicklung neuer Systemteile darauf geachtet werden, dass ein offener Zugang zu den von dem Gemeinschaftsunternehmen "Shift2Rail" entwickelten Technologien besteht, der möglichst nicht durch Patente gehemmt werden sollte.
- 7. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Beschlüsse zu den bisher im Rahmen der Technologieinitiative vorgelegten Verordnungsvorschlägen zur Gründung gemeinsamer Unternehmen (BR-Drucksachen 589/13(B) und 590/13(B) ) und bittet die Bundesregierung, sich bei den weiteren Beratungen für mehr Transparenz und für eine Stärkung der Mitwirkungs- und Kontrollrechte einzusetzen, insbesondere dafür, dass
- - die Einflussmöglichkeit der Mitgliedstaaten optimiert wird, - verbindliche Regelungen zu einer umfassenden Transparenz des Gemeinsamen Unternehmens "Shift2Rail" gegenüber den Mitgliedstaaten sowie der Öffentlichkeit über das Arbeitsprogramm des "Shift2Rail" und die Verwendung der öffentlichen Gelder sowie die Sicherstellung der vereinbarten Kofinanzierung durch die Industrie vereinbart werden,
- - für die Verwendung der Mittel für das Gemeinsame Unternehmen "Shift2Rail" eine positive Zuverlässigkeitserklärung vom Europäischen Rechnungshof sichergestellt werden kann.
- 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Länder bei der Aufstellung des S2R-Masterplans angemessen zu beteiligen und sich dafür einzusetzen, dass durch das "Gemeinsame Unternehmen S2R" eine Arbeitsgruppe "Lärmminderungstechnik" gemäß Anhang 1, Klausel 14, des Verordnungsvorschlags gebildet wird, an der auch jeweils ein Vertreter der Länder und ein Vertreter von Nichtregierungsorganisationen zu beteiligen sind. Des Weiteren sollte eine Arbeitsgruppe "Einführung innovativer Güterwagen" gebildet werden, damit die Güterverkehrsverlagerung auf die Schiene gestärkt wird. Diese Arbeitsgruppe sollte sich zum Ziel setzen, den technologischen Rückstand im Bereich der Produktionsmittel zu verringern, um den Verkehrsträger Schiene europaweit im Schienenverkehr, insbesondere auch im Verkehr von Einzelwagen und Wagengruppen, attraktiver zu machen als bisher. Hierzu gehören auch die Abschaffung der antiquierten Schraubenkupplungen und die europaweite Einführung eines harmonisierten standardisierten Ersatzsystems, das auch mit bestehenden Fahrzeugen kompatibel ist. Beide Arbeitsgruppen sollten eng zusammenarbeiten, es geht um die strategische Entwicklung und Akzeptanz des Schienengüterverkehrs.
Es erscheint nach Auffassung des Bundesrates sinnvoll, alle Forschungs- und Innovationsaktivitäten im Bereich des Schienenverkehrssektors in einem S2RMasterplan zusammenzufassen. Die Länder haben jedoch nach dem Verordnungsvorschlag in seiner derzeitigen Fassung keine direkte Möglichkeit der Einflussnahme. Diese muss durch die Bundesregierung als Mitglied der "Gruppe der nationalen Vertreter" (Anhang 1 des Verordnungsvorschlags, Klausel 13) erfolgen. Gemäß Ziffer 6 dieser Klausel soll die "Gruppe der nationalen Vertreter" Empfehlungen - insbesondere bei Fragen, die nationale und regionale Interessen berühren - abgeben. Darüber hinaus sind die vom "Gemeinsamen Unternehmen S2R" zu bildenden Arbeitsgruppen (Anhang 1 des Verordnungsvorschlags, Klausel 14) der geeignete Weg, Länderinteressen einzubringen.
- 9. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.
B
- 10. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.