854. Sitzung des Bundesrates am 13. Februar 2009
A.
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Einführung einer Kennzeichnung von Pkw- und Lkw-Reifen in Bezug auf Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und das externe Rollgeräusch. Damit wird die Forderung des Bundesrates aus seiner Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen (BR-Drucksache 402/08(B) ) hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit aufgegriffen.
- 2. Der Bundesrat bekräftigt seine Forderung aus der o. g. Stellungnahme (BR-Drucksache 402/08(B) , Ziffer 3), auch die runderneuerten Reifen in den Geltungsbereich der Verordnung für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen aufzunehmen, und hält es deshalb für erforderlich, auch bei diesen Reifen baldmöglichst eine Kennzeichnung im Hinblick auf Energieeffizienz, Nasshaftung und externes Rollgeräusch vorzusehen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich bei der Kommission für die Entwicklung einer geeigneten Vorgehensweise einzusetzen, die unter Berücksichtigung der fertigungstechnischen Rahmenbedingungen bei runderneuerten Reifen die Angabe dieser Leistungseigenschaften ermöglicht. Angesichts des hohen Marktanteils runderneuerter Reifen hält es der Bundesrat für unverzichtbar, auch bei diesen Reifen Kaufanreize für Reifen zu schaffen, deren Eigenschaften die festgesetzten Mindestanforderungen übertreffen.
- 3. Der Bundesrat hält es für notwendig, dass bei der Kennzeichnung der Reifeneigenschaften auch beim externen Rollgeräusch neben der Angabe des Rollgeräuschwerts die verbraucherfreundliche und hinsichtlich der Ziele der Richtlinie effiziente Systematik einer Einteilung in Klassen (A, B, C, ggf. bis G) vorgesehen wird. Mit diesem eingeführten und bewährten System wird sichergestellt, dass auch Verbraucher ohne Vorkenntnisse die Höhe des Reifengeräusches einschätzen und bewerten können.
- 4. Der Bundesrat bekräftigt seine Forderung aus der o. g. Stellungnahme (BR-Drucksache 402/08(B) , Ziffer 3), das Prüfverfahren gemäß ISO 13325 zur Ermittlung der Rollgeräusche von Reifen zeitnah an den aktuellen Stand der Messtechnik anzupassen. Nur wenn es gelingt, die Rollgeräusche präziser als bisher zu ermitteln, wird eine aussagekräftige Kennzeichnung der Reifen möglich. Seit der Festlegung des bisherigen Prüfverfahrens haben sich Mess- und Prüftechnik bedeutend weiterentwickelt und gestatten inzwischen eine deutlich erhöhte Genauigkeit sowie die weitestgehende Vermeidung von Einflüssen der Schallausbreitung. Eine Messtoleranz von 1 dB(A) entspricht - wie auch die im Auftrag der Kommission erstellte FEHRL-Studie bestätigt - nicht mehr dem Stand der Messtechnik und gestattet keinen präzisen Vergleich der emittierten Rollgeräusche.
B.
- 5. Der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.