Der Bundesrat hat in seiner 892. Sitzung am 10. Februar 2012 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass der Verordnungsvorschlag um genauere Ausführungen zur Ausgestaltung des Lenkungsschemas für das europäische Satellitennavigationssystems Galileo während der laufenden Errichtungs- und der anschließenden Betriebsphase ergänzt wird, vor allem hinsichtlich der regelmäßigen Einbindungen der Mitgliedstaaten zur Abstimmung und Fortentwicklung der vorgesehenen Dienste.
- 2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese technischen Dienste ("Offener Dienst", "Sicherheitskritischer Dienst", "Kommerzieller Dienst", "Öffentlich-Staatlicher Dienst", und "Such- und Rettungsdienst") möglicherweise einer ständigen Aktualisierung bedürfen, um den aktuellen technischen und innovativen Entwicklungen in den Mitgliedstaaten zu entsprechen.
- 3. Der Bundesrat betont, dass eine reine Abstimmung der Hauptziele und der Haushaltslinie der EU mit dem Europäischen Parlament und dem Rat und eine anschließende Übergabe an die Kommission zur Umsetzung des Gesamtsystems nicht ausreichen, um eine permanente Einbindung der Mitgliedstaaten in die Gestaltung des Systems sicherzustellen. Die angekündigte Vorlage eines Änderungsvorschlags zur Verordnung (EU) Nr. 912/2010 im Jahr 2012 zur Definition der Aufgaben der GNSS-Agentur zu den Aufgaben des neuen Lenkungsschemas sowie die Hinweise auf regelmäßige Berichtspflichten der Galileo-Institutionen erscheinen dazu nicht geeignet.